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9.01.2006

Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG

Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach §60a Abs. 1 AufenthG durch das Innenminsiterium Schleswig-Holstein:
hier: Abschiebungen von Personen, die zuvor in den vom Erdbeben betroffenen Gebieten Pakistans gelebt haben:

Die Lebensbedingungen in den durch das Erdbeben betroffenen Gebieten sind nach wie vor schwierig. Nach §60a Abs. 1 AufenthG ordne ich daher an, Abschiebungen auf der Grundlage meines Erlasses vom 19. Oktober 2005 um weitere drei Monate auszusetzen.

 Abschiebungen   aussetzung   Pakistan   von 

19.10.2005

Pakistan: Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 1 AufenthG

Leitet Herunterladen der Datei einhier: Abschiebungen von Personen, die zuvor in den vom Erdbeben betroffenen Gebieten Pakistans gelebt haben

 Abschiebung   Pakistan 

18.10.2005

Aufenthaltsrecht - Widerruf

Leitet Herunterladen der Datei einAufenthaltsrechtliche Konsequenzen bei einem Widerruf der Asylanerkennung oder der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1, 2, 3, 5 oder 7 AufenthG

 Widerruf