Erlasse zu ausgesuchten Themen
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Datum |
Titel |
Beschreibung |
Treffwörter |
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4.01.2012 |
Roma Rückführung ins Kosovo im Winter 2012 |
Abschiebung Kosovo Roma Winter | |
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4.03.2008 |
Umgang mit Ausreisepflichtigen aus dem Kosovo |
Innenministerium: |
Ausreisepflichtige Kosovo Reiseausweise |
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28.06.2005 |
Rückführungen von Minderheiten in den Kosovo und Rückkehr irakischer Staatsangehöriger |
Innenministerkonferenz Irak Kosovo Rückführungen | |
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3.05.2005 |
Rückführung ethnischer Minderheiten in den Kosovo |
Kosovo Rückführungen UNMIK | |
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7.12.2004 |
Rückführungen von Minderheitenangehörigen in den Kosovo |
Die Konferenz der Innenminister und –senatoren hat sich am 18./19. November 2004 erneut mit der Rückführung von Minderheiten in den Kosovo befasst und den als Anlage beigefügten Beschluss gefasst. Stephanie Hinrichsen |
Abschiebung Innenministerkonferenz Kosovo |
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9.09.2004 |
Kosovo: Rückführungen und statistische Erfassung |
Erlass des Innenministeriums SH
Dem BMI-Schreiben vom 6.9.2004 ist zu entnehmen, dass die deutsche Seite der Delegation auf Grund der Gespräche den Eindruck gewonnen habe, dass UNMIK eine Wiederaufnahme der Rückführungen des o.g. Personenkreises der Ashkali und Ägypter möglicherweise nicht vor dem Frühjahr nächsten Jah-res zulassen wird. 2. Das BMI beabsichtigt, zum Jahresende eine Aktualisierung der Zahlen der in Deutschland aufhältigen ausreisepflichtigen Personen aus dem Kosovo durchzuführen.
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Ausreisepflicht Erfassung Kosovo Rückführung statisische |
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9.07.2004 |
Rückführungen von Minderheitenangehörigen in den Kosovo |
Das Innenministerium informiert über die IMK-Beschlusslage, benennt Rückführungsmöglichkeiten von Türken, Bosniaken, Gorani und Torbesh in das Kossovo und teilt die weiterhin bestehende Weigerung der UNMIK, der Abschiebung von Roma, Serben, Ashkali und Ägyptern in das Kosovo zuzustimmen. |
Innenministerkonferenz Kosovo Rückführung |
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19.12.2002 |
Rückführung in das Kosovo |
(...) Zur Ausführung der Beschlusslage der Innenministerkonferenz empfehle ich, mit Rücksicht auf eine praktikable weitere ausländerrechtliche Behandlung der Einzelfälle und den zumindest vorübergehenden Erhalt vorhandener Arbeitsverhältnisse folgende Verfahrensweise bei der Verlängerung von Duldungen zu beachten: (...) |
Innenministerkonferenz Kosovo Rückführung |
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25.06.2002 |
Rückführungen von Minderheiten in das Kosovo |
Hier: Weisung des Innenministeriums SH vom 25. Juni 2002 |
Innenministerkonferenz Kosovo Rückführung |
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28.11.2001 |
Abschiebungsstopp für das Kosovo |
Aussetzung von Abschiebungen in das Kosovo Hier: Weisung des Innenministeriums SH vom 28.11.2001 1. Auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder wurde am 07./08. November 2001 erneut über die Situation der Minderheiten im Kosovo beraten. Wegen der für diese Personengruppe im Herkunftsland nach wie vor bestehenden unsicheren Lage wurde beschlossen, dass die Länder die Duldungen von Minderheiten aus dem Kosovo (insbesondere Serben, Roma und Aschkali) für weitere sechs Monate verlängern können. Ich ordne daher nach § 54 Satz 1 AuslG an: · Abschiebungen von Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo in das Kosovo werden für die Dauer von sechs Monaten ausgesetzt. · Die Duldungen sind von Beginn an für die sechs Monate zu erteilen, um so die Aussichten auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung zu verbessern. · Abweichend von dieser Anordnung kann bei besonders schwerwiegenden Straftaten im Einzelfall mit meiner Zustimmung abgeschoben werden. 2. Darüber hinaus wurde auch die Abschiebung in das Kosovo während der Wintermonate erörtert, ohne dass ein Beschluss gefasst wurde. Angesichts des bevorstehenden Winters und der daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen haben UNHCR und UNMIK dar-um gebeten, keine Personen abzuschieben, die nicht über eigene Unterkunft verfügen oder mangels eigener finanzieller Mittel auf nur begrenzt vorhandene Unterstützung angewiesen wären. Insbesondere sollte die Rückkehr von besonders hilfsbedürftigen Personen so lange zurückgestellt werden, bis im Kosovo eine angemessene Unterstützung sicher gestellt werden kann. Dementsprechend ordne ich nach § 54 Abs.1 AuslG an: · Die Abschiebung besonders hilfsbedürftiger Personen aus dem Kosovo ohne familiären oder sonstigen Rückhalt im Herkunftsland, wie z.B. allein erziehen-de Mütter mit kleinen Kindern, allein stehende Frauen, Alte, Kranke ohne geeignete Behandlungsmöglichkeiten im Kosovo, werden bis zum 31. März 2002 ausgesetzt. · Ausgenommen sind Personen, die Straftaten begangen oder sich wiederholt aufenthaltsbeendenden Maßnahmen entzogen haben. Information: T.: 0431-988-3261 / 3290; email: Martina.Oppermann@im.landsh.de
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Abschiebungsstopp Kosovo |
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10.05.2001 |
Aufenthaltsrechtliche Regelungen für erwerbstätige Ausreisepflichtige aus Bosnien-Herzegowina und Jugoslawien einschließlich Kosovo |
Hier: Beschluss der Innenminsterkonferenz vom 10.Mai 2001 in Schierke Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern stellen in Fortsetzung ihrer Gespräche auf der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 23./24. November 2000 und 15. Februar 2001 fest, dass es in einer Reihe von Fällen Personen sowohl aus Bosnien-Herzegowina als auch aus der BR Jugoslawien einschließlich dem Kosovo gibt, die schon seit Jahren in Deutschland faktisch wirtschaftlich und sozial integriert sind und die bei ihrer Rückkehr eine eigenständig geschaffene und gesicherte Lebensgrundlage aufgeben müssten. |
Bosnien-Herzegowina Innenministerkonferenz Jugoslawien Kosovo |
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