Erlasse zu ausgesuchten Themen

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4.01.2012

Roma Rückführung ins Kosovo im Winter 2012

Leitet Herunterladen der Datei einAntwort des Justizministeriums auf eine Anfrage zu einer möglichen "Winterregelung" bei der Rückführung von Roma in das Kosovo.

 Abschiebung   Kosovo   Roma   Winter 

4.03.2008

Umgang mit Ausreisepflichtigen aus dem Kosovo

Innenministerium: Leitet Herunterladen der Datei einVerwaltungsumgang mit Ausreisepflichtigen aus dem Kosovo
dazu:
Bundesinnenministerium vom 27.2.2008:
Leitet Herunterladen der Datei einAusstellung von Reiseausweisen für Ausländer der Staatsangehörigkeit der Republik Kosovo mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu sechs Monaten

 Ausreisepflichtige   Kosovo   Reiseausweise 

28.06.2005

Rückführungen von Minderheiten in den Kosovo und Rückkehr irakischer Staatsangehöriger

Leitet Herunterladen der Datei einhier: Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 23./24. Juni 2005 in Stuttgart

 Innenministerkonferenz   Irak   Kosovo   Rückführungen 

3.05.2005

Rückführung ethnischer Minderheiten in den Kosovo

hier: Expertengespräch mit UNMIK am 25./26.4.2005 in Berlin

Leitet Herunterladen der Datei einAnlage zum Erlass

 Kosovo   Rückführungen   UNMIK 

7.12.2004

Rückführungen von Minderheitenangehörigen in den Kosovo

Die Konferenz der Innenminister und –senatoren hat sich am 18./19. November 2004 erneut mit der Rückführung von Minderheiten in den Kosovo befasst und den als Anlage beigefügten Beschluss gefasst.
Auf die Protokollnotiz der Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein weise ich hin.

Stephanie Hinrichsen

 Abschiebung   Innenministerkonferenz   Kosovo 

9.09.2004

Kosovo: Rückführungen und statistische Erfassung

Erlass des Innenministeriums SH

1. Rückführungen von Minderheitenangehörigen in den Kosovo
2. Statistische Erfassung der ausreisepflichtigen Personen aus dem Kosovo



1. Am 31.8. und 1.9.2004 haben wie geplant weitere Expertengespräche einer Bund-Länder-Delegation mit UNMIK über Fragen der Rückführung in den Ko-sovo stattgefunden. Zu Ihrer Information über die Ergebnisse dieser Gesprä-che füge ich eine Kopie der vom BMI übersandten „Abgestimmten Nieder-schrift“ sowohl in englischer Originalfassung als auch in deutscher Überset-zung als Anlage 1 bei.
Unter Bezug auf Ziffer 3 des Erlasses vom 9.7.2004 – Az.: IV 606-212-29.234.50-14 ist für Minderheitenangehörige der Ashkali und Ägypter – wie auch für Serben und Roma, deren Situation mangels Veränderung nicht The-ma der Expertengespräche war – weiterhin von der tatsächlichen Unmöglich-keit der Abschiebung auszugehen, da UNMIK sich nach wie vor nicht in der Lage sieht, einer Wiederaufnahme der Rückführung dieser Minderheitenan-gehörigen zuzustimmen.

Dem BMI-Schreiben vom 6.9.2004 ist zu entnehmen, dass die deutsche Seite der Delegation auf Grund der Gespräche den Eindruck gewonnen habe, dass UNMIK eine Wiederaufnahme der Rückführungen des o.g. Personenkreises der Ashkali und Ägypter möglicherweise nicht vor dem Frühjahr nächsten Jah-res zulassen wird.

2. Das BMI beabsichtigt, zum Jahresende eine Aktualisierung der Zahlen der in Deutschland aufhältigen ausreisepflichtigen Personen aus dem Kosovo durchzuführen.
Ich bitte, zum Stichtag 31.12.2004 die Anzahl der in Ihrem Zuständigkeitsbe-reich aufhältigen Angehörigen der ethnischen Minderheiten – getrennt nach Ethnien – sowie der Kosovo-Albaner entsprechend dem als Anlage 2 beigefügten Muster bis zum 15.12.2004 mitzuteilen.



Die Anlage kann bei der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats angefragt werden.

 Ausreisepflicht   Erfassung   Kosovo   Rückführung   statisische 

9.07.2004

Rückführungen von Minderheitenangehörigen in den Kosovo

Das Innenministerium informiert über die IMK-Beschlusslage, benennt Rückführungsmöglichkeiten von Türken, Bosniaken, Gorani und Torbesh in das Kossovo und teilt die weiterhin bestehende Weigerung der UNMIK, der Abschiebung von Roma, Serben, Ashkali und Ägyptern in das Kosovo zuzustimmen.

Leitet Herunterladen der Datei einHier gibt es den Beschluss.

 Innenministerkonferenz   Kosovo   Rückführung 

19.12.2002

Rückführung in das Kosovo

(...) Zur Ausführung der Beschlusslage der Innenministerkonferenz empfehle ich, mit Rücksicht auf eine praktikable weitere ausländerrechtliche Behandlung der Einzelfälle und den zumindest vorübergehenden Erhalt vorhandener Arbeitsverhältnisse folgende Verfahrensweise bei der Verlängerung von Duldungen zu beachten: (...)

Leitet Herunterladen der Datei einHier geht es zum Wortlaut des Erlasses.

 Innenministerkonferenz   Kosovo   Rückführung 

25.06.2002

Rückführungen von Minderheiten in das Kosovo

Hier: Weisung des Innenministeriums SH vom 25. Juni 2002

(...) Hervorzuheben ist, dass die Innenminister sich aufgrund des Berichtes des Bundesministeriums des Innern über die zwischenzeitlich mit UNMIK zur Rückführung von Minderheiten in den Kosovo geführten Gespräche einig waren, dass eine weitere generelle Aussetzung der Abschiebung von Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo nicht aufrechterhalten werden kann und ein dauerhaftes Bleiberecht für die Minderheiten aus dem Kosovo ausgeschlossen ist.(...)

Leitet Herunterladen der Datei einHier geht es zum Wortlaut des Erlasses.

 Innenministerkonferenz   Kosovo   Rückführung 

28.11.2001

Abschiebungsstopp für das Kosovo

Aussetzung von Abschiebungen in das Kosovo
hier: 1. Minderheiten aus dem Kosovo
2. Besonders hilfsbedürftige Personen

Hier: Weisung des Innenministeriums SH vom 28.11.2001

1. Auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder wurde am 07./08. November 2001 erneut über die Situation der Minderheiten im Kosovo beraten. Wegen der für diese Personengruppe im Herkunftsland nach wie vor bestehenden unsicheren Lage wurde beschlossen, dass die Länder die Duldungen von Minderheiten aus dem Kosovo (insbesondere Serben, Roma und Aschkali) für weitere sechs Monate verlängern können. Ich ordne daher nach § 54 Satz 1 AuslG an: · Abschiebungen von Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo in das Kosovo werden für die Dauer von sechs Monaten ausgesetzt. · Die Duldungen sind von Beginn an für die sechs Monate zu erteilen, um so die Aussichten auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung zu verbessern. · Abweichend von dieser Anordnung kann bei besonders schwerwiegenden Straftaten im Einzelfall mit meiner Zustimmung abgeschoben werden. 2. Darüber hinaus wurde auch die Abschiebung in das Kosovo während der Wintermonate erörtert, ohne dass ein Beschluss gefasst wurde. Angesichts des bevorstehenden Winters und der daraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen haben UNHCR und UNMIK dar-um gebeten, keine Personen abzuschieben, die nicht über eigene Unterkunft verfügen oder mangels eigener finanzieller Mittel auf nur begrenzt vorhandene Unterstützung angewiesen wären. Insbesondere sollte die Rückkehr von besonders hilfsbedürftigen Personen so lange zurückgestellt werden, bis im Kosovo eine angemessene Unterstützung sicher gestellt werden kann. Dementsprechend ordne ich nach § 54 Abs.1 AuslG an: · Die Abschiebung besonders hilfsbedürftiger Personen aus dem Kosovo ohne familiären oder sonstigen Rückhalt im Herkunftsland, wie z.B. allein erziehen-de Mütter mit kleinen Kindern, allein stehende Frauen, Alte, Kranke ohne geeignete Behandlungsmöglichkeiten im Kosovo, werden bis zum 31. März 2002 ausgesetzt. · Ausgenommen sind Personen, die Straftaten begangen oder sich wiederholt aufenthaltsbeendenden Maßnahmen entzogen haben. Information: T.: 0431-988-3261 / 3290; email: Martina.Oppermann@im.landsh.de  

 Abschiebungsstopp   Kosovo 

10.05.2001

Aufenthaltsrechtliche Regelungen für erwerbstätige Ausreisepflichtige aus Bosnien-Herzegowina und Jugoslawien einschließlich Kosovo

Hier: Beschluss der Innenminsterkonferenz vom 10.Mai 2001 in Schierke

Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern stellen in Fortsetzung ihrer Gespräche auf der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 23./24. November 2000 und 15. Februar 2001 fest, dass es in einer Reihe von Fällen Personen sowohl aus Bosnien-Herzegowina als auch aus der BR Jugoslawien einschließlich dem Kosovo gibt, die schon seit Jahren in Deutschland faktisch wirtschaftlich und sozial integriert sind und die bei ihrer Rückkehr eine eigenständig geschaffene und gesicherte Lebensgrundlage aufgeben müssten.

Leitet Herunterladen der Datei einHier geht es zum Wortlaut des Beschlusses

 Bosnien-Herzegowina   Innenministerkonferenz   Jugoslawien   Kosovo