Erlasse zu ausgesuchten Themen

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2.05.2012

Durchfürhung der Abschiebungshaft

Leitet Herunterladen der Datei einErlass des Kieler Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration zur Durchführung der Abschiebunghaft

ErlassJuMi_AHE_02-05-2012.pdf
 Abschiebungshaft   Durchführungsanweisung 

8.06.2011

Rückführung jemenitischer Staatsangehöriger

Erlass des Justizministeriums Schleswig-Holstein: Leitet Herunterladen der Datei einBAMF sieht aufgrund der Situation in der Republik Jemen von Asylentscheidungen ab; jemenitische Staatsangehörige sind derzeit nicht in Abschiebungshaft zu nehmen

 Abschiebungshaft   Jemen   Rückführung 

19.05.2011

Rückführungshinweise syrische Staatsangehörige

Leitet Herunterladen der Datei einSyrische Staatsangehörige vorerst nicht in Abschiebungshaft, vor Rückführung Einzelfallprüfung durch Justitzministerium.

Leitet Herunterladen der Datei einAktuelles Schreiben des Justizministeriums vom 19.1.2012 zu Vorführungen bei der syrischen Botschaft

 Abschiebungshaft   Rückführung   Syrien 

26.05.2009

Vorläufige Gewahrsamnahme nach §62 Abs. 4 AufenthG [Abschiebungs- oder Sicherungshaft nur mit richerlicher Anordnung!]

Leitet Herunterladen der Datei einhier: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.5.2009

 Abschiebungshaft   Bundesverfassungsgericht 

28.02.2008

Aufenthaltsrecht - Abschiebungshaft

Leitet Herunterladen der Datei einDurchführung der Abschiebungshaft

 Abschiebungshaft 

27.12.2007

Justizministerium: Vollzug der Abschiebungshaft von männlichen jugendlichen Abschiebungsgefangenen

Leitet Herunterladen der Datei einErlass: Jugendliche Abschiebungsgefangene in der Abschiebungshafteinrichtung Rendsburg

 Abschiebungshaft   AHE   Flüchtlinge   jugendliche   Rendsburg 

20.12.2002

Erlass zur Durchführung von Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein

(...) Abschiebungshaft wird in Schleswig-Holstein nach § 8 Abs. 2 Satz 2 FrhEntzG in Verbindung mit den §§ 171, 173 bis 175, 178 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) im Wege der Amtshilfe in der Regel für männliche Abschiebungshaftgefangene in der Außenstelle Rendsburg der Justizvollzugsanstalt Kiel und für weibliche Abschiebungshaftgefangene im Frauenvollzug in der Justizvollzugsanstalt Lübeck vollzogen. (...)

Leitet Herunterladen der Datei einHier ist der Erlass im Wortlaut zu finden.

 Abschiebungshaft   Durchführungshinweise 

1.06.1995

Vollzug der Abschiebungshaft: Familien, schwangere Frauen, Kinder und Jugendliche


Um Probleme bei der Durchführung von Abschiebungshaft zu vermeiden, bitte ich um Beachtung folgender Hinweise:

    • Bei hochschwangeren Frauen ist von einem Antrag auf Abschiebungshaft abzusehen, weil die Geburt nicht innerhalb einer Justizvollzugsanstalt erfolgen kann.

  1. Mütter mit Kleinkindern sollen grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen werden.
  1. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sollen grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen werden.
  1. Bei Familien mit Kindern soll grundsätzlich vermieden werden, beide Elternteile gleichzeitig in Abschiebungshaft zu nehmen.
  1. Falls wegen einer besonderen Sachlage in einem der unter der Nr. 2 - 4 genannten Fälle3 Abschiebungshaft für den genannten Personenkreis (Nr. 2 bis Nr. 4) unumgänglich ist, ist die Abschiebung so vorzubereiten, dass die Abschiebungshaft in der Regel nicht mehr als drei Tage beträgt.
  1. Ist der Vollzug der Abschiebungshaft mit einer Trennung von Mutter und Kind (ern) verbunden, ist durch rechtzeitige Abstimmung mit dem Jugendamt sicherzustellen, wie dem Kindeswohl Rechnung getragen werden kann; die Justizvollzugsanstalt ist über diesen Sachverhalt zu unterrichten.
  1. Bei Jugendlichen, die das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, soll ein Haftantrag nur dann gestellt werden, wenn die Haft für die Sicherung der Abschiebung unabdingbar erscheint.

Meine Erlasse vom 30.12.1992 Az.: IV 280 a - 212-29.111.1-57 und vom 13.10.1993 Az.: IV 630 a - 212.29.111.1-57 werden aufgehoben.

Im Auftrage Jens Ruge


Informationen: Dirk Gärtner, Innenministerium Schleswig-Holstein, T. 0431-988-2761

 Abschiebungshaft   Durchführungshinweise