Spenden - Solidarität kostet Geld!
Für zentrale Bereiche seines Engagements wird es für den Verein Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. zunehmend schwieriger, die notwendige Finanzierung sicher zu stellen. Das gilt beispielsweise für die Beratung von Abschiebungshäftlingen sowie die parteinehmende Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit.
Spendenkonto: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.:
KtoNr.: 152 870 • Ev. Darlehensgenossenschaft Kiel • BLZ: 210 602 37
Darüber hinaus kann der Flüchtlingsrat aus satzungsbedingten und förderrechtlichen Gründen nicht allen Unterstützungsbedarfen gerecht werden. Da ist es hilfreich, dass der FÖRDERVEREIN Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., ein rechtlich eigenständiger und gemeinnütziger Verein, für die Unterstützung von Einzelfällen, sozialen Nothilfen für Abschiebungshäftlinge, für Rechtshilfen bei akuten asyl- oder ausländerrechtlichen Problemen oder die Unterstützung von lokalen Initiativen, die sich in der solidarischen Flüchtlingshilfe und gegen Diskriminierung engagieren, Spenden und Fördermitglieder einwirbt. Das Spendenkonto des FÖRDERVEREINS Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. lautet 383 520, bei der EDG-Kiel, BLZ 210 602 37.
Wir danken allen Spenderinnen und Spendern für ihre Unterstützung!


