Spenden - Solidarität kostet Geld!
Für weite Teile unserer Arbeit wird es zunehmend schwieriger, öffentliche Mittel einzuwerben. Das gilt insbesondere für die Unterstützung im Einzelfall, für Rechtshilfen bei akuten asyl- oder ausländerrechtlichen Problemen und nicht zuletzt für die parteinehmende politische Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Zweck der Vereine "Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V." und des "Förderverein Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V." ist vom Finanzamt Kiel Nord als gemeinnützig anerkannt. Spenden sind steuerlich abziehbar. Spendenquittungen werden ausgestellt.
Spendenkonto: FÖRDERVEREIN Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.: KtoNr.: 383 520, Ev. Darlehensgenossenschaft Kiel, BLZ: 210 602 37
Wir danken allen Spenderinnen und Spendern für ihre Unterstützung!


