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		<title>Nachrichten des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein e.V.</title>
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		<description>Neuigkeiten des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein e.V.</description>
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			<title>Nachrichten des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein e.V.</title>
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			<description>Neuigkeiten des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein e.V.</description>
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		<lastBuildDate>Thu, 24 May 2012 19:00:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge</title>
			<link>http://www.frsh.de/menue/home/article/gesundheitsversorgung-fuer-fluechtlinge-1/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=12&#38;cHash=fc5023a2c5</link>
			<description>Themenabend im Café Vis à Vis in der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde, Tizianstraße 9,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Themenabend im Café Vis à Vis in der Dietrich-Bonhoeffer-<br />Gemeinde, Tizianstraße 9, Neumünster:<span id="1308143682318S" style="display: none;">&nbsp;</span></p>
<p><font color="#009933"><strong>Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge</strong></font><br />Donnerstag, 24. Mai 2011, Beginn  19 Uhr:<br />Was können die Ärzte und Ärztinnen in Deutschland für mich tun?<br />Welche Ansprüche habe ich auf Vorsorgebehandlungen?</p>
<p><strong><font color="#009900">ReferentInnen:<br /></font></strong><strong>Reinhard Pohl<br /></strong>Gesellschaft für politische Bildung</p>
<p><strong>Solaf Aligalib<br /></strong>MiMi-Projekt<span id="1334738855818S" style="display: none;">&nbsp;</span></p>
<p>Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind anwesend. Diese Einladung<br />richtet sich an alle Frauen und Männer, Kinder dürfen gern mitgebracht<br />werden.</p>
<p>Eine gemeinsame Veranstaltung von:<br />Diakonie Altholstein - Flüchtlingsberatung, Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Landeszuwanderungsbeauftragter, Gesellschaft für politische Bildung - Dolmetschertreffen</p>]]></content:encoded>
			<category>Termine</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 24 May 2012 19:00:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.frsh.de/uploads/media/FlyerNMSInfoabendeMai2012_Gesundheit_web.pdf" length ="239969" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>SYRIEN - Befreiungskampf oder Stellvertreterkrieg?</title>
			<link>http://www.frsh.de/menue/home/article/syrien-befreiungskampf-oder-stellvertreterkrieg/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=12&#38;cHash=4effcca102</link>
			<description>Welche strategischen, ethnischen oder religiösen Interessen stehen hinter dem Machtkampf in Syrien?...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><font size="3"><font face="Arial">Seit den 1960er Jahren beherrscht das Assad-Regime die Arabische Republik Syrien. Immer, wenn es von Seiten politischer oder ethnischer Gruppen zu Kritik und Widerstand kam, wurden diese von Militär und Geheimdiensten mit brutaler Gewalt zerschlagen. Anfang 2011 formierte sich in Syrien einmal mehr - diesmal im Zuge des „arabischen Frühlings“ - oppositionelle Kritik. Inzwischen ist die Lage zu einem offenen und z.T. bewaffneten Aufstand, auch mit ausländischer Unterstützung, eskaliert, dem das Regime mit Verhaftungswellen, Folter, Mord und schweren Waffen zu beenden sucht. Arabische und internationale Einmischungen sowie UN-Vermittlungen scheinen zu scheitern. Die Todesopfer sind tausendfach und hunderttausende Flüchtlinge irren im Lande umher oder suchen Asyl in der Türkei, Jordanien oder im Libanon. In deutschen Medien wird derweil das Bild einer weitgehend einigen syrischen Opposition auf der einen Seite und eines so beratungsresistenten wie hemmungslosen Regimes auf der anderen gezeichnet.&nbsp; </font></font></p>
<p><strong><font face="Arial" size="3">PROGRAMM:</font></strong></p>
<p><font size="3"><font face="Arial">19°° Uhr&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Begrüßung durch die Veranstalter</font></font></p>
<p>19.15 Uhr&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong><em>&quot;Situation in Syrien und die verschiedenen Interessenslagen&quot;</em></strong>, Vortrag von Hakam Abdelhadi, Publizist, Bonn.</p>
<p>20°° Uhr&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <strong>Podiumsdiskussion:</strong></p><ul><li>Ismail Abdi, (Menschenrechtsorganisation CDF), Kiel</li><li>Selam Shanan, Ingineurin, (KP Syrien), Kiel </li><li>Dr. Souheil Malhis, Unternehmer, Kiel</li><li>Habib Saleh, (Mitglied im Syrischen Nationalrat), Berlin</li></ul><div class="indent"><p><strong>Moderation</strong>: Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein</p></div><p>22°° Uhr&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ende der Veranstaltung</p>
<p><strong>Download: </strong><a href="fileadmin/pdf/termine/2012/flyer_SYRIEN_24.5.2012.pdf" title="Leitet Herunterladen der Datei ein" class="download" ><img src="typo3/sysext/rtehtmlarea/res/accessibilityicons/img/download.gif" alt="Leitet Herunterladen der Datei ein" height="0" width="0">Veranstaltungsflyer als pdf-Datei</a></p>
<p><strong>VeranstalterInnen:</strong> Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., Landesflüchtlingsbeauftragter SH, Paritätischer Landesverband SH</p>
<p><strong>Anmeldung:</strong> <a href="mailto:office@frsh.de" >office@frsh.de</a> • Fax. 0431-736 077 </p>
<p><strong>Kontakt &amp; Information</strong>: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. • Oldenburger Str. 25 • 24143 Kiel&nbsp; <a href="mailto:office@frsh.de" >office@frsh.de</a> • Tel. 0431-735 000 • Fax. 0431-736 077 </p>
<p><strong>Gefördert durch: </strong>UNO-Flüchtlingshilfe e.V. • Förderverein PRO ASYL e.V. • Paritätischer Schleswig-Holstein&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Termine</category>
			<category>Laufband</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 24 May 2012 11:12:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Willkommenskultur auch für Flüchtlinge!</title>
			<link>http://www.frsh.de/seiten-im-hauptmenue/aktuell/presseerklaerungen/presseerklaerung/article/willkommenskultur-auch-fuer-fluechtlinge/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=12&#38;cHash=1fc6fa8b10</link>
			<description>Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert einen Paradigmenwechsel in der künftigen Flüchtlings- und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><span style="font-family:Arial"></span></strong></p>
<p><strong>Im Interesse der hierzulande Asyl und Zukunft suchenden Menschen sowie der sich für sie engagierenden Organisationen und Initiativen fordert der Flüchtlingsrat einen Paradigmenwechsel in der künftigen Flüchtlings- und Integrationspolitik des Landes Schleswig-Holstein ein.</strong></p>
<p><strong>&nbsp;</strong>Nicht allein mit Blick auf die aktuellen Koalitionsverhandlungen zur Regierungsbildung macht der Verein die folgenden Vorschläge zur Gestaltung einer Landespolitik und Verwaltungspraxis, die sich für Chancengerechtigkeit und gegen Diskriminierung von Flüchtlingen stark macht und damit einer tatsächlichen Willkommenskultur für ale Menschen mit Migrationshintergrund Geltung verschafft.</p>
<p><strong>Strukturen zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements stärken</strong></p>
<p>Bedarfsgerecht wäre eine künftige Landespolitik, die sich um die finanzielle Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements mit dem Ziel der Konsolidierung bestehender Strukturen der professionellen und bürgerschaftlichen Flüchtlingshilfe im Bundesland verpflichtet. Dies sollte passieren im Zuge institutioneller Förderung der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats, Förderung der Hilfen für Traumatisierte, Förderung unabhängiger Verfahrensberatung für Wohnverpflichtete der EAE NMS und für Insassen der AHE RD.</p>
<p><strong>Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden </strong></p>
<p>Die Aufnahme und Unterbringung sowie Betreuung von Asylsuchenden ist nicht nur eine bundesgesetzlich geregelte Verpflichtung des Landes Schleswig-Holstein. Um die Leistungen, die die Kommunen vor Ort erbringen, um Asylsuchende und abgelehnte Asylsuchende unterzubringen und zu betreuen, zu verbessern, sollte die Landesregierung ein Konzept zur Aufnahme, Betreuung und Beratung von Schutzsuchenden erarbeiten. Den Kommunen soll anempfohlen werden, nicht nur für angemessene bauliche Standards bei der Unterbringung von Schutzsuchenden zu sorgen, sondern ebenfalls jeweils örtlich angepasste Konzeption zu erarbeiten, um Asylsuchenden den Zugang zu zivilgesellschaftlichen Angeboten zu ermöglichen und deren Isolation vorzubeugen.</p>
<p>Die Unterbringungssituation von Asylsuchenden und abgelehnten Asylsuchenden im Land Schleswig-Holstein ist insbesondere mit Blick auf Frauen problematisch, v.a. wenn die dezentralen Unterkünfte weit außerhalb von Mittelzentren liegen. Neben baulichen Defiziten gibt es oftmals auch kein überzeugendes Betreuungskonzept für dezentral untergebrachte Asylsuchende und abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber. </p>
<p>Ein Controlling sollte die Landesregierung nach sächsischem Vorbild in Form eines sog. Heim-TüVs einführen.</p>
<p>Alternativ und begrüßenswert wäre eine Politik mit Ziel der Abschaffung der Gemeinschaftsunterkünfte (Beispiele NRW, Bremen), eine (nicht nur ehrenamtliche) Unterstützung bei der Wohnungssuche, verstärkte Bereitstellung von Wohnungen im geschützten Marktsegment für Asylsuchende und Geduldete (Beispiel Berlin).</p>
<p><strong>Residenzpflicht und Wohnverpflichtung </strong></p>
<p>Die Gemeinden in den Kreisen&nbsp; zeigen nur geringe Bereitschaft zur Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge. Flüchtlingen wird im Zuge der Anwendung von humanitären Aufenthaltsverfestigungsmöglichkeiten der Nachweis nachhaltiger Integrationsleistungen abverlangt. Im Kontext beider Probleme verhalten sich Residenzpflicht und Wohnverpflichtung kontraproduktiv.</p>
<p>Durch Landesverordnung zur Änderung der Ausländer- und Aufnahmeverordnung vom 30. April 2011 wurde ermöglicht, dass Asylbegehrende, die nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen, sich ohne Erlaubnis vorübergehend im Gebiet des gesamten Landes Schleswig-Holstein aufhalten dürfen. Durch Erlass des Landes Schleswig-Holstein vom 27. Mai 2011 wurde ausgeführt, dass grundsätzlich Duldungen auf das gesamte Gebiet des Landes Schleswig-Holstein beschränkt sind. Das bedeutet, dass Personen mit Aufenthaltsgestattung aber auch mit Duldung sich, zumindest vorübergehend, im gesamten Gebiet Schleswig-Holstein, mithin auch in anderen Kreisen und kreisfreien Städten aufhalten dürfen als durch die weiterhin geltende Wohnsitzauflage festgelegt. Dies gilt jedoch nicht für Asylbegehrende während der ersten Zeit ihres Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten in Neumünster (bis zu drei Monate).</p>
<p>Durch die Änderung der Ausländer- und Aufnahmeverordnung wurde jedoch nicht die Wohnverpflichtung aufgehoben, dies hat zur Folge, dass auch weiterhin mit den örtlich zuständigen Ausländerbehörden verhandelt werden muss, wenn eine Person oder Familie von einer Kommune in Schleswig-Holstein in eine andere (kreisfreie Stadt oder Kreis) umziehen möchte, um dort vorübergehend oder dauerhaft leben zu können. </p>
<p>Lösungsorientiert wäre hier eine Bundesinitiative mit dem Ziel der Aufhebung der Wohnverpflichtung - und hilfsweise vorläufig ein relativierender Erlass zur Erwirkung ermessenspositiven Verwaltungshandelns seitens des künftig zuständigen Ministeriums zu erwirken.</p>
<p><strong>Landesinitiativen mit dem Ziel der Beseitigung normierter Diskriminierungen von&nbsp; Flüchtlingen </strong></p>
<p>Auch in Schleswig-Holstein konzentriert sich die Förderpolitik auf arbeitsmarktfähige und aufenthaltsgesicherte Migrantinnen und Migranten. Es ist aber immerhin in der landespolitischen Integrationsdebatte von Parteien, Arbeitsmarktakteuren, Bildungsinstitutionen und zuständigen Verwaltungen eine wachsende Bereitschaft spürbar, auch die (noch) nicht mit Bleiberecht ausgestatteten Flüchtlinge als Zielgruppe einer nachhaltigen Integrationsförderung in den Blick zu nehmen. </p>
<p>Aufenthaltszeiten von „vorübergehend aufhältigen“ Personen (geduldete Flüchtlinge) entwickeln sich regelmäßig langjährig und generieren - nicht nur im Interesse der Betroffenen – zumindest vorläufige Integrationsförderbedarfe. Gleichzeitig ist die Zuwanderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen bundesweit und auch in Schleswig-Holstein im Ansteigen begriffen. Selbst Personen, die der europäischen Dublin-II-Verordnung anheim fallen, sind aufgrund aktueller europäischer und nationaler Rechtsprechungen nicht so einfach rücküberstellbar, wie es die zuständigen Verwaltungen i.d.R. anstreben.</p>
<p>Dem entgegen setzt die Rechts- und Verordnungslage weitgehend auf&nbsp; Chancenverweigerung und Externalisierung von Flüchtlingen. Im Ergebnis werden Flüchtlinge rechtlich, bzgl. ihrer sozialen und gesundheitlichen Versorgung sowie beim Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit diskriminiert. </p>
<p>Daraus folgt der Bedarf an gezielten Landesinitiativen zur Beseitigung der relevanten im AsylbLG, AufenthG, AsylverfG, BeschVerfVO und anderen Rechtsgrundlagen angelegten Diskriminierungstatbestände.</p>
<p>Auf Landesebene sollte zumindest in Bezug auf die Gesundheitsversorgung die diskriminierende Wirkung des Asylbewerberleistungsgesetzes abgemildert werden, indem Leistungsberechtigte wie in Bremen und Hamburg Chipkarten einer Krankenkasse erhalten. Die Pflicht, jedes Mal vor Aufsuchen eines Arztes beim Sozialamt einen Krankenschein beantragen zu müssen, ist aktuell mit einigen Problemen verbunden. </p>
<p>Da im Asylbewerberleistungsgesetz keinerlei Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche vorgesehen und der Zugang zu den Jobcentern qua Gesetz verschlossen ist, sollte das Land die Bundesagenturen für Arbeit auf ihre Verantwortung hinweisen, auch Nicht-Leistungsberechtigte (dazu gehören Asylsuchende und Geduldete, sobald kein generelles Arbeitsverbot mehr vorliegt) zu vermitteln und zu unterstützen. Das Land sollte die Agenturen dabei aktiv begleiten.</p>
<p><strong>Abschaffung der Abschiebehaft </strong></p>
<p>Die Abschiebungshaft ist aus humanitären Gründen abzulehnen. Die künftige Landesregierung sollte den Beschluss ihrer Vorgängerin zur Abschaffung der Abschiebungshaft bis 2020 zügig und terminlich vorgezogen umsetzen. In Zeiten verstärkten Zuwanderungsbedarfes ist die Abschiebungshaft ohnehin obsolet. Bei steigender Tendenz zu 75% wird die AHE RD von der Bundespolizei in der Vollstreckung angestrebter Dublin-II-Rücküberstellungen genutzt, ohne dass der Bund diese Inanspruchnahme dem Land refinanziert.</p>
<p>Darüber hinaus sieht § 62 Abs. 1 AufenthG in der Fassung vom 22. November 2011 vor, dass Abschiebungshaft unzulässig ist, wenn der Zweck der Haft durch ein milderes, ebenfalls ausreichendes anderes Mittel erreicht werden kann. Diese Verpflichtung ein milderes Mittel zu prüfen und dieses auch zur Anwendung zu bringen, sollte, absolute Priorität in Schleswig-Holstein haben. Auf Gerichte, ABHn und Bundespolizei ist in diesem Sinne einzuwirken.</p>
<p>Jugendliche: Die Inhaftierung von unbegleiteten und anderen minderjährigen Flüchtlingen zum Zweck ihrer Abschiebung ist nach einer gut begründeten Rechtsmeinung unter Berücksichtigung der Artikel 20 und Artikel 37 b sowie Artikel 3 Abs. 1 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund sollten in Schleswig-Holstein keine Jugendlichen in Haft genommen werden – auch nicht auf Betreiben der Bundespolizei.</p>
<p>In SH sollten künftig keinesfalls mehr Schwangere, Alleinerziehende, Eltern von&nbsp; minderjährigen Kindern, (psychisch) Kranke, Alte, Menschen mit Behinderungen oder PTBS in Haft kommen.</p>
<p><strong>Mitwirkungshandlungen im Verwaltungsverfahren&nbsp; </strong></p>
<p>Die Willkommenskultur muss auch für Geduldete Niederschlag finden im Verwaltungshandeln</p>
<p>Im<strong> </strong>Rahmen der Aufenthaltsverfestigung im Ausländerrecht spielt die Frage der Mitwirkung der betroffenen Flüchtlinge, aber auch die der vermeintlichen Täuschung über persönliche Daten eine entscheidende Rolle. Die Täuschungs- und Mitwirkungshandlungen sind aber auch Motiv gebend für die zuständigen Verwaltungen bei Leistungseinschränkungen nach Asylbewerberleistungsgesetz und bei Arbeitsverboten nach § 11 Beschäftigungsverfahrenverordnung (BeschVerfV).</p>
<p>Die grundsätzliche Mitwirkungspflicht von Ausländerinnen und Ausländern ergibt sich aus dem Aufenthaltsgesetz, in vielen Fällen können aber Ausländerinnen und Ausländer nicht in dem Maße der Mitwirkungspflicht nachkommen, wie dies von Ausländerbehörden abverlangt wird. </p>
<p>Auch vor dem Hintergrund der bundesgesetzlichen Lage ist ein Spielraum der Verwaltung vor Ort gegeben, der den Ausländerbehörden durch ermessensleitende Hinweise des zuständigen Ministeriums deutlicher aufgezeigt werden sollte<strong>.</strong> Die nach dem Aktionsplan Integration Schleswig-Holstein angestrebte Willkommenskultur muss auch Niederschlag finden im Verwaltungshandeln gegenüber Flüchtlingen.</p>
<p>Per Erlass sollte den Ausländerbehörden eine klare Definition der Mitwirkungspflichten an die Hand gegeben werden, die zu einer einheitlichen Handhabung in Schleswig-Holstein führt und die teilweise exzessive Erteilung von Restriktionen (Arbeitsverboten, Leistungskürzungen) beendet. </p>
<p>Der Erlass sollte folgende Punkte enthalten:</p>
<p>Verpflichtung der Ausländerbehörden, klar zu formulieren, welche konkreten Mitwirkungshandlungen gefordert werden; </p>
<p>Klare Regelungen, welche Mitwirkungshandlungen als unzumutbar gelten und wann Hindernisse bei der Identitätsklärung als nicht von den Flüchtlingen vertretbar gelten (z.B. wenn die um Bestätigung der Personendaten angefragte Botschaft des Herkunftslandes nach bestimmten Zeitraum nicht reagiert); </p>
<p>Klarstellung, dass&nbsp; in der Vergangenheit liegende Vorwürfe der mangelnden Mitwirkung/Täuschung seitens der ABH keine negative Konsequenzen mehr zeitigen, wenn die Betroffenen inzwischen kooperieren;&nbsp; </p>
<p>Beweislastumkehr: die ABH muss nachweisen, dass Täuschung/mangelnde Mitwirkung vorliegen, nicht die Flüchtlinge das Gegenteil.</p>
<p><strong>Offensive Anwendung aufenthaltsrechtlicher Schutzinstrumente für Personen, die bei zwangsweiser Rückführung ins Herkunftsland offensichtlich gefährdet sind</strong></p>
<p>Das Land Schleswig-Holstein sollte wieder zu einer weitherzigeren und engagierteren Anwendung von landeseigenen auf spezifische Zielländer bezogene Abschiebestopps für Personengruppen zurückkehren, die bei Rückkehr in ihrem Heimatland aufgrund dort herrschender politischer, zielgruppenspezifischer oder gewaltbedingter Tatbestände absehbar gefährdet sind (§60a AufenthG).</p>
<p>Der derzeit geltende Syrien-Abschiebungsstopp ist hier beispielgebend, bildet aber leider nur eine Ausnahme in der bisherigen Anordnungspraxis der Landesregierung. Abschiebestopps begründende Tatbestände wie derzeit in Syrien herrschen aktuell jedoch auch in vielen anderen Herkunftsländern, wenngleich diese auch weniger Medienaufmerksamkeit erfahren. Für die Betroffenen müssen daher auch dort in erheblicher Qualität drohende Rückkehrgefährdungen angenommen werden.</p>
<p><strong>Rechtsschutz gegen Dublin II</strong></p>
<p>Die Mehrzahl der inzwischen in Schleswig-Holstein aufgegriffenen Flüchtlinge sind – nicht zuletzt aufgrund der Transitlage des Bundeslandes zwischen Mittel- und Nordeuropa - sogenannte Dublin-II-Fälle, also Personen für die auf Grundlage der Dublin-II-Verordnung andere EU-Mitgliedsstaaten asyl- und aufenthaltsrechtlich zuständig sind. Betroffene sollen nachdem sie hier aktenkundig geworden sind, in das vermeintliche EU-Erstaufnahmeland rücküberstellt werden. Dies geschieht mehrheitlich in Vollstreckung durch die dem BMI unterstellte Bundespolizei (BP), aber auch durch kommunale Ausländerbehörden und das Landesamt für Ausländerangelegenheiten (NMS). Die Mehrheit der Plätze in der Abschiebehafteinrichtung RD (75% in 2011) wird durch Haftanträge der Bundespolizei frequentiert. Doch zahlreiche der (vermeintlichen) EU-Erstaufnahmestaaten verfügen über erhebliche menschenrechtliche, soziale und asyl-systemische Mängel. Dem trägt die europäische (z.B. zu Griechenland und Italien) und z.T. die nationale Rechtsprechung zunehmend Rechnung.</p>
<p>Die Landesregierung SH sollte die Beachtung europäischer und obergerichtlicher Rechtsprechung zum Schutz vor Rücküberstellungen bei systemischen Mängeln im EU-Zielland zur regelmäßigen Grundlage im Verwaltungshandeln erklären. Der Erlass des JuMiSH vom 19.4.2012 ist hier ein erster hilfreicher Schritt. &nbsp;Eine Bundesratsinitiative zur Sicherstellung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Bescheide bzw. „Mitteilungen“ der BP zur Rücküberstellung von Dublin-II-Fällen ist insbesondere mit Blick auf das keiner Fachaufsicht des Landes SH unterliegenden und den flüchtlingspolitischen Ruf des Bundeslandes schädigenden Verwaltungspraxis der BP notwendig.</p>
<p><strong>Resettlement</strong></p>
<p>Zahlreiche Gemeinden und Institutionen in Schleswig-Holstein haben ihre Unterstützung für von einer großzügigen Aufnahme und Neuansiedlung begünstigte Flüchtlinge erklärt (vgl. <a href="http://www.safe-haven.org/" target="_blank" >www.safe-haven.org</a>). Bis dato entwickeln Resettlement-Initiativen des Bundes aber weder programmatische noch mit Blick auf die Zahl der Begünstigten nachhaltige Qualität. Im schleswig-holsteinischen Aktionsplan Integration bleibt das Integrationspotential von Flüchtlingen vernachlässigt bzw. nicht erkennbar berücksichtigt. </p>
<p>Eine Verwaltungspraxis auf Landesebene soll künftig gewährleisten, dass Resettlement-Flüchtlinge festen Aufenthalt und volle Integrationsförderung von Anfang an erhalten. Weiterhin soll in SH rechtliche und soziale Gleichbehandlung von Resettlement- und Asylsuchenden Flüchtlingen angestrebt werden.</p>
<p>Davon ausgehend sollte SH sich beim&nbsp; Bund für die Etablierung eines robusten nationalen Resettlement-Programms einsetzen. </p>
<p><strong>Reform der Härtefallkommission (HFK)</strong></p>
<p>Die Landesregierung sollte die intransparente Vorprüfung der HFK abschaffen. Die Geschäftsstelle der HFK sollte nicht weiter an ein Ministerium angebunden sein.</p>
<p>Täuschung über Identität bzw. mangelnde Mitwirkung sollten i.d.R. nicht mehr als Ausschlussgründe gewertet werden. „Faktische Inländer“ sollten regelmäßig und ohne Bedingungen an Integrationsleistungen als Härtefälle im S. des Gesetzes behandelt werden.</p>
<p>Regelmäßig sollten Menschen ohne Aufenthaltsstatus und Menschen, die länger als 6 Monate aus behördlicher Sicht als „untergetaucht“ galten, bei entsprechendem Voraufenthalt und Vorliegen von Härtefallgründen einbezogen werden.</p>
<p><strong>Humanitäres Bleiberecht </strong></p>
<p>Im zugegeben schwierigen Vergleich mit bundesweiten Ergebnissen ist Schleswig-Holstein nicht herausragend tätig bei der Anwendung möglicher Gesetze zur <em>Aufenthaltsverfestigung</em>. Auch ohne den Königsteiner Schlüssel (3,37 % für SH in 2011) zur Bemessung des schleswig-holsteinischen Anteils an den bundesweit erreichten Zahlen anzuwenden, ist allerdings auffällig dass im nördlichsten Bundesland die Anwendung der bestehenden Regelungen zur Aufenthaltserlaubniserteilung eher restriktiv ist:</p><ul><li>§ 25 IV (dringende humanitäre/persönliche Gründe) [von 15.839 <strong>bundesweit</strong> nur 238 <strong>in SH</strong>]</li><li>§ 25 IVa (Zeugen in Verfahren gegen Menschenhandel) [von 49 nur 1]</li><li>§ 25a (AE f. vormals geduldete Minderjährige) [von 225 nur 3]; </li><li>§ 23a (Härtefallregelung) [von 5.695 nur 148]; </li><li>§ 18a (berufl. Qualifizierte ehem. Geduldete) [von 116 nur 1];&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </li><li>§ 23 I (Aufnahme durch Bundesland) [von 44.382 nur 537]; </li><li>§ 104a i.V.m. 23 I (Gesetzl. Altfallregelung/IMK) [von 5.265 nur 70] </li></ul><p>Selbst bei Berücksichtigung der in SH intensiver angewandten §§&nbsp;25 III (Flüchtlinge m. subsidiärem Schutz) [von 27.332 bundesweit 1.037 in SH] und 25 V AufenthG (absehbar unmögliche Ausreise) [von 47.743 bundesweit 2.283 in SH] bleibt SH unter dem Strich hinter den bundesweiten Anwendungszahlen zurück. Die Formulierung einer größeren Weitherzigkeit künftiger Landesflüchtlingspolitik wäre hier zur im Interesse der Betroffenen positiven Veränderung der Verwaltungspraxis zielführend.</p>
<p>Der 2011er Bundesratsvorstoß für eine stichtagsunabhängige „Bleiberechtsregelung“ für langjährig aufhältige Flüchtlinge (angestrebter §25b AufenthG) ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Vorlage enthält jedoch noch zu viele Ausschlusskriterien und nimmt ganze Familien in aufenthaltsrechtliche Sippenhaft. Nachgebessert werden müsste hier auch bzgl. niedrigerer Anforderungen an Lebensunterhaltssicherung (besser: Bemühen um Lebensunterhaltssicherung reicht aus); keine Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung bei Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen (aktuell gilt das nur für Berufsausbildungen), sowie humane Zugangskriterien für Alte, Kranke und Traumatisierte (Ausnahme vom Kriterium der Lebensunterhaltssicherung, auch wenn der Lebensunterhalt nicht von Dritten über Bürgschaften gesichert ist).</p>
<p>Hinsichtlich der im Zuge humanitärer Aufenthaltssicherung allenthalben nachzuweisenden Integrationserfolge wären verschiedene Landesinitiativen konstruktiv: Eine Bundesratsinitiative des Landes SH mit dem Ziel des freien (gleichrangigen) Zugangs zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis, Geduldete und Asylsuchende, spätestens nach 6 Monaten Aufenthalt in Deutschland wäre auch mit Blick auf die Ziele des Aktionsplans Integration SH bedarfsgerecht.</p>
<p>Außerdem sollte eine Bundesratsinitiative&nbsp; zur Abschaffung der Beschäftigungsverbote&nbsp; (§ 11 BeschVerfV) seitens des Landes SH initiiert werden. Hier geht es darum, zumindest die Abschaffung im Fall von Flüchtlingen, die eine Berufsausbildung aufnehmen wollen, zu erreichen. Grundsätzlich sind die Abschaffung des (wohl) verfassungswidrigen und diskriminierungsintensiven Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und die Öffnung des öffentlichen Dienstes für Menschen mit Migrationshintergrund sowie die Stärkung der interkulturellen Kompetenzen im öffentlichen Dienst notwendige Maßnahmen, um den integrationspolitischen Zielen zu der angestrebten Nachhaltigkeit zu verhelfen.</p>
<p><strong>Sprachkompetenz als vorausgesetzte Integrationsleistung</strong></p>
<p>Künftig sollte muss die Teilnahme an Integrationskursen (inklusive wenn nötig Alphabetisierung) auch für Asylsuchende und Geduldete gefördert werden. Unter anderem good practise aus Hamburg oder München bilden nachahmenswerte Beispiele für schleswig-holsteinisches Handeln.</p>
<p>Das Beherrschen der deutschen Sprache ist&nbsp; ein wesentlicher Bestandteil, um am gesellschaftlichem Leben partizipieren zu können und eine wichtige Voraussetzung, um Kindern und Jugendlichen den Einstieg in Schule, Berufsausbildung und gesellschaftlichem Aufstieg zu erleichtern.</p>
<p><strong>Förderung der Bildungs- und Ausbildungssituation junger Flüchtlinge</strong></p>
<p>Um jungen Flüchtlingen das Erreichen eines Schulabschlusses zu ermöglichen, sollte die Altersgrenze für QuereinsteigerInnen in die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen von 18 auf 25 Jahre angehoben werden (Beispiel: Bayern). Bei Bedarf sollte zusätzliche Deutsch-Sprachförderung und Schulsozialarbeit eingesetzt werden.</p>
<p>Ergänzend sollte ein flächendeckendes Angebot zum Nachholen von Schulabschlüssen in jedem Kreis vorgehalten werden. Zudem muss die Finanzierung der Kurs- und Fahrtkosten für junge Flüchtlinge (unter 27 Jahre) sichergestellt werden.</p>
<p>Eine Bundesratsinitiative sollte den Zugang zu Ausbildungs- und Studienförderung auch für Asylsuchende ermöglichen; die erforderliche Voraufenthaltszeit für Flüchtlinge mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis und für geduldete Flüchtlinge sollte von vier Jahren auf ein Jahr abgesenkt werden.</p>
<p><strong>Neuauflage des Landes-ESF</strong> </p>
<p>Geboten ist die Einstellung von&nbsp; Ko-Finanzierung des Landes für ESF-geförderte Angebote zur Förderung der bildungs- und arbeitsmarktlichen Integration von Asylsuchenden, geduldeten Flüchtlingen und Flüchtlingen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis - bisher erfolgt eine rechnerische Ko-Finanzierung vieler Angebote durch SGB I- und SGB-II-Leistungen, so dass Flüchtlinge im Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG ausgeschlossen sind</p>
<p>Die künftige Landesregierung sollte sich zu eigen machen, dass Flüchtlinge und andere MigrantInnen von den Angeboten des Landes-ESF mindestens analog zu ihrem Anteil in der Gesamtbevölkerung profitieren sollen (in Berlin wird das jährlich überprüft).</p>
<p><strong>Medizinische Hilfe für Menschen ohne Aufenthaltsrecht </strong></p>
<p>Eine medizinische Hilfe sollte für alle Menschen, auch die ohne Papiere, gewährleistet werden, um diesen individuell zu deren Recht auf Krankenbehandlung zu verhelfen, aber auch um Schaden von der Allgemeinheit abzuhalten. Die Nichtbehandlung von ansteckenden Krankheiten, wie z.B. TBC oder HIV bei Menschen ohne Papiere, stellt ggf. auch eine Gefahr für die Wohnbevölkerung dar. Nicht zuletzt deshalb sollte auch für die Menschen ohne Papiere der Zugang zur öffentlichen Gesundheitsfürsorge, vorrangig für medizinische Notfallversorgung, gewährleistet sein bzw. werden. Die erforderliche Krankenbehandlung darf nicht daran scheitern, dass die Kosten für die Therapierung der entsprechenden Bevölkerungsgruppe nicht getragen werden können, ohne dass diese Gefahr laufen, bei der Kontaktaufnahme mit dem Krankenhaus ausgewiesen und abgeschoben zu werden.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund sind die weiter oben bereits gemachten Vorschläge zur Einführung eines anonymen Krankenscheines mit Hilfe dessen die entsprechenden Behandlungen bezahlt werden können, sehr hilfreich. Sinnvoll wäre die Einführung von Clearingstellen zur Vergabe eines anonymisierten Krankenscheins an Bedürftige (Menschen ohne Papiere, arbeitslose EU-BürgerInnen ohne Anspruch auf Alg-II-Leistungen).&nbsp; </p>
<p>Sollte eine Finanzierung des anonymen Krankenscheines unter Berücksichtigung des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht möglich sein, so sollten andere Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden (Bsp: Hamburg). </p>
<p>Einzeln lösbar sind ggf.: Übernahme der Kosten für empfohlene Impfungen der Kinder (vgl. Rheinland-Pfalz) sowie für Schwangerschaftsvor- und Nachsorge sowie Geburt; Regelung der Vorgänge zur Erstattung von Notfallbehandlungen durch das Sozialamt an das behandelnde Krankenhaus unter tatsächlicher Wahrung der Anonymität der Betroffenen und eine an ihre Lebenssituation angepasste, stark reduzierte Bedürftigkeitsprüfung (vgl. Bremen).</p>
<p><strong>Keine Kriminalisierung der Hilfsangebote für Papierlosen</strong></p>
<p>Erforderlich ist eine Bundesratsinitiative zu Reform des § 96 Aufenthaltsgesetz (Beihilfe zum illegalen Aufenthalt). Es darf künftig zumindest keine Beihilfe von Vergehen gegen § 95 Aufenthaltsgesetz geahndet werden, wenn aus humanitären Gründen und nicht gewerbsmäßig gehandelt wurde. Eine Klarstellung in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz dazu ist nicht ausreichend, da Gerichte an Verwaltungsvorschriften nicht gebunden sind.</p>
<p>***</p>
<p>Erarbeitet in Abstimmung mit Kooperationspartnern durch den Vorstand und das Team des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V. im Mai 2012.</p>
<p><strong></strong>gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., T. 0431-735 000, <a href="mailto:ml@frsh.de" >ml@frsh.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Download:</strong> <a href="fileadmin/pdf/presseerklaerungen/2012/pe_frsh.zu.koalo_16.5.2012.pdf" title="Leitet Herunterladen der Datei ein" class="download" ><img alt="Leitet Herunterladen der Datei ein" src="typo3/sysext/rtehtmlarea/res/accessibilityicons/img/download.gif">die PM als pdf-Datei</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Presseerklärungen</category>
			<category>Aufmacher</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 12:29:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Flüchtlinge im Mittelmeer – was geht uns das an?</title>
			<link>http://www.frsh.de/seiten-im-hauptmenue/aktuell/presseerklaerungen/presseerklaerung/article/fluechtlinge-im-mittelmeer-was-geht-uns-das-an-1/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=12&#38;cHash=2c9ded0f40</link>
			<description>Der Flüchtlingsrat, der Landesverband der Diakonie, der Landesflüchtlingsbeauftragte...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family:Arial">Judith Gleitze, Referentin von <em>Borderline Europe</em> aus Italien und Kristina Zammit und Goitum Yosief vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst aus Malta haben die prekäre Lage von Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen dargestellt. </span></p>
<p><span style="font-family:Arial">Denn die Flüchtlingspolitik der Europäischen Union hat längst die in der Genfer Flüchtlingskonvention verankerte Unschuld verloren. Frontex- und andere Marine-Patrouillen zwingen Flüchtlingsboote auf offenem Meer zum Abdrehen. Aus Angst vor Strafverfolgung verweigern Fischer Hilfen gegenüber Schiffbrüchigen. Griechenland vermint seine Grenzen und baut Internierungslager für zigtausend Flüchtlinge.<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>In Ungarn, auf Malta und in Rumänien werden Asylsuchende regelmäßig inhaftiert. Aus Italien, Spanien oder Schweden werden erfolglos Asyl- suchende ohne Rücksicht auf Gefahr für Leib und Leben abgeschoben. </span></p>
<p><span style="font-family:Arial">Stefan Schmidt, Landesflüchtlingsbeauftragter Schleswig-Holsteins und ehemaliger Kapitän der Cap Anamur wusste zu berichten, dass die Abschottungspolitik zwar für viele Menschen tödlich, aber nicht nachhaltig ist. Selbst bei rauer See und in Kenntnis der bis dato vielen Tausend Opfer machen sich Flüchtlinge noch immer auf den Weg über das Mittelmeer.<strong> </strong><span style="mso-bidi-font-weight: bold">Sie fliehen aus guten Gründen: vor der Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen durch Kriege, Umweltkatastrophen oder ungerechten Wirtschafts- und Handelsbedingungen. Andere fliehen vor Gewalt und Diskriminierung in ihrer Heimat. </span></span></p>
<p><span style="font-family:Arial">Die EU und die nationalen Regierungen laborierten derweil weiter an militärischen Strategien zur Abwehr von Flüchtlingen und unerwünschten Migrantinnen und Migranten. Unter der Führung der EU-Außengrenzen-Agentur „Frontex“</span><strong> </strong><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight:bold">arbeiteten die EU-Mitgliedstaaten dabei eng zusammen.</span> <span style="font-family:Arial">Im Ergebnis spitze sich die Lage im Süden der EU immer weiter zu, wo Mittelmeer und Atlantik die Grenze zwischen den Kontinenten Europa und Afrika bilden. Allein im Jahr 2011 hat ihr Fluchtversuch über 2.000 Menschen das Leben gekostet.<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span></span></p>
<p><span style="font-family:Arial; mso-bidi-font-weight:bold">Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein referierte, wie die<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>innereuropäische Flüchtlingsabwehrpolitik derweil Wunden schlage. Als Pendant zur EU-Außengrenzensicherung hebelt die europäische Dublin-II-Verordnung nationalen Asyl-Schutz im Innern aus und nimmt solche, die trotz alledem<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>eine Lücke im europäischen Zaun gefunden zu haben glaubten, ins administrative Fadenkreuz. </span><span style="font-family: Arial">In der Dublin-II-Verordnung ist u.a. geregelt, dass ein Flüchtling grundsätzlich nur in dem EU-Staat einen Asylantrag stellen kann, in dem er als erstes eingereist ist. </span></p>
<p><span style="font-family:Arial">Jedoch in den Ersteinreisestaaten fehlende Aufnahmesysteme, mangelnde soziale Überlebensmöglichkeiten oder berechtigte Angst vor Kettenabschiebungen schlügen Flüchtlinge auch innerhalb Europas weiter auf der Flucht. Ohne einheitliche europäische Asylpolitik werden Menschen weiter Lebensperspektiven von Land zu Land suchen. <span style="mso-bidi-font-weight:bold">In Schleswig-Holstein, dem Transitland zwischen Mittel- und Nordeuropa, endet derweil für viele dieser Flüchtlinge ihr Weg zunächst im Abschiebungsgefängnis und in der Schuldenfalle.<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span></span></span></p>
<p><span style="font-family:Arial">Flüchtlingsorganisationen befürchten, dass jede/r zweite Flüchtling auf den Routen von Afrika über das offene Meer nach Europa ums Leben kommt. Doch Menschen, die Flüchtlingen und MigrantInnen in ihrer Not helfen und Leben retten, landen vor Gerichten und werden der Fluchthilfe und Unterstützung der illegalen Einreise angeklagt. <span style="mso-bidi-font-weight:bold">Borderline europe und andere Organisationen arbeiten dem offiziellen Verschweigen der Folgen europäischer Abschottungspolitik entgegen. Umfassende Information der Öffentlichkeit über die Tatbestände im Innern wie an den Rändern der EU, die Vernetzung europäischer Initiativen mit KollegInnen in nordafrikanischen und anderen Flucht-Transitländern und die Lobbyarbeit auf nationaler- und EU-Ebene sind Gestaltungsmittel einer Flüchtlingssolidaritätsarbeit von unten.</span></span></p>
<p><span style="font-family:Arial">Die VeranstalterInnen konstatieren erste Folgen auf Ebene der europäischen Rechtsprechung. Der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) rügte jüngst Italien für seinen Umgang mit Flüchtlingen. Der internationale Flüchtlingsschutz gilt auch auf hoher See. Und Flüchtlinge dürfen nun nicht mehr kollektiv abgeschoben werden, ehe für jeden Einzelnen geprüft worden ist, ob ein Recht auf Asyl vorliegt. Und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fordert das ultimative Ende der bisherigen bundesdeutsche Praxis,<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>Flüchtlinge ohne Rücksicht auf das was sie dort möglicherweise erwartet, in vermeintliche EU-Ersteinreiseländer rückzuschieben.</span></p>
<p><span style="font-family:Arial">Vor 60 Jahren wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Ihr Ziel ist es, den Menschen Schutz zu gewähren, die aus ihrem Heimatland fliehen müssen. </span></p>
<p><span style="font-family:Arial">Europäische Maßnahmen zum Flüchtlingsschutz dürfen sich nicht auf den Schutz der Grenzen und die Abschottung der Festung Europa reduzieren. Auch auf hoher See und im europäischen Inland gelten die Schutzstandards der Flüchtlingskonvention. Die Flüchtlingsfrage ist keine nationale, sondern eine internationale Frage.</span></p>
<p><span style="font-family:Arial">Reinhard Pohl von der schleswig-holsteinischen Kampagne <em>Safe Haven</em> zeigte sich überzeugt, dass die Freiheitsbewegungen in Nordafrika und die EU-Nachbarländer unsere Zusammenarbeit und Unterstützung bräuchten – nicht zuletzt bei der Umsetzung der Flüchtlingskonvention und im Zuge einer offensiven humanitären Flüchtlingsaufnahmepolitik – dem Resettlement. Es geht zu aller erst um den Schutz von Leib und Leben und den Erhalt der humanitären Integrität des gemeinsamen europäischen Hauses. </span></p>
<p><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight:bold">Die Veranstalter setzten sich dafür ein:</span></p>
<p><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight:bold">-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight: bold">dass Menschen aufgrund der europäischen Abschottungspolitik nicht zu Tode kommen,</span></p>
<p><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight:bold">-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight: bold">dass menschenrechtliche Vereinbarungen für alle Menschen und auch auf hoher See gelten,</span></p>
<p><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight:bold">-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight: bold">dass die Dublin-II-Verordnung abgeschafft wird,</span></p>
<p><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight:bold">-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight: bold">dass die Freizügigkeit in Europa uneingeschränkt gilt,</span></p>
<p><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight:bold">-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight: bold">dass es eine abgestimmte humanitäre europäische Flüchtlingspolitik gibt,</span></p>
<p><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight:bold">-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight: bold">dass Flüchtlinge an jedem Ort Europas ein faires Asylverfahren bekommen,</span></p>
<p><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight:bold">-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight: bold">dass Familien zusammenbleiben und nicht getrennt werden,</span></p>
<p><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight:bold">-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight: bold">dass Flüchtlinge in Europa eine Lebensperspektive finden,</span></p>
<p><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight:bold">-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight: bold">dass Flüchtlinge in Europa nicht in Abschiebungshafteinrichtungen landen,</span></p>
<p><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight:bold">-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight: bold">dass alle Staaten der EU sich an den Kosten der Aufnahme und den Verfahren angemessen beteiligen,</span></p>
<p><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight:bold">-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight: bold">dass Flüchtlinge in Deutschland Aufnahme im Rahmen eines nationalen Resettlementprogramms mit jährlich angemessener Schutzquote finden.</span></p>
<p><span style="font-family:Arial">In einer Podiumsdiskussion erhielten Bundes- und Landtagsabgeordnete<span style="mso-spacerun: yes">&nbsp; </span>Gelegenheit, sich zu diesen Forderungen zu positionieren und ihrerseits Alternativen zum europäischen flüchtlingspolitischen Status Quo zu formulieren.</span></p>
<p><span style="font-family:Arial">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-family:Arial">Bei der Tagung wurde ein beeindruckender Dokumentarfilm über die Situation von Flüchtlingen aus Malta gezeigt.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<h1>SUSPENDED LIVES // Flüchtlingsleben in der Warteschleife</h1>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><em><span style="font-family: Arial">»Wenn Du ein Flüchtling bist, musst du bezahlen, und Du bezahlst mit einem Stück deines Lebens.«<br /> </span></em></strong><span style="font-family:Arial;mso-bidi-font-weight:bold"><br /> Die Filmproduktion SUSPENDED LIVES zeigt die Perspektive der Flüchtlinge auf die europäische Grenzpolitik. <br /> Die aktuelle europäische Flüchtlings- und Asylpolitik und ihre Auswirkungen auf die Lebensrealität von Menschen auf der Flucht werden dabei eindrücklich dargestellt. Kristina Zammit und Goitom Yosief von Jesuitenflüchtlingsdienst in Malta stellen ihren Film SUSPENDED LIVES vor und berichten über ihre Arbeit. In den Flüchtlingslagern Maltas leistet der Jesuitenflüchtlingsdienst rechtlichen und seelsorgerischen Beistand und setzt sich für die Umsetzung menschenrechtlicher Standards in der Flüchtlingsaufnahme ein. <br /> <strong><br /> </strong>Die 2009/10 auf Malta entstandene Dokumentation, die nun zum ersten Mal außerhalb Maltas gezeigt wird, erzählt sieben Geschichten von Flüchtlingen, die in den vergangenen Jahren auf Malta angekommen sind: Vier alleinreisende Männer, eine Frau und ihr minderjähriger Sohn sowie ein Paar mit ihren Kindern. Die meisten von ihnen erreichten Malta per Boot, alle beantragten Asyl. Sie berichten von ihren Erfahrungen der Angst, der Verfolgung und ihrer Flucht durch die Wüste und über das Mittelmeer bis an die Küste Maltas. Der Film selbst diskutiert weniger die Fragen um Asylpolitik, EU-Außengrenzen oder der Dublin II-Verordnung, sondern legt seinen Schwerpunkt auf individuelle menschliche Perspektiven. Die Stimme der Flüchtlinge soll Gehör finden. <br /> <br /> </span><span style="font-family:Arial"></span></p>
<p><span style="font-family:Arial">&nbsp;</span></p>
<p><span style="font-size:10.0pt;mso-bidi-font-size:12.0pt; font-family:Arial">Martin Link<span style="mso-tab-count:1">, </span><span style="mso-tab-count:2"></span><span style="mso-tab-count:2"></span><span style="mso-tab-count: 2"></span><span style="mso-tab-count:1"></span>Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. (www.frsh.de)</span><span style="font-family:Arial"></span></p>
<p><span style="font-family: Arial;"></span><span style="font-family:Arial">Doris Kratz-Hinrichsen, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein&nbsp; <br /></span></p>
<p><span style="font-size:10.0pt;mso-bidi-font-size:12.0pt; font-family:Arial">Fanny Dethloff<span style="mso-tab-count:1">, </span>Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche<span style="mso-tab-count:1"></span></span></p>
<p><span style="font-size: 10pt; font-family: Arial;"></span><span style="mso-tab-count:2"></span><span style="mso-tab-count:1"></span><span style="font-family:Arial"></span><span style="font-size:10.0pt;mso-bidi-font-size:12.0pt; font-family:Arial">Torsten Döhring, Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Download: Presseerklärung im <a href="fileadmin/pdf/presseerklaerungen/2012/PE_EU_15.05.2012.pdf" title="Leitet Herunterladen der Datei ein" class="download" ><img alt="Leitet Herunterladen der Datei ein" src="typo3/sysext/rtehtmlarea/res/accessibilityicons/img/download.gif">pdf-Format</a></p>
<p>&nbsp;</p>]]></content:encoded>
			<category>Presseerklärungen</category>
			<category>Aufmacher</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 15 May 2012 10:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kiel: Menschen ohne deutschen Pass haben gewählt! </title>
			<link>http://www.frsh.de/seiten-im-hauptmenue/aktuell/presseerklaerungen/presseerklaerung/article/kiel-menschen-ohne-deutschen-pass-haben-gewaehlt/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=12&#38;cHash=7a74d6917d</link>
			<description>Über 18.500 Menschen in Kiel waren vom 16.-22.April 2012 aufgerufen an einer symbolischen Wahl...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><font face="Arial"><font size="3"><font face="Arial"><font size="3">Selbst hier seit vielen Jahren beheimatete, aufgewachsene und verwurzelte Menschen sind von der Teilnahme an der Landtagswahl ausgeschlossen, wenn sie keinen deutschen Pass besitzen. Eine Kampagne aus dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, dem Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein, dem Kreisverband der Europa-Union Kiel und der Zentralen Bildungs- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten haben deshalb eine eigene Wahl unter dem Motto „Jede Stimme zählt!“ organisiert. <br /><br /></font><font color="#000000"><font size="2">Unterstützt wurde die Wahl dabei unter anderem durch viele MigrantInnenorganisationen. </font></font></font><br /><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">Das Ziel der Wahlkampagne war es auf das Demokratiedefizit aufmerksam zu machen, denn die von der Wahl ausgeschlossenen Menschen sind zwar von fast allen politischen Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene direkt betroffen, von der politischen Partizipation durch Wahlen aber bleiben sie ausgeschlossen. <br />Mehr Informationen auf &lt;a&quot;http: moz-do-not-send=&quot;true&quot;&gt;&lt;/a&quot;http:&gt;http://www.jedestimme2012.de&lt;//a&gt;&lt;//a&gt; &nbsp;</font></font></font> <br /><br /><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">Die VeranstalterInnen der Kampagne „Jede Stimme zählt!“ sehen die abgeschlossene Wahlaktion als einen Auftakt, den Ausschluss von Menschen wegen ihres Passes in Schleswig-Holstein weiterhin öffentlich zu thematisieren. Eine Möglichkeit dazu wird unter anderem die Kommunalwahl im Mai 2013 in Schleswig-Holstein sein.</font></font></font> <br /><br /><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">Das Ergebnis der Wahlkampagne „Jede Stimme zählt!“ 2012 in Kiel sieht wie folgt aus:</font></font></font> <br /><br /></font></font></p><blockquote style="margin-bottom:0;margin-top:0;"><p><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">SPD: 40%</font></font></font> <br /><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">CDU: 21%</font></font></font> <br /><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">LINKE: 13%</font></font></font> <br /><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">Grüne: 12%</font></font></font> <br /><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">FDP: 1%</font></font></font> <br /><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">SSW: 0%</font></font></font> <br /><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">Ungültig: 13%</font></font></font> </p></blockquote><p><br /><br /><strong><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">VeranstalterInnen</font></font></font></strong><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2"> der Kampagne &quot;Jede Stimme zählt!&quot; sind <br /><br />* der <a moz-do-not-send="true" target="_blank"><font color="#000080"><img fetch3euid3einbox3e36585part="1.1.1.2&amp;amp;filename=Grafik1" border="1" src="" height="10" width="14" name="Grafik1src=" alt=""></font></a></font></font></font><a moz-do-not-send="true" target="_blank">Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.</a><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">,<br />* die Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in <br />Schleswig-Holstein (<a moz-do-not-send="true" target="_blank" href="http://www.zbbs-sh.de/"><font color="#000080"><img fetch3euid3einbox3e36585part="1.1.1.2&amp;amp;filename=Grafik1" border="1" src="" height="10" width="14" name="Grafik2src=" alt=""></font></a></font></font></font><a moz-do-not-send="true" target="_blank" href="http://www.zbbs-sh.de/">ZBBS e.V.</a><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">), <br />* die <a moz-do-not-send="true" target="_blank" href="http://www.eu-kiel.de/"><font color="#000080"><img fetch3euid3einbox3e36585part="1.1.1.2&amp;amp;filename=Grafik1" border="1" src="" height="10" width="14" name="Grafik3src=" alt=""></font></a></font></font></font><a moz-do-not-send="true" target="_blank" href="http://www.eu-kiel.de/">Europa Union Kreisverband Kiel</a><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2"> und <br />* der <a moz-do-not-send="true" target="_blank" href="http://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb/index.html"><font color="#000080"><img fetch3euid3einbox3e36585part="1.1.1.2&amp;amp;filename=Grafik1" border="1" src="" height="10" width="14" name="Grafik4src=" alt=""></font></a></font></font></font><a moz-do-not-send="true" target="_blank" href="http://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb/index.html">Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein</a><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2"><br /><br /></font></font></font><strong><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">Kontakt:</font></font></font></strong><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2"> <br />Kampagne </font></font></font><em><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">&quot;<font color="#000080"></font></font></font></font>Jede Stimme zählt!<font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">&quot;</font></font></font></em><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2"> <br />c/o ZBBS e.V., Sophienblatt 64a, 24103 Kiel<br />T. 0431-2001150<br /></font></font></font><a moz-do-not-send="true" href="javascript:linkTo_UnCryptMailto('ocknvq,kphqBlgfguvkoog42340fg');">info(at)jedestimme2012.de</a> <br /><a moz-do-not-send="true" target="_blank" href="http://www.jedestimme2012.de/">www.jedestimme2012.de</a><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2"><br /><br />gez. Enno Schöning</font></font></font> <br /><font color="#000000"><font face="arial"><font size="2">Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten e.V.</font></font></font> </p>
<p><strong>Download:</strong> <a href="fileadmin/pdf/presseerklaerungen/2012/PM_JedeStimme_11.5.2012.pdf" title="Leitet Herunterladen der Datei ein" class="download" ><img src="typo3/sysext/rtehtmlarea/res/accessibilityicons/img/download.gif" alt="Leitet Herunterladen der Datei ein" height="10" width="14">Pressemitteilung als pdf-Datei</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Presseerklärungen</category>
			<category>Laufband</category>
			<category>Aufmacher</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 11 May 2012 11:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Flüchtlinge im Mittelmeer - Was geht uns das an?</title>
			<link>http://www.frsh.de/menue/home/article/fluechtlinge-im-mittelmeer-was-geht-uns-das-an/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=12&#38;cHash=968c63ffa2</link>
			<description>Sie sind eingeladen, Informationen über die aktuelle Situation an den europäischen Außengrenzen,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><font face="sans-serif" size="2">In Schleswig-Holstein als europäisches Transitland von und nach Skandinavien haben wir tagtäglich mit der innereuropäischen Flüchtlingspolitik zu tun. Unterschiede bei den Aufnahmebedingungen, in der Anerkennungspraxis im Asylverfahren, in der &nbsp;Rückführungspraxis und bei der Frage der Anerkennung von sicheren Staaten führen dazu, dass Flüchtlinge in Europa &quot;unterwegs&quot; sind. Solange es keine einheitliche Asylpolitik in Europa gibt, werden Menschen in mehreren Ländern der EU Lebensperspektiven suchen.</font></p>
<p><a href="fileadmin/bilder/termine/fluechtlinge_mittelmeer_2012_mail.pdf" title="Leitet Herunterladen der Datei ein" class="download" ><img src="typo3/sysext/rtehtmlarea/res/accessibilityicons/img/download.gif" alt="Leitet Herunterladen der Datei ein">Hier finden Sie das Programm der Tagung.</a></p>
<p>Anmeldung und Information:<br />Diakonisches Werk Schleswig-Holstein<br />Landesverband der Inneren Mission e. V.<br />Kanalufer 48, 24768 Rendsburg<br />Petra Clase, Tel. 04331 / 593 - 243<br /><a href="mailto:clasen@diakonie-sh.de" >clasen@diakonie-sh.de</a> </p>
<p>Anmeldung bitte bis zum 9. Mai 2012.</p>
<p>Die Teilnahme ist kostenlos.</p>
<p>Eine gemeinsame Veranstaltung von:<br />Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein<br />Diakonisches Werk Schleswig-Holstein<br />Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.<br />Flüchtlings- und Menschenrechtsbeauftragte der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche</p>]]></content:encoded>
			<category>Termine</category>
			<category>Aufmacher</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 10 May 2012 10:00:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.frsh.de/uploads/media/fluechtlinge_mittelmeer_2012_mail.pdf" length ="2015548" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>Vorstand des Flüchtlingsrats SH e.V. im Amt bestätigt.</title>
			<link>http://www.frsh.de/seiten-im-hauptmenue/aktuell/presseerklaerungen/presseerklaerung/article/vorstand-des-kieler-fluechtlingsrates-im-amt-bestaetigt/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=12&#38;cHash=e2991e52f3</link>
			<description>Mitglieder wählen Vertreter des Flüchtlingsrats für den Begleitausschuss des Aktionsplans...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein e.V. hat am Mittwoch ihren Vorstand einstimmig im Amt bestätigt. Michael Wulf, Rechtsanwalt aus Kiel, wird den Verein weiterhin als Vorsitzender leiten. Seine Stellvertreterin ist Silke Nissen, Sozialpädagogin aus Drage, und Beisitzer im Vorstand bleibt auch künftig Nicola Abu Khalil, Ökonom aus Dänischenhagen.</p>
<p>Die Mitgliederversammlung begrüßte die Initiative des Landes  Schleswig-Holstein für eine <a href="http://http//www.landinsicht-sh.de/archiv.html#c344" title="Öffnet externen Link in neuem Fenster" target="_blank" class="external-link-new-window" ><img alt="Öffnet externen Link in neuem Fenster" src="typo3/sysext/rtehtmlarea/res/accessibilityicons/img/external_link_new_window.gif">stichtagsunabhängige gesetzliche  „Bleiberechtsregelung“</a>. Der beim Bundesrat derzeit offenbar auf die  lange Bank geschobene Gesetzesantrag bedürfe allerdings noch der  Nacharbeit. Bis dato enthaltene Ausschlusskriterien und vorausgesetzte  Integrationsleistungen wären in ihrer Summe von potentiell begünstigten  Flüchtlingen kaum erfüllbar. Eine restriktive Ausgestaltung würde das  Gesetz absehbar ins Leere laufen lassen.<span id="1335458070777S" style="display: none;">&nbsp;</span></p>
<p>Die Mitgliederversammlung zeigte sich erfreut von offiziellen Äußerungen, nach denen auch Flüchtlinge, denen noch kein fester Aufenthalt&nbsp; zugestanden worden sei, gleichwohl zur Zielgruppe des <a href="http://www.schleswig-holstein.de/MJGI/DE/ZuwanderungIntegration/Aktuelles/Aktionsplan/Aktionsplan_node.html" title="Öffnet externen Link in neuem Fenster" target="_blank" class="external-link-new-window" ><img alt="Öffnet externen Link in neuem Fenster" src="typo3/sysext/rtehtmlarea/res/accessibilityicons/img/external_link_new_window.gif">Aktionsplans&nbsp; Integration</a> (API) der Landesregierung gehörten. Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat, wurde von der Mitgliederversammlung zum Vertreter des Vereins im Begleitausschuss des API gewählt, Johanna Boettcher, Koordinatorin des Flüchtlingsintegrationsnetzwerks Land in Sicht!, zu seiner Stellvertreterin in dieser Funktion.</p>
<p>Der Begleitausschuss des Aktionsplans Integration hat sich im März konstituiert.&nbsp; Die Geschäftsführung des Gremiums, das sich vierteljährlich trifft und in dem neben obersten Landesbehörden u.a. auch kommunale und Verbände der freien Wohlfahrt, Bildungsträger, Migrationsfachdienste, MigrantInnenorganisationen und der Landesflüchtlingsbeauftragte<br />vertreten sind, liegt beim Integrationsministerium. Der Begleitausschuss wird vierteljährlich tagen und soll den Aktionsplan Integration fachlich und zielorientiert begleiten. In der konstituierenden Sitzung des Begleitausschusses wurde verabredet, zunächst Schwerpunktthemen für die Umsetzungsstrategie des API zu sondieren. Mitglieder des Begleitausschusses machten in der konstituierenden Sitzung deutlich, dass der Ausschuss ggf. auch öffentlich Position zu migrations- bzw. integrationspolitischen Fragen beziehen soll.</p>
<p>gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.</p>
<p><a href="fileadmin/pdf/presseerklaerungen/2012/pe_mv_26.4.2012.pdf" title="Leitet Herunterladen der Datei ein" class="download" ><img alt="Leitet Herunterladen der Datei ein" src="typo3/sysext/rtehtmlarea/res/accessibilityicons/img/download.gif">Hier ist die Pressemitteilung als pdf zu finden.</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Presseerklärungen</category>
			<category>Aufmacher</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 15:11:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Flüchtlingssolidarischer Stammtisch im April 2012</title>
			<link>http://www.frsh.de/menue/home/article/fluechtlingssolidarischer-stammtisch-im-april-2012/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=12&#38;cHash=eff4ec62b0</link>
			<description>Fachaustausch in lockerem Rahmen</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="datum"><p><font size="-1"><strong></strong></font></p>
<p>Flüchtlingssolidarischer Stammtisch des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.<span id="1319719514490S" style="display: none;">&nbsp;</span></p>
<p><font size="-1"><strong>Ort: Sportgaststätte TuS Gaarden, Röntgenstr. 5, Kiel-Gaarden</strong></font></p></div><div class="text"><p>Informationen zu flüchtlingspolitischen Themen austauschen und  Aktivitäten entwickeln, neuen Leute kennen lernen und lecker essen.<br /><br /> 			Ab 18 Uhr treffen wir uns zum Essen, ab 19 Uhr ist der rege Austausch zum aktuellen Thema geplant.</p>
<p>Thema im April: <strong>Wahrecht für MigrantInnen</strong>.<br />Mit VertreterInnen der Kampagne &quot;Jede Stimme zählt - MigrantInnen wählen&quot;<br /> <br /> 			Die Resettlement-Kampagne <em>safe haven</em> hat beschlossen, ihre  monatlichen Treffen in diesen Stammtisch zu integrieren. </p>
<p>Wer Lust  			am Austausch zu flüchtlingspolitischen Themen hat, einen lockeren  Kontakt zum Flüchtlingsrat sucht oder einfach mit uns essen und  			trinken möchte, ist herzlich eingeladen.<a href="fileadmin/pdf/termine/FRSH-Stammtisch_Flyer-web.pdf" title="Leitet Herunterladen der Datei ein" target="_blank" class="download" ><br /></a> 		<strong>Anmeldung und Informationen: Andrea Dallek, </strong> <a href="mailto:office@frsh.de" title="Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail" class="mail" ><img alt="Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail" src="typo3/sysext/rtehtmlarea/res/accessibilityicons/img/mail.gif">office[at]frsh.de</a>, T. 0431/73 50 00.<span id="1304585530040S" style="display: none;">&nbsp;</span></p></div>]]></content:encoded>
			<category>Termine</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 18:00:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.frsh.de/uploads/media/FRSH-Stammtisch_Flyer-web-April2012.pdf" length ="92016" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>PRO ASYL und Flüchtlingsrat: Abschiebungen nach Ungarn müssen sofort gestoppt werden.</title>
			<link>http://www.frsh.de/seiten-im-hauptmenue/aktuell/presseerklaerungen/presseerklaerung/article/pro-asyl-und-fluechtlingsrat-abschiebungen-nach-ungarn-muessen-sofort-gestoppt-werden/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=12&#38;cHash=6cd0d82341</link>
			<description>UNHCR-Bericht belegt systemische Mängel im ungarischen Asylsystem.
Flüchtlingsrat begrüßt  neuen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><font face="Arial,sans-serif"><font size="2">Asylsuchende werden in Ungarn rechtswidriger Inhaftierung, Misshandlungen in Haft und der Gefahr von Kettenabschiebungen ausgesetzt. Dies dokumentiert ein heute erschienener Bericht des UNHCR-Regionalbüros in Budapest. Der Bericht ist ein eindeutiger Beleg für systemische Mängel der Aufnahmebedingungen und des Asylverfahrens in Ungarn.</font></font></p>
<p><font face="Arial,sans-serif" size="2"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;"><em>„Die Bundesregierung muss Abschiebungen nach Ungarn sofort stoppen“</em>, so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom </span><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">21. Dezember 2011 dürfen Asylsuchende aus EU-Staaten nicht in andere Mitgliedstaaten abgeschoben werden, wenn dort systemische Mängel im Asylsystem vorliegen, aus denen sich eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung ergeben kann.<br /> </span></font></p>
<p><font face="Arial,sans-serif" size="2">Bisher waren Betroffene drohenden Rückschiebungen weitgehend schutzlos ausgeliefert. Nicht allein mit Blick auf Rückschiebungen nach Ungarn begrüßt daher der FLÜCHTLINGSRAT SCHLESWIG-HOLSTEIN den aktuellen Erlass des Kieler Justizministeriums zur Zustellung von Rückschiebungsbescheiden für Personen, die der Dublin-II-Verordnung unterliegen (<a href="../fileadmin/pdf/behoerden/Erlass_JuMi_2012-04-19_Zustellung-Rueckfuehrunge.PDF" >Erlass vom 19.4.2012</a>). Dem Erlass gemäß dürfen diese Bescheide nicht mehr erst zum nicht vorher angekündigten Abschiebungstermin ausgehändigt werden. Ab sofort müssen Betroffen so rechtzeitig von der anstehenden Rückschiebung in das asyl-zuständige EU-Land in Kenntnis gesetzt werden, dass sie ggf. noch rechtzeitig gerichtlichen Eilrechtschutz beantragen könnten. Solcher Eilrechtsschutz ist inzwischen von vielen Verwaltungsgerichten mit Blick auf die desaströse rechtliche und soziale Lage von Flüchtlingen in EU-Staaten wie Griechenland, Malta, Italien und nicht zuletzt Ungarn zugestanden worden. In solchen Fällen ist Deutschland zur Durchführung des Asylverfahrens verpflichtet.<br /> </font></p>
<p><font face="Arial,sans-serif" size="2">Problematisch bleibt aus Sicht des Flüchtlingsrates allerdings weiterhin, dass asyl- und aufenthaltsrechtlich die Bundespolizei für zahlreiche Dublin-II-Flüchtlinge in Schleswig-Holstein zuständig ist. Das Bundesland ist Transitland für viele Asylsuchende, deren Fluchtweg nicht selten nach dem Aufgriff durch die Bundespolizei im Abschiebungsgefängnis in SH endet. Die Bundespolizei ist in ihrer Einzelfallzuständigkeit fachaufsichtlich keinen Ländererlassen verpflichtet und von dem übergeordneten Bundesinnenministerium ist ohne politischen Druck ein entsprechender Erlass nicht zu erwarten. <em>&quot;Wir appellieren an Justizminister Schmalfuß, beim Bund einen Erlass zu erwirken, der die Rückschiebungspraxis der Bundespolizei gleichen rechtstaatlichen Bedingungen unterwirft, wie sie für die Landes- und Kommunalbehörden gelten&quot;</em> fordert Martin Link, Geschäftsführer beim Kieler Flüchtlingsrat.<br /> <span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;"></span></font></p>
<p><font face="Arial,sans-serif" size="2"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Der besagte UNHCR-Bericht weist&nbsp;nach, dass Asylsuchende in Ungarn regelmäßig unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt werden. <span style="color: black;">Bisher wurden im Rahmen des europäischen Asylzuständigkeitssystems Flüchtlinge aus Deutschland nach Ungarn, Malta oder Italien abgeschoben, wenn diese über eines dieser Staaten in die EU eingereist waren.</span></span></font></p>
<p><font face="Arial,sans-serif" size="2"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Das 28-Seitige Dokument des UNHCR belegt, dass Asylsuchende - selbst Minderjährige - in Ungarn regelmäßig rechtswidrig inhaftiert oder in Gefahr für Leib und Leben in Drittstaaten weiterabgeschoben werden. Im Dezember 2010 wurde die ungarische maximale Abschiebungshaftdauer von sechs auf zwölf Monate heraufgesetzt. Im Jahr 2011 mussten zwei Drittel aller Asylsuchenden ihr Schutzgesuch in Haft stellen. Effektive Rechtsmittel gegen die Verhängung von Abschiebungshaft werden den Inhaftierten verweigert. Der Bericht dokumentiert zudem Misshandlungen in den Haftanstalten, das Verabreichen von Beruhigungsmitteln und elende soziale Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende.</span></font></p>
<p><font face="Arial,sans-serif" size="2"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;;">Downloads zum Thema:<br /> </span></font></p><ul><li><font face="Arial,sans-serif" size="2"><span style="font-family: &quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;; color: black;" lang="EN-US">Zum UNHCR-Bericht „Observations on the situation of asylum- seekers and refugees in Hungary&quot;, April 2012:     </span><a href="http://www.unhcr.org/refworld/docid/4f9167db2.html" moz-do-not-send="true"><span lang="EN-US"><a href="http://www.unhcr.org/refworld/docid/4f9167db2.html" target="_blank" >www.unhcr.org/refworld/docid/4f9167db2.html</a></span></a></font></li><li><font face="Arial,sans-serif" size="2">Ungarn-Bericht von PRO ASYL im Internet: <a href="http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/unhcr_belegt_menschenrechtsverletzungen_im_ungarischen_asylsystem/" target="_blank" class="moz-txt-link-freetext" >http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/unhcr_belegt_menschenrechtsverletzungen_im_ungarischen_asylsystem/</a>     </font></li><li><font face="Arial,sans-serif" size="2">Der Erlass des Kieler Justizministeriums vom 19.4.2012: <a href="../fileadmin/pdf/behoerden/Erlass_JuMi_2012-04-19_Zustellung-Rueckfuehrunge.PDF" class="moz-txt-link-freetext" >http://www.frsh.de/fileadmin/pdf/behoerden/Erlass_JuMi_2012-04-19_Zustellung-Rueckfuehrunge.PDF</a>&nbsp;</font></li></ul><p><font face="Arial,sans-serif"><font size="2">&nbsp; gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.&nbsp;</font></font></p>]]></content:encoded>
			<category>Presseerklärungen</category>
			<category>Dublin II</category>
			<category>Aufmacher</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 15:49:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>12. Bundesweite Tagung gegen Abschiebehaft 2012</title>
			<link>http://www.frsh.de/menue/home/article/12-bundesweite-tagung-gegen-abschiebehaft/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=12&#38;cHash=f69bce0a1d</link>
			<description>Die Tagung gegen Abschiebehaft findet wieder in Schleswig-Holstein statt.</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Fachtagung gegen Abschiebehaft findet vom <strong>20.4. 17 Uhr bis 22.4.2012</strong> <strong>14 Uhr </strong>in der Jugendherberge in Heide/Schleswig-Holstein statt.<br /><br />Ziel der Fachtagung ist es, die Fortbildung und Vernetzung sowie den Austausch der überwiegend ehrenamtlichen Mitglieder von Gruppen, die sich für die Abschaffung von Abschiebehaft engagieren zu stärken. Die politische Bildung für Aktive in der solidarischen Arbeit für Flüchtlinge soll gefördert werden.<br /><br /><strong>Anmeldung</strong><br />Büro des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl-und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein<br />Frau Monika Buttler, Tel. 0431 988 - 1291<br />Karolinenweg 1, 24105Kiel<br />Fax: 0431 988 - 1293<br />Monika.Buttler@landtag.ltsh.de<br /><br />Bitte folgende Informationen angeben: Name, ggf. Institution, Adresse, Telefon/Fax, E-Mail und ggf. Besonderheiten der Ernährung (vegetarisch, vegan, mit Fleisch). Wer Lebensmittelunverträglichkeiten hat, kann sich gern in der Jugendherberge melden. Die Herbergseltern sind sehr bemüht, auf alle nötigen Ernährungsweisen einzugehen. (Jugendherberge, Poststr. 4, 25746 Heide<br />Tel. 0481/71575)</p>
<p>Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern. Es besteht die  Möglichkeit, auf eigene Kosten ein Einzelzimmer in einem Hotel in der  Nähe zu buchen. Weiter Informationen gibt die Jugendherberge Heide.<span id="1330603980278S" style="display: none;">&nbsp;</span></p>
<p>Die Kosten (inkl. Kost und Logis) betragen 50 Euro pro Person.<br /><br />Weitere Informationen:<br />Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.<br />Andrea Dallek<br />Oldenburger Str. 25, 24143 Kiel<br />Tel.: 0431 / 735 000<br />projekt@frsh.de</p>
<p>Ein aktueller Flyer ist <a href="fileadmin/pdf/termine/2012/FlyerAHETagung_2012-web_final.pdf" title="Leitet Herunterladen der Datei ein" class="download" ><img alt="Leitet Herunterladen der Datei ein" src="typo3/sysext/rtehtmlarea/res/accessibilityicons/img/download.gif">hier</a> zu finden.</p>]]></content:encoded>
			<category>Termine</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 17:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
	</channel>
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