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Zum wiederholten Mal hält sich seit dem 17.7.07 eine dubiose Delegation
aus Guinea in Deutschland auf, diesmal in der Ausländerbehörde
Braunschweig. Ziel ihrer Mission ist, im Auftrag der deutschen Behörden
afrikanische Flüchtlinge zu "identifizieren" und ihnen Papiere für die
Abschiebung auszustellen. Eine solche Delegation war bereits 2005
zweimal in der Hamburger Ausländerbehörde zu Gast, 2006 in Dortmund
sowie in der Schweiz, auf den Kanarischen Inseln und evtl. in weiteren
europäischen Ländern. Die "Identifizierungsmethoden" sind dabei mehr als
fragwürdig: Laut Aussage des Leiters der Zentralen Ausländerbehörde
(ZAB) Dortmund entscheidet die Delegation "aufgrund der Aussprache und
der Gesichtsform" über die guineische Staatsangehörigkeit. Weiterhin fanden Anhörungen afrikanischer Flüchtlinge vor
kurzem auch vor kamerunischen Botschaftsangehörigen in der ZAB Köln
statt, und togoische Flüchtlinge wurden in großer Zahl zu ihrer
Botschaft vorgeladen. Wir befürchten deshalb, dass wieder
(Sammel-)Abschiebungen nach Afrika vorbereitet werden.
Entgegen Behauptungen in Einladungen nach Braunschweig, es gehe um
Vorsprache bei "Mitarbeitern der guineischen Botschaft", sind auch
dieses Mal diplomatische Vertreter an den Anhörungen nicht beteiligt.
Die Delegation besteht nur aus von deutschen Behörden für ihre Tätigkeit
großzügig bezahlten RegierungsbeamtInnen aus Guinea.
Herr N'Faly Keita aus dem guineischen Außenministerium, der bisherige
Leiter solcher Delegationen, ist in Braunschweig allerdings nicht dabei.
Über ihn war bekannt geworden, dass er sich -- außer als Abschiebehelfer
-- auch als sog. Schleuser betätigt hat, indem er Landsleuten für teures
Geld Einreisepapiere für Europa ausstellte. Die Staatsanwaltschaft
Dortmund ermittelt seit über einem Jahr in dieser Angelegenheit.
Der neue Leiter der Delegation heißt Ousmane Diao Balde und ist «Directeur National des affaires juridiques et consulaire» im «Ministère des affaires étrangères de la cooperation, de l'intégration
africaine et des Guinéens de l'etranger». Er soll der Vorgesetzte von
Keita sein. Ebenfalls soll er mit dem Bundesinnenministerium über ein
Rückübernahmeabkommen mit Guinea verhandeln. Im Juni 2006 hat er an der
euro-afrikanischen Regierungskonferenz zu Migration und Entwicklung in
Marokko teilgenommen, auf der u.a. über die Aus-Lagerung der
EU-Asylpolitik, Grenzabschottung und Abschiebungen geredet wurde. Die
übrigen Teilnehmer der Delegation sind: Amara Soumah, «Chargé d'études
à la division de Guinéens de l'étranger », Abdoulaye Sampil, «
Commissaire de Police au Ministère de l'intérieur et de la sécurité»
und Fatoumata Kouyaté, «Inspectrice de Police au Ministère de
l'intérieur et de la sécurité».
Vorgeladen sind 400 - 450 afrikanische Flüchtlinge aus
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt
und weiteren drei Bundesländern. Im Vorfeld der Anhörungen wurde
bekannt, dass in Lienen/NRW mindestens drei Flüchtlinge festgenommen,
vom Amtsgericht in Rheine in Abschiebehaft gesteckt und zwei von ihnen
zwangsweise nach Braunschweig vorgeführt wurden. Der dritte Flüchtling
hatte noch ein laufendes Asylverfahren; seine Vorführung konnte jedoch
erst durch die Intervention seines Anwalts verhindert werden!
Juristische Widersprüche und Eilanträge gegen die Vorladungen waren zum
Teil erfolgreich. Die RechtsanwältInnen Daniela Hödl und Mark Nerlinger
aus Hamburg schreiben dazu:
"Nach dem Wortlaut des Gesetzes können Ausländer/innen verpflichtet
werden, vor den Vertretungen des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie
vermutlich besitzen, vorzusprechen. Auf Grundlage dieser Vorschrift
wurden bundesweit Ausländer/innen verpflichtet, zu einer Vorsprache in
Braunschweig zu erscheinen.
Die hier vorliegenden Anordnungen zur Vorsprache in Braunschweig aus
Hamburg und Sachsen-Anhalt benennen ausdrücklich die Botschaft von
Guinea bzw. Vertretern der Botschaft als durchführende Personen und
nicht die umstrittene Delegation aus Guinea. Darüber hinaus nennen die
Anordnungen verschiedenste Zwangsmittel, wie polizeiliche Vorführung und
Abschiebehaft, die in fast als willkürlich zu bezeichnender Art
angedroht werden, die rechtlich nicht zu halten sind.
Die Anordnungen als sogenannte Verwaltungsakte werden aus unserer Sicht
jedenfalls in keinster Weise der Mindestanforderung gerecht, dass jeder
Betroffene weiß, was die Behörde von ihm will, welche Konsequenzen die
Nichtbefolgung hat, und prüfen kann, ob die Anordnung rechtmäßig und ihr
Folge zu leisten ist.
Diesem Argument, der Unbestimmtheit der Anordnung, ist in einem
Verfahren um einstweiligen Rechtschutz das Verwaltungsgericht
Dessau-Roßlau nicht gefolgt, auch die Beschwerde wurde abgewiesen. Die
dortigen Gerichte haben eine weitgehende "Heilung" der genannten Mängel
im Verfahren selbst zugelassen.
Das Hamburger Verwaltungsgericht hingegen hat heute einstweiligen
Rechtschutz für einen Betroffenen gewährt und dies insbesondere mit der
Unbestimmtheit der Anordnung begründet. Das VG war der Ansicht dass
'angesichts dieser Vielzahl von Angaben der Regelungsgehalt der
Verfügung für einen unbefangenen Adressaten unklar bleibt.'
Dies ist zu begrüßen, da sich auch die Verfügungen der Ausländerbehörden
an den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensrecht messen lassen müssen.
Nach wie vor sind die Gerichte in Deutschland jedoch nicht bereit, sich
inhaltlich mit der Delegation und ihrer Tätigkeit und Motivation
auseinander zu setzen. Die Gerichte vertreten hier zunehmend die
Auffassung, dass selbst eine Delegation, deren Zusammensetzung und
Arbeitsweise in der Vergangenheit als höchst fragwürdig kritisiert
wurde, als 'Vertretung' des entsendenden Staates anzusehen ist. Dabei
setzen sich die Gerichte nicht mit der Tatsache auseinander, dass die
Botschaft der Republik Guinea mehrfach deutlich gemacht hat, weder
personell noch organisatorisch an den Anhörungen der Delegation
beteiligt zu sein."
Die Situation in Guinea, einem der korruptesten und ärmsten, obwohl
rohstoffreichsten Länder der Welt, ist nach einem Generalstreik im
Januar, Demonstrationen mit über 150 Toten und durch die Opposition und
internationale Vermittlung erzwungenem Regierungswechsel immer noch sehr
angespannt. Nach einem Bericht von amnesty international vom Juni
stellen die Sicherheitskräfte eine tägliche Bedrohung für die
Zivilbevölkerung dar. Die Gewerkschaften kritisieren, dass der größte
Teil der Zusagen der Regierung nicht eingehalten wurde und drohen mit
neuen Aktionen.
In dieser Situation guineische und evtl. auch andere afrikanische
Flüchtlinge, von denen einige bereits länger als acht Jahre in
Deutschland sind und eigentlich Anspruch auf Bleiberecht hätten, zur
Abschiebung nach Guinea freizugeben, widerspricht allen
menschenrechtlichen Verpflichtungen, und die Methoden, mit denen dies
versucht wird, sprechen allen rechtsstaatlichen Standards Hohn.
Wir fordern deshalb:
- Sofortiger Stopp der Anhörungen und Abreise der Delegation!
- Sofortige Freilassung der bereits inhaftierten Flüchtlinge!
- Abschiebeschutz und Bleiberecht für alle betroffenen Flüchtlinge!
gez. Conni Gunßer
Flüchtlingsrat Hamburg
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website:
www.fluechtlingsrat-hamburg.de
per Telefon: 0173-4108642 (Hamburg)
per mail: internationales.aktionsbuendnis@arcor.de (NRW)
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