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Flüchtlingsrat
Schleswig-Holstein e.V.
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Presseerklärung |
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Abschiebungen nach Syrien in der Diskussion:
Nah-Ost-Experten warnen in Kiel vor politischer Verfolgung in der Arabischen Republik Syrien Flüchtlingsrat fordert umgehenden Abschiebestopp und Aufkündigung des deutsch-syrischen Rücknahmeabkommens |
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Diese Forderungen gaben die Veranstaltungsteilnehmer auch den Abgeordneten im Innenausschuss und Menschenrechtsausschuss des Bundestages, die am 27.1. angesichts der aktuellen Berichte über das Rücknahmeabkommen beraten,per Unterschriftsliste mit auf den Weg. gez. Astrid Willer, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein; T. 0431-735 000, office@frsh.de Zum Hintergrund: Das Bundesministerium des Innern hat sich, nachdem Fälle der Inhaftierung rückgeführter Syrer bekannt geworden waren, im Dezember 2009 an die Innenministerien der Länder gewandt. Es hat mitgeteilt: "Aufgrund der derzeit unklaren Lage bei der Rückkehr abgelehnter Asylbewerber wird das BAMF gebeten, vorerst keine Ablehnungen von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet auszusprechen und Entscheidungen über Folgeanträge vorläufig zurückzustellen. In diesen Fällen haben Rechtsbehelfe regelmäßig keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen könnten daher ohne weiteres nach Syrien abgeschoben werden, was angesichts der derzeitigen Situation problematisch erscheint. Eine Entscheidung über diese Fälle soll erst nach einer aktualisierten Lagebewertung durch das AA erfolgen. Positive Entscheidungen sowie (nicht sofort vollziehbare) Ablehnungen von Asylanträgen als einfach unbegründet erfolgen weiterhin. Unabhängig davon werden die Länder gebeten, bis zu einer abschließenden Klärung (u.a.: aktueller Lagebericht AA) anstehende Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und mit Blick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse sich im Einzelfall ggf. mit BAMF abzustimmen." Bewertung: Nachdem der Bericht des AA vorliegt, ist die derzeitige Praxis zu ändern. Formulierungen wie, anstehende Abschiebungen seien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, haben schon in der Vergangenheit in anderen Fallkonstellationen keine dauerhafte Wirkung gezeigt. Ein Großteil der syrischen Asylantragsteller müsste nach der aktuellen Informationslage auch im Folgeverfahren anerkannt werden. Abschiebungen nach Syrien sind inakzeptabel, weil die aktuellen Vorkommnisse lediglich die Fortsetzung und Bestätigung der bisherigen syrischen Politik der dauerhaften Menschenrechtsverletzungen sind. Aktion: Alle Interessierten sind aufgerufen sich in dieser Sache direkt an die Mitglieder des Innenausschusses und Menschenrechtsausschusses zu wenden anlässlich deren Sitzung am 27.1.2010 zum Rücknahmeabkommen. Möglichkeiten dafür bietet eine von verschiedenen Menschrechtsorganisationen in Leben gerufene E-Mail-Kampagne. Informationen dazu auf der Seite des Bayrischen Flüchtlingsrates. |
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