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Flüchtlingsrat
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Presseerklärung

  • Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.


  • Kiel am 22.1.2010


    Abschiebungen nach Syrien in der Diskussion:

    Nah-Ost-Experten warnen in Kiel vor politischer Verfolgung in der Arabischen Republik Syrien

    Flüchtlingsrat fordert umgehenden Abschiebestopp und Aufkündigung des deutsch-syrischen Rücknahmeabkommens


    Dramatische Fakten zum Schicksal von aus Deutschland abgeschobenen Syrern erhält ein jetzt bekannt gewordener "Ad hoc Ergänzungsbericht zum Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Arabischen Republik Syrien", der das Datum vom 28. Dezember 2009 trägt. Die Initiatoren einer Informationsveranstaltung forderten am Donnerstag in Kiel das Bundesinnenministerium auf, unverzüglich Konsequenzen aus diesem Dokument zu ziehen und einen sofortigen Abschiebungsstopp nach Syrien zu verhängen. Das deutsch-syrische Rückübernahmeabkommen, das seit 2009 die Kooperation in Sachen Abschiebungen in den Folterstaat Syrien bilateral regelt, ist zu kündigen und ab sofort nicht mehr anzuwenden.

    In Kooperation mit dem syrischen Menschenrechtskommitee CDF und dem Kurdischen Zentrum für juristische Studien (YASA) hatte der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein am Donnerstag drei ausgewiesene Syrien-Experten in den Legienhof nach Kiel eingeladen.

    Dr. Kamal Sido, Nah-Ost-Referent der Gesellschaft für bedrohte Völker aus Göttingen, erläuterte die in Syrien seit Jahrzehnten gängige insbesondere gegen kurdische Oppositionelle gerichtete Unterdrückungs- und Folterpolitik. Sido forderte, die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem syrischen Staat unter den Vorbehalt einer verbesserten Menschenrechtsituation zu stellen.

    Norbert Mattes, Herausgeber des Nah-Ost-Magazins INAMO aus Berlin, erklärte dass einzig die hierzulande engagierten Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen sich gegen Unterdrückung und Verfolgung in Syrien stark machten. Von der Bundesregierung sei auf absehbare Zeit keine nachhaltige Einflussnahme auf die syrische Regierung zu erwarten.

    Sigrid Töpfer, Asyl-Fachanwältin aus Hamburg, kritisierte das im Sommer 2008 geschlossene deutsch-syrische Rücknahmeabkommen als Verstoß gegen alle asyl- und menschenrechtlichen guten Sitten. Das Abkommen gefährde nicht nur die weit über 7.000 in Deutschland exilierten syrischen Flüchtlinge. Auch andere über Syrien nach Deutschland eingereiste Flüchtlinge, z.B. PalästinenserInnen und IrakerInnen, stünden im Fadenkreuz des Abkommens. Im Herbst 2009 sind bei Einreise erfolgte Verhaftungen nach Syrien abgeschobener Flüchtlinge bekannt geworden. Rechtsanwältin Töpfer empfahl potentiell in gleicher Weise Gefährdeten einen Asylfolgeantrag zu stellen oder ggf. Abschiebungsschutz nach der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beantragen.

    Auch das Auswärtige Amt bestätigt in seinem Ergänzungsbericht drei bekannt gewordene Fälle von Inhaftierungen unmittelbar bzw. kurz nach der Abschiebung aus Deutschland. In allen drei Fällen blieben Anfragen des Auswärtigen Amtes an die syrischen Behörden unbeantwortet.

    Den aus Deutschland Abgeschobenen war ihre Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland zum Verhängnis geworden. Ihr Engagement gegen das deutsch-syrische Rücknahmeabkommen wurde ihnen als Verbreitung falscher Informationen über den syrischen Staat im Ausland vorgehalten. Das wird in Syrien im Zuge unfairer Verfahren regelmäßig mit 2-3 Jahren Gefängnis geahndet, bestätigt auch das Auswärtige Amt.

    "Allein der Abschluss des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens grenzt angesichts der bekanntermaßen in Syrien herrschenden Verfolgungstatbestände und Rückkehrgefährdungen an Komplizenschaft mit dem syrischen Regime", so Astrid Willer vom Kieler Flüchtlingsrat. Nach der aktuellen Bewertung der asyl- und abschiebungsrelevanten Lage durch das AA ist erst recht offensichtlich, was seitens der zuständigen Landes- und Bundesbehörden zu tun ist:

  • umgehender Abschiebungsstopp,
  • Aufkündigung des Rücknahmeabkommens,
  • regelmäßige Asylanerkennung syrischer Flüchtlinge eingedenk der Verfolgungspraxis gegen wiedereinreisende syrische Oppositionelle.


  • Diese Forderungen gaben die Veranstaltungsteilnehmer auch den Abgeordneten im Innenausschuss und Menschenrechtsausschuss des Bundestages, die am 27.1. angesichts der aktuellen Berichte über das Rücknahmeabkommen beraten,per Unterschriftsliste mit auf den Weg.

    gez. Astrid Willer, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein; T. 0431-735 000, office@frsh.de


    Zum Hintergrund:

    Das Bundesministerium des Innern hat sich, nachdem Fälle der Inhaftierung rückgeführter Syrer bekannt geworden waren, im Dezember 2009 an die Innenministerien der Länder gewandt. Es hat mitgeteilt: "Aufgrund der derzeit unklaren Lage bei der Rückkehr abgelehnter Asylbewerber wird das BAMF gebeten, vorerst keine Ablehnungen von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet auszusprechen und Entscheidungen über Folgeanträge vorläufig zurückzustellen. In diesen Fällen haben Rechtsbehelfe regelmäßig keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen könnten daher ohne weiteres nach Syrien abgeschoben werden, was angesichts der derzeitigen Situation problematisch erscheint. Eine Entscheidung über diese Fälle soll erst nach einer aktualisierten Lagebewertung durch das AA erfolgen. Positive Entscheidungen sowie (nicht sofort vollziehbare) Ablehnungen von Asylanträgen als einfach unbegründet erfolgen weiterhin. Unabhängig davon werden die Länder gebeten, bis zu einer abschließenden Klärung (u.a.: aktueller Lagebericht AA) anstehende Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen und mit Blick auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse sich im Einzelfall ggf. mit BAMF abzustimmen."

    Bewertung:

    Nachdem der Bericht des AA vorliegt, ist die derzeitige Praxis zu ändern. Formulierungen wie, anstehende Abschiebungen seien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, haben schon in der Vergangenheit in anderen Fallkonstellationen keine dauerhafte Wirkung gezeigt. Ein Großteil der syrischen Asylantragsteller müsste nach der aktuellen Informationslage auch im Folgeverfahren anerkannt werden. Abschiebungen nach Syrien sind inakzeptabel, weil die aktuellen Vorkommnisse lediglich die Fortsetzung und Bestätigung der bisherigen syrischen Politik der dauerhaften Menschenrechtsverletzungen sind.

    Aktion:

    Alle Interessierten sind aufgerufen sich in dieser Sache direkt an die Mitglieder des Innenausschusses und Menschenrechtsausschusses zu wenden anlässlich deren Sitzung am 27.1.2010 zum Rücknahmeabkommen. Möglichkeiten dafür bietet eine von verschiedenen Menschrechtsorganisationen in Leben gerufene E-Mail-Kampagne. Informationen dazu auf der Seite des Bayrischen Flüchtlingsrates.



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