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Am Freitag, den 11. Juli, hatten der Flüchtlingsrat, der Landeszuwanderungsbeauftragte und Wohlfahrtsverbände zu einem Workshop über das Thema
''Resettlement'' ins Rendsburger Martinshaus eingeladen. Resettlement beschreibt die regelmäßige Aufnahme von schutzbedürftigen Flüchtlingen
aus Lagern in Erstaufnahmeländern im Zuge jährlicher Kontingente.
Norbert Trosien von der Deutschen Vertretung des UN-Flüchtlings-Hochkommissariats (UNHCR) in Berlin, berichtete über die weltweite Flüchtlingslage
und die Notwendigkeit der Aufnahme von Menschen mit besonderen Schutzbedarfen. Ca. 560.000 Menschen gelten als Notfälle und würden dringend auf eine
Einreiseerlaubnis in ein sicheres Aufnahmeland warten. UNHCR schlägt den europäischen und anderen Industrieländern daher jährliche
Resettlement-Kontingente vor.
Torsten Moritz von der Kirchlichen Kommission für Migration in Europa (CCME), Brüssel, berichtete von erfolgreichen Resettlement-Programmen
aus anderen EU-Ländern.
Dirk Gärtner, Referatsleiter aus dem Kieler Innenministerium, erklärte mit Blick auf §§ 22 u. 23 des Aufenthaltsgesetzes, dass Aufnahme und
Bleiberechtssicherung von Resettlement-Flüchtlingen rechtlich kein Problem sei. Er befürwortete, dass solche Initiativen s. E. gut von Kommunen
und Gemeinden ausgehen könnten.
Pastorin Fanny Dethloff, die Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Kirche, befürwortete angesichts der dramatischen Ereignisse und zahlreichen
Toten an Europas Außengrenzen die Aufnahme von Flüchtlingen aus menschenrechtlicher Sicht.
Andrea Kothen von PRO ASYL, Frankfurt/M., warnte vor unterschiedlicher rechtlicher und administrativer Behandlung von Flüchtlingen auf Grundlage
verschiedener Flüchtlingseinwanderungswege. Sie stellte die Kampagne ''SAVE ME - ja zum Flüchtlingsschutz''
vor, mittels derer die Flüchtlingsorganisationen künftig Initiativen und Öffentliche Aktionen, die sich für die Umsetzung eines
Resettlement-Programms in Deutschland einsetzen, unterstützen wird.
Astrid Willer vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein erkannte in der aktuellen Resettlement-Diskussion die Chance, den flüchtlingspolitischen
Status Quo in Frage zu stellen und nach Möglichkeit zu verändern. Sie stellte Standards zur Diskussion, die aus Sicht des Flüchtlingsrats
einer schleswig-holsteinischen Kampagne für das Resettlement/der Aufnahme von Flüchtlingen zugrunde liegen sollten; z.B.:
Resettlement muss zusätzlich sein und dürfe nicht alternativ zur individuellen Flüchtlingsschutz (GG, GFK) passieren.
Bei der Auswahl muss die individuelle Schutzbedürftigkeit das alleinige Kriterium sein.
Im Zuge von Resettlement Aufgenommene sollten von Beginn an einen sicheren Aufenthalt mindestens in Form einer Niederlassungserlaubnis erhalten.
Betroffene sollten alle sozialen Rechte und Integrationsförderungen erhalten
Zum Abschluss der Tagung forderten die VeranstalterInnen zur Bildung eines Netzwerkes von kommunalen und Landesinitiativen für
eine schleswig-holsteinische Resettlement-Kampagne auf. Das Bündnis/Netzwerk soll noch vor der Sommerpause gegründet werden.
Mehr Informationen: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, T. 0431-735000, projekt@frsh.de
sowie im Internet: www.save-me-kampagne.de/index.html
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
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