Logo FRSH

Flüchtlingsrat
Schleswig-Holstein e.V.
Oldenburger Str. 25, D-24143 Kiel
www.frsh.de
Tel. +49-(0)431-735 000 Fax: +49-(0)431-736 077
eMail: office@frsh.de

Bankverbindung: Kto Nr. 152 870; Ev. Darlehnsgen. eG, Kiel; BLZ 210 602 37

Ihre Position: Homepage > Presseerklärungen >



Presseerklärung


FLÜCHTLINGSRAT SCHLESWIG-HOLSTEIN


Kiel, 3. April 2007




KIELER FLÜCHTLINGSRAT BEGRÜSST ABSCHIEBESTOPP FÜR BLEIBEBERECHTIGTE.

BESORGNIS MIT BLICK AUF RESTRIKTIVE ANWENDUNG DER BLEIBERECHTSREGELUNG.


Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt die Entscheidung Innenminister Ralf Stegners, einen Abschiebestopp für potentiell von der am 28. März vom Bundeskabinett beschlossenen gesetzlichen Bleiberechtsregelung begünstigte langjährig geduldete Flüchtlinge zu erlassen.

Allerdings ist der Flüchtlingsrat aufgrund der Erfahrungen mit der Umsetzung der schon im Vorjahr von der Innenministerkonferenz beschlossenen Bleiberechtsregelung besorgt. In der Praxis der Ausländerbehörden zeigt sich derzeit, dass bei restriktiver Anwendung der Ausschlusskriterien und wegen der für Betroffene allzu oft unerfüllbaren amtlichen Mitwirkungsforderungen kaum jemand tatsächlich ein Bleiberecht auf Grundlage des IMK-Beschlusses erhält.

Sollten die zuständigen Behörden jetzt in der gleichen selektiven Qualität entscheiden, wer "die Kriterien des neuen Gesetzentwurfs voraussichtlich erfüllt" (PE IMSH v. 3.4.07), würden kaum mehr der bis dato ca 3.100 in Schleswig-Holstein lebenden Geduldeten eine Chance auf Bleiberecht erhalten - und wohl nur allzu wenige in den Anwendungshorizont des Abschiebestopps geraten.

Der Flüchtlingsrat fordert das Innenministerium auf, bei den Ausländerbehörden per Erlass eine großzügige Anwendung der erwarteten gesetzlichen Bleiberechtsregelung zu erwirken.

gez. Martin Link
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.







Zurück nach oben