Über unsere Arbeit
Kinderflüchtlinge, die ohne ihre Eltern oder andere Erziehungsberechtigte
nach Deutschland kommen, haben aufgrund der UN-Kinderrechtskonvention
und des Haager Minderjährigenschutzabkommens, des Bürgerlichen Gesetzbuches
und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) Anspruch auf besonderen
Schutz.
Eine der ersten und wichtigsten Maßnahme des Minderjährigenschutzes ist
die Regelung der gesetzlichen Vertretung durch einen Vormund.
Der Vormundschaftsverein l i f e l i n e
- vermittelt Jugendämtern bzw. Vormundschaftsgerichten Personen, die bereit
sind, ehrenamtlich Einzelvormundschaften für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge zu übernehmen.
- berät und begleitet diese Einzelvormünder bei ihrer verantwortungsvollen Vormundschaftsarbeit.
- macht sich stark für eine Verbesserung der rechtlichen, sozialen und gesundheitlichen Situation von Kinderflüchtlingen in Schleswig-Holstein.
- setzt sich für die Umsetzung von Kinderrechten beim Umgang mit unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen auf allen behördlichen Ebenen ein.