Über unsere Arbeit

Kinderflüchtlinge, die ohne ihre Eltern oder andere Erziehungsberechtigte nach Deutschland kommen, haben aufgrund der UN-Kinderrechtskonvention und des Haager Minderjährigenschutzabkommens, des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) Anspruch auf besonderen Schutz.
Eine der ersten und wichtigsten Maßnahme des Minderjährigenschutzes ist die Regelung der gesetzlichen Vertretung durch einen Vormund.

Der Vormundschaftsverein l i f e l i n e

- vermittelt Jugendämtern bzw. Vormundschaftsgerichten Personen, die bereit sind, ehrenamtlich Einzelvormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu übernehmen.

- berät und begleitet diese Einzelvormünder bei ihrer verantwortungsvollen Vormundschaftsarbeit.

- macht sich stark für eine Verbesserung der rechtlichen, sozialen und gesundheitlichen Situation von Kinderflüchtlingen in Schleswig-Holstein.

- setzt sich für die Umsetzung von Kinderrechten beim Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf allen behördlichen Ebenen ein.