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Flüchtlingsrat
Schleswig-Holstein e.V.

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Erlasse des Landes
19.2.2010 Aufnahme bestimmter nach MALTA geflüchteter Personen:
Anordnung des Bundesministeriums des Inneren vom 11. Februar 2010 gem. § 23 Abs. 2 AufenthG.
1.2.2010 Dublin-II-Rückschiebungen:
Rückführungen nach Griechenland im Rahmen der EG-Asylzuständigkeitsverordnung - EG-AsylZustVO - (sog. Dublin II)
17.12.2009 Zum Beschluss der Innenministerkonferenz vom 4.12.2009;
Verfahrenshinweise im Zusammenhang mit dem IMK-Beschluss zur Altfallregelung als Anschlussregelung für die zum Jahresende auslaufenden Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ gem. § 104 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG.
Gilt in Verbindung mit dem
Erlass zur Altfallregelung vom 4.12.2009
17.12.2009 Deutsch-syrisches Rücknahmeabkommen:
Rückführungen nach Syrien
04.12.2009 Ausländerrecht - Altfallregelung;
Nach dem Beschluss der IMK: Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen "auf Probe" nach der Altfallregelung.
Gilt in Verbindung mit dem
Erlass zur Altfallregelung vom 17.12.2009
17.11.2009 Aufenthaltsrecht - Abschiebestopp:
Rückführungen nach Sri Lanka
12.11.2009 Ausländerrecht - Altfallregelung;
hier: Statistik zur gesetzlichen Altfallregelung zum Ende des 3. Quartal 2009; Verfahrensweise zur Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Altfallregelung zum 31.12.2009
20.10.2009 Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht:
Räumliche Beschränkung und Zulassung zur Ausübung einer Beschäftigung im Falle der Vermittlung von Praktika durch das
Netzwerk ''Land in Sicht! - Abeit für Flüchtlinge in Holstein''


>>> Weblink zum Netzwerk Land in Sicht!
5.10.2009 Ausländerrecht - Aufenthaltsverfestigung;
hier: Beschluss des Landtages vom 16.9.2009 zur Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Altfallregelung zum 31.12.2009
20.7.2009 Aufenthaltsrechtiche Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren (§ 25 Abs. 4a AufenthG)
27.5.2009 Rückführungen nach SRI LANKA:
hier: Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG
26.5.2009 Vorläufige Gewahrsamnahme nach §62 Abs. 4 AufenthG
[Abschiebungs- oder Sicherungshaft nur mit richerlicher Anordnung!]
hier: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.5.2009
3.4.2009 Ausländerrecht; Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Altfallregelung in § 104a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zum 31.12.2009.
31.3.2009 Erlass zur sog. "Residenzpflicht":
Räumliche Beschränkungen von Duldungen in Ausnahmefällen auf das Land Schleswig-Holstein.

Anlage: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein: Stellungnahme zum Erlass
3.1.2009 Das Deutsch-Syrische "Abkommen über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen" vom 14.7.2008 tritt nach der inzwischen am 26.11.08 erfolgten syrischen Ratifizierung am 3. Januar in Kraft.
10.12.2008 Erlass zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge in Syrien und Jordanien.
Hier: Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 5.12.2008 gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG zur Aufnahme bestimmter Flüchtlinge aus dem Irak
16.10.2008 Erlass zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
und diesbezügliches Urteil des Bundessozialgerichts v. 17.6.2008
24.04.2008 Rückführungen nach Sri Lanka:
Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen gemäß §60a Abs. 1 AufenthG

21.4.2008 Bundeseinheitliche Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen
hier: Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. Januar 2008
04.03.2008 Innenministerium: Verwaltungsumgang mit Ausreisepflichtigen aus dem Kosovo
dazu:
Bundesinnenministerium vom 27.2.2008:
Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer der Staatsangehörigkeit der Republik Kosovo mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu sechs Monaten
28.2.2008 Aufenthaltsrecht: Durchführung der Abschiebungshaft
27.12.2007 Justizministerium: Vollzug der Abschiebungshaft von männlichen jugendlichen Abschiebungsgefangenen in der Abschiebungseinrichtung Rendsburg
21.12.2007 Anwendung der Altfallregelung, §§ 104 a,b Aufenthaltsgesetz
11.12.2007 Rückführungen nach Sri Lanka: Angespannte Sicherheitslage
26.11.2007 Formelle aufenthaltsrechtliche Konsequenzen des unanfechtbaren Widerrufs der Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung
19.11.2007 Ausländerrecht: Prüfung nach §73 Abs. 2a AsylVfG; Erteilung von Niederlassungserlaubnissen nach §26 Abs. 3 AufenthG
5.11.2007 Asylverfahrensrecht: Erlaubnis zum Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereiches
  • Residenzpflicht/Räumliche Beschränkung
  • siehe dazu auch die Materialsammlung van INFONET: Glossar Residenzpflicht
  • 24.9.2007 Ausländerrecht; Nachfolgestaatenproblematik: Abschiebungshindernisse durch Verlust der Staatsangehörigkeit
    21.8.2007 Rückführung nach Sri Lanka:
  • hier: Verlängerung der Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG.

  • 26.7.2007 Anwendung der Bleiberechtsregelung vom 17. November 2006; zukünftige Altfallregelung
  • hier: Bisherige Ergebnisse, Bewertung von Ausschlussgründen, Verlängerung der Rücknahmefrist.
  • 12.6.2007 Rückführung nach Sri Lanka:
  • hier: Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG.

  • 11.6.2007 Anordnung der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für integrierte, langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer nach § 23 Abs. 1 AufenthG sowie Anordnung eines Abschiebestopps für integrierte langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer, die in keinem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen nach § 60a AufenthG vom 17.11.2006.
  • hier: Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei geringfügig Beschäftigten.
  • 31.5.2007 Anordnung der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für integrierte, langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer nach § 23 Abs. 1 AufenthG sowie Anordnung eines Abschiebestopps für integrierte langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer, die in keinem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen nach § 60a AufenthG vom 17.11.2006.
  • hier: Anwendung der Antragsfrist und Bewertung der erbrachten Mitwirkungsleistungen.


  • Zur Beachtung dazu:
    Erlass IMSH vom 5.5.2006
    10.5.2007 Bleiberechtsregelung für integrierte langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer vom 17.11.2006
    hier:
    Wegfall des Zustimmungserfordernisses der Arbeitsagenturen

    2.4.2007 Erlass zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU:
  • Aufnahme einer gesetzlichen Bleiuberechtsregelung in den § 104 a und b AufenthG.
  • Anordnung eines Abschiebestopps nach § 60a Abs. 1 AufenthG für geduldete Ausländerinnen und Ausländer, die die Kriterien einer voraussichtlichen gesetzlichen Altfallregelung erfüllen würden.
  • 17.11.2006 Umsetzung der IMK-Bleiberechtsregelung:
    Anordnung der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für integrierte langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer nach § 23 Abs. 1 AufenthG
    sowie
    Anordnung eines Abschiebungsstopps für integrierte langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer, die in keinem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen nach § 60a AufenthG


    » Extra-Seite: Bleiberechtsregelung
    26.9.2006 Beabsichtigte Bleiberechtsregelung für integrierte langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer
    Berücksichtigung der voraussichtlichen Kriterien einer Bleiberechtsregelung bei anstehenden Aufenthaltsbeendigungen
    19.7.2006 Libanon:
    hier: Abschiebestopp-Anordnung nach §60a Abs 1 Satz 1 AufenthG
    mit Anlage: Stellungnahme Auswärtiges Amt vom 18.7.2006
    5.5.2006 Identitätsfeststellung:
    hier: Problematik der Identitätsfeststellung sowie Klärung der Staatsangehörigkeit ursprünglich aserbaidschanischer Staatsangehöriger mit armenischer Herkunft

    Zur Beachtung dazu: Erlass IMSH vom 31.5.2007
    15.3.2006 Umsetzung des §21 AufenthG, nach dem einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden kann
    • Anwendungshinweise für den Vollzug des §21 AufenthG durch die Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein
    • Anlage 1: IHK-Formular "Gründungskonzept"
    • Anlage 2: Zuständige und fachkundige Stellen in Schleswig-Holstein
    3.02.2006 Ausländerrecht:
    hier: Bundeseinheitliche Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen

    30.1.2006 Auskunft des Kieler Innenministeriums zum vorläufigen Verwaltungsumgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
    11.1.2006 Anordnung nach § 23 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion – mit Ausnahme der baltischen Staaten
    9.01.2006 Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach §60a Abs. 1 AufenthG;
    hier: Abschiebungen von Personen, die zuvor in den vom Erdbeben betroffenen Gebieten Pakistans gelebt haben

    13.12.2005 Erlaubnis zum Verlassen des räumlich beschränkten Aufenthaltsbereichs nach § 58 Abs. 1 AsylVfG und § 12 Abs. 5 AufenthG
    8.12.2005 Anrechnung von Zeiten einer Aufenthaltsgestattung im Rahmen des § 9 BeschVerfV
    19.10.2005 Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 1 AufenthG
    hier: Abschiebungen von Personen, die zuvor in den vom Erdbeben betroffenen Gebieten Pakistans gelebt haben
    18.10.2005 Aufenthaltsrechtliche Konsequenzen bei einem Widerruf der Asylanerkennung oder der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1, 2, 3, 5 oder 7 AufenthG
    14.10.2005 Inobhutnahme; Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
    Fachaufsichtlicher Hinweis des Sozialministeriums SH
    28.9.2005 Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
    hier: Aufenthalt aus humanitären Gründen; Anwendung des § 25 Abs. 4 und 5 AufenthG
    5.9.2005 Zwangsweise Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung
    hier: Abschiebung aus einem Klinikum oder einer ähnlichen Einrichtung
    28.6.2005 Rückführung von Flüchtlingen nach Afganistan und Anordnung nach §23 Abs. 1 AufenthG
    hier: Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 23./24. Juni 2005 in Stuttgart
    28.6.2005 Rückführungen von Minderheiten in den Kosovo und Rückkehr irakischer Staatsangehöriger
    hier: Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 23./24. Juni 2005 in Stuttgart
    27.6.2005 Personenstandswesen; Geburtsurkunde bei unklarer Identität der Mutter/des Vaters
    hier: 18. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - (18. DA-ÄndVwV); Aufhebung des Rd.-Erl. IV 232-141.10 vom 10. Februar 2003
    3.5.2005 Rückführung ethnischer Minderheiten in den Kosovo
    hier: Expertengespräch mit UNMIK am 25./26.4.2005 in Berlin
    14.3.2005 Verfahren zur Feststellung inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse oder zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen;
    hier: Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen
    25.2.2005 Ehemalige Deutsche, die nach dem 01.01.2000 durch Wiedererwerb der ursprünglichen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben
    24.1.2005 Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach 60a Abs. 1 AufenthG; hier: Abschiebungen in Staaten, die von der Tsunami Flutkatastrophe betroffen sind
    2.1.2005 Rückführungen nach Afghanistan
    Anordnung nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG
    7.12.2004 Rückführungen von Minderheitenangehörigen in den Kosovo
    28.6.2004 Bleiberecht für junge volljährige Ausländer
    9.9.2004 Rückführungen von Minderheitenangehörigen in den Kosovo, Statistische Erfassung der ausreisepflichtigen Personen aus dem Kosovo
    13.7.2004 Rückkehr irakischer Staatsangehöriger
    13.7.2004 Rückführungen nach Afghanistan
    9. 7.2004 Rückführungen von Minderheitenangehörigen in den Kosovo
    9. 7.2004 Vorgriffsregelung zur Umsetzung des §23a Aufenthaltsgesetz (ZuwG)
    17.6.2004 Erteilung einer Auefebnthaltserlaubnis an deutschverheiratete Ausländerinnen und Ausländer trotz Sozialhilfebezug
    22.4.2004 Rückführungen nach Afghanistan hier: Verlängerung der Anordnung nach § 54 Satz 2 AuslG
    12.4.2004 Wiederaufnahme der Abschiebungen von Kosovo-Albanern in das Kosovo
    30.3.2004 Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
    hier: Ausführungshinweise zu §§ 7 und 7a AsylbLG
    26.3.2004 Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
    hier: Kosten für Sprachmittler bei medizinischen Behandlungen von Leistungsberechtigten nach §2 AsylbLG
    24.3.2004 Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
    hier: Ausführungshinweise zu §§ 9, 10a und 10b AsylbLG

    Anlage: Bundesverwaltungsgerichtsurteil
    22.3.2004 Übernahme der Kosten für Dolmetscher im der Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG)
    19.3.2004 Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
    hier: Ausführungshinweise zu den §§ 3 bis 6 AsylbLG
    8.3.2004 Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
    hier:Ausführungshinweise zu §1 und 1a AsylbLG
    5.3.2004 Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
    12.12.2003 Maßnahmen im Hinblick auf die Entwicklung der Zahl geduldeter Ausländerinnen und Ausländer in Schleswig-Holstein
    28.11.2003 Abkommen über die Rückübernahme von vietnamesischen Staatsangehörigen
    26.11.2003 Rückführungen nach Afghanistan hier: Verlängerung der Anordnung nach § 54 Satz 2 AuslG
    10.2.2003 Personenstandswesen: Beurkundung der Geburt eines Kindes ausländischer Eltern, die keine Personenstandsdaten belegen können
    4.6.2003 Abschiebung in den Irak. Beschluss der Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder vom 14./15. Mai 2003
    27.5.2003 Rückführungen nach Afghanistan hier: Verlängerung der Anordnung nach § 54 Satz 2 AuslG
    23.5.2003 Rückführungen von Minderheiten in das Kosovo
    20.5.2003 Bleiberecht für junge volljährige Ausländer
    16.5.2003 Verfahren bei Feststellung von Abschiebungshindernissen wegen Krankheit & Kriterienkatalog für die Erteilung von medizinischen Gutachtenaufträgen
    6.3.2003 Bleiberecht für junge volljährige Ausländer
    20.12.2002 Erlass zur Durchführung von Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein
    19.12.2002 Rückführung von Minderheiten in das Kosovo
    18.12.2002 Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Normenkontrollverfahren über das Zuwanderungsgesetz, hier: Aufhebung der Verfahrensvorgaben bis zum Inkrafttreten des § 25 Abs. 4a AufenthG
    16.12.2002 Rückführung nach Afghanistan: Anordnung nach §54 Satz2 AuslG
    11.11.2002 Asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Tschetschenien
    20.9.2002 Weisung: Erlaubnis zum Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs nach §58 Abs.1 AsylVfG
    28.8.2002 Rückführung nach Afghanistan, Erlass zu §54 Satz 1 AuslG
    26.7.2002 Verfahren bis zum Inkrafttreten des § 25 Abs. 4a AufenthG
    25.6.2002 Weisung: Rückführungen von Minderheiten in das Kosovo
    19.6.2002 Weisung: Abschiebungsstopp Afghanistan
    26.2.2002 Weisung: Rückführungen Afghanistan
    30.1.2002 Weisung: Abschiebungen nach Simbabwe
    28.11.2001 Weisung: Abschiebungsstopp Kosovo
    23.11.2001 Weisung: Abschiebungsstopp volljährige Kinder
    10.10.2001 Weisung: Rückführungen nach Afghanistan
    10.5.2001 Aufenthaltsregelungen für erwerbstätige Ausreisepflichtige aus Bosnien-Herzegowina und Jugoslawien einschließlich Kosovo
    27.12.2000 Erstattung von Aufwänden für leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Kosten der Abschiebung
    4.5.2000 Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG);
    Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach §2 ab 1.6.2000
    21.3.2000 Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes §2 AsylbLG
    17.9.1999 Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
    hier: Zustellung von Postsendungen in Gemeinschaftsunterkünften
    12.3.1998 Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen nach § 30 Abs.3 AusIG bei Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG
    22.10.1997 Asylbewerberleistungsgesetz; hier §7 Abs. 1 Satz 2
    18.6.1996 Aufnahme und Unterbringung von Asylbegehrenden
    13.6.1995 Reiseerleichterungen für geduldete Ausländer
    1.6.1995 Vollzug der Abschiebungshaft: Familien, schwangere Frauen, Kinder und Jugendliche
    20.4.1990 Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen des Aufenthaltsortes (Residenzpflicht)

    sonstige landes- oder bundesbehördliche Stellungnahmen


    14.7.2008 Bundesrepublik Deutschland und Arabische Republik SYRIEN:
    "Abkommen über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen"
    vom 14.7.2008
    12.6.2007 Anschreiben der EQUAL-EP Land in Sicht! an Innenminister SH: Zu ehrenamtlichem Engagement von geduldeten Flüchtlingen
    und das Antwortschreiben Innenminister Dr. Ralf Stegners vom 12.6.2007
    26.7.2006 Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Nord, Kiel:
    Durchführung des Arbeitsgenehmigungsverfahrens (bei geduldeten AusländerInnen)
    30.10.2001 Justizministerium SH: Keine Verfahrenseinstellung bei Residenzpflichtverstößen
    23.5.2002 Innenministerium des Landes SH: Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 35 AuslG, hier: Kindergeld
    23.7.2002 Ausländerrechtliche Behandlung von Kurden aus Syrien nach abgelehntem Asylantrag, hier: Frage der Staatenlosigkeit

     
      nach oben 13. Juli 2004: Rückführungen nach Afghanistan;
    hier: Verlängerung der Anordnung nach § 54 Satz 2 AuslG


    Die Ausländerreferenten der Länder und des Bundes wurden am 8.7.04 von der IMK in Kiel beauftragt, auf der Grundlage der bereits von der IMK in Jena im November 2003 beschlossenen Rückführungsgrundsätze und des vom BMI angestrebten "memorandum of understanding" die praktische Umsetzung einzuleiten und einen Vorschlag für eine nähere Bestimmung und Eingrenzung des Personenkreises, der in den nächsten Monaten vorrangig zurückzuführen ist, sowie etwaige Bleiberechtsregelungen vorzulegen. Vorläufig wird der bestehende Abschiebungsstopp verlängert.

     
      nach oben 13. Juli 2004: Rückkehr irakischer Staatsangehöriger; Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder am 07./08. Juli 2004


    Die Innenministerkonferenz hat sich in ihrer o. a. Sitzung erneut mit der Rückkehr irakischer Staatsangehöriger befasst. Nach dem dazu gefassten Beschluss besteht weiterhin eine tatsächliche Unmöglichkeit der zwangsweisen Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger irakischer Staatsangehöriger in den Irak. In diesen Fällen sind deshalb Duldungen für mindestens drei Monate zu erteilen.

     
      nach oben 9. Juli 2004: Rückführungen von Minderheitenangehörigen in den Kosovo

    Das Innenministerium informiert über die IMK-Beschlusslage, benennt Rückführungsmöglichkeiten von Türken, Bosniaken, Gorani und Torbesh in das Kossovo und teilt die weiterhin bestehende Weigerung der UNMIK, der Abschiebung von Roma, Serben, Ashkali und Ägyptern in das Kosovo zuzustimmen.

     
      nach oben 9. Juli 2004: Vorgriffsregelung zur Umsetzung des §23a Aufenthaltsgesetz (ZuwG)

    Die Landesregierung beabsichtigt die in Schleswig-Holstein seit 1996 bestehende Härtefallkommission als Härtefallkommission im Sinne des §23a AufenthG einzurichten. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes kann es im Einzelfall nicht vertretbar sein, den Aufenthalt von Personen, bei denen zu vermuten ist, dass sie von §23a AufenthG begünstigt werden könnten, zwangsweise zu beenden.

     
      nach oben 17. Juni 2004: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an deutschverheiratete Ausländerinnen und Ausländer trotz Sozialhilfebezug

    Das Schleswig-Holsteinische OVG hat mit Beschluss vom 24.2.2003 (Anlage) unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsauffassung entschieden, dass ein deutschverheirateter Ausländer durch seine Eheschließung einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach §23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erwogen hat.

     
      nach oben 12. Dezember 2003: "Ausländerrecht: Maßnahmen im Hinblick auf die Entwicklung der Zahl geduldeter Ausländerinnen und Ausländer in Schleswig-Holstein"

    In diesem Erlass werden die Ämter aufgefordert, soweit möglich aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen längjährig Geduldete, insbesondere aus der Türkei und aus Georgien einzuleiten bzw. umzusetzen.
    Ein restriktives Verwaltungshandeln ist u.E. zu befürchten. Die im Erlass ebenfalls enthaltenen Hinweise auf im Einzelfall bestehende Möglichkeiten, bei Personen dieser Zielgruppen auch die Aufenthaltsverfestigung zu betreiben, sind aus Sicht des Flüchtlingsrates nicht deutlich genug ausgefallen. BeraterInnen und UnterstützerInnen von Betroffenen wird empfohlen, schon rechtszeitig im Vorfeld behördlichen Handelns Kontakte zu potentiell von der Erlasslage Betroffenen aufzunehmen. Ggf. empfehlen wir bei den Ausländerbehörden, bei denen dies notwendig erscheint, deutlich auf die im Erlass enthaltenen Hinweise des Innenministeriums zu im Zuge der positiven Ermessenausübung möglichen Aufenthaltsverfestigungen hinzuweisen.


     
      nach oben 28. November 2003: Abkommen über die Rückübernahme von vietnamesischen Staatsangehörigen

    ... einem vietnamesischen Staatsangehörigen sollte daher solange keine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden, [wenn] ein Rückübernahmeersuchen läuft.
    Es ist bekannt, dass die vietnamesischen Staatsangehörigen dadurch schlechter gestellt werden als andere Staatsangehörige, weil es zu keiner Aufenthaltsverfestigung nach § 35 AuslG kommt...


     
      nach oben 22. April 2004 und 26. November 2003: Rückführungen nach Afghanistan
    hier: Verlängerung der Anordnung nach § 54 Satz 2 AuslG
    Im ursprünglichen Beschluss wurde die Abschiebung ausgesetzt bis zum 18.6.2004. Dieser Termin wurde im Erlass vom 22.4.2004 verlängert bis zum 31.7.2004 im Hinblick auf die Innenministerkonferenz Anfang Juli.

     
      nach oben Beurkundung der Geburt eines Kindes von Eltern, die als Asylbegehrende über keine ausreichenden Dokumente verfügen

    ...Sollten also in der Praxis die ausländischen Eltern glaubhaft darlegen können, dass sie über keine der erforderlichen Urkunden verfügen, so ist bis zur endgültigen Beschaffung der genannten Urkunden die Beurkundung vorerst zurückzustellen....

    Erlasses vom 10.2.2003 zum Text

    Stellungnahme des UNHCR zur "Verpflichtung zur Registrierung von neugeborenen Kindern Asylsuchender und Flüchtlinge" August 2003 zum Text

    Reaktion des Innenministeriums vom 26.9.2003 zur Stellungnahme des UNHCR
    zum Text



     

     
      nach oben Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat am 20.5.2003 seinen Erlass verlängert:

    Bleiberecht für junge volljährige AusländerInnen, deren Eltern/Elternteil Abschiebungsschutz nach §51 Abs. 1 AuslG genießen und deren Restfamilie ein Bleiberecht im Rahmen des §31 AuslG erhaelt
    (IMK Beschluss vom 01./08.11.2001);
    hier: Verlängerung der Anordnung nach §54 Satz 2 AuslG

    Im Einvernehmen mit dem BMI vom 6.5.2003 ordne ich nach §54 Satz 2 AuslG an, dass meine Anordnung vom 16.7.2002 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes, längstens jedoch bis zum 30.6.2004 fortgilt.
    gez. Dirk Gärtner, Kiel 20. Mai 2003



     
      nach oben Verfahren bei Feststellung von Abschiebungshindernissen wegen Krankheit & Kriterienkatalog für die Erteilung von medizinischen Gutachtenaufträgen
    (...) Vor der zwangsweisen Durchsetzung einer bestehenden Ausreiseverpflichtung ist zu jedem Zeitpunkt, d.h. auch bei unmittelbar bevorstehender Aufenthaltsbeendigung, beachtlichen Indizien für eine gesundheitliche Beeinträchtigung des/der Betroffenen nachzugehen, die Auswirkungen auf die Flugreisetauglichkeit haben und/oder ein mögliches Vollstreckungshindernis darstellen könnten. (...) Hier ist bei der Prüfung möglicher gesundheitlicher Abschiebungshindernisse formal zu unterscheiden zwischen
    (1.) einem zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernis, d.h. im Heimatland drohen wegen unzureichender Behandlungsmöglichkeiten erhebliche Gefahren für Leib, Leben oder Gesundheit und
    (2.) einer möglichen (Flug-)Reiseuntauglichkeit als inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis.(...)

    zum Text

    Ergänzungserlass des IMSH vom 12.September 2003

    Relativierung der Anlage 2, die "nicht als Mindestanforderung zu sehen ist, sondern lediglich als Anhalt dienen kann."





     
      Bleiberecht für junge volljährige Ausländer

    (...) Bleiberecht für junge volljährige Ausländer, deren Eltern/Elternteil Abschiebeschutz nach §51 Abs.1 AuslG genießen und deren Restfamilie ein Bleiberecht im Rahmen des §31 AuslG erhält - IMK-Beschluss vom 07./08.11.2001; hier: Anordnung nach § 54 Satz 2 AuslG (...)



     
      Erlass zur Durchführung von Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein

    (...) Abschiebungshaft wird in Schleswig-Holstein nach § 8 Abs. 2 Satz 2 FrhEntzG in Verbindung mit den §§ 171, 173 bis 175, 178 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) im Wege der Amtshilfe in der Regel für männliche Abschiebungshaftgefangene in der Außenstelle Rendsburg der Justizvollzugsanstalt Kiel und für weibliche Abschiebungshaftgefangene im Frauenvollzug in der Justizvollzugsanstalt Lübeck vollzogen. (...)
     
     
     

    Rückführung in das Kosovo


    (...) Zur Ausführung der Beschlusslage der Innenministerkonferenz empfehle ich, mit Rücksicht auf eine praktikable weitere ausländerrechtliche Behandlung der Einzelfälle und den zumindest vorübergehenden Erhalt vorhandener Arbeitsverhältnisse folgende Verfahrensweise bei der Verlängerung von Duldungen zu beachten: (...)

     
     

    Rückführungen nach Afghanistan


    hier: Anordnung nach § 54 Satz 2 AuslG


    (...) Nach § 54 Satz 2 AuslG ordne ich daher im Einvernehmen
    mit dem Bundesministe-rium des Innern an, dass Abschiebungen nach
    Afghanistan für weitere sechs Monate auf der Grundlage meiner Anordnung
    vom 19.06.2002 ausgesetzt werden. (...)

     
     


    Asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Tschetschenien

    (...) im Hinblick auf die veränderte Lage derzeit von Abschiebungen von Tschetschenen in die Russische Föderation abzusehen. (...)
     
     


    Erlaubnis zum Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs nach §58 Abs.1 AsylVfG
    Hier:
    Teilnahme von Asylbewerbern an Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL



     
     

    Ausländerrechtliche Behandlung von Kurden aus Syrien nach abgelehntem Asylantrag,
    Hier: Frage der Staatenlosigkeit


    "(...)Die bloße Behauptung, staatenlos zu sein, genügt regelmäßig nicht, um von der tatsächlichen Staatenlosigkeit ausgehen zu können. Entsprechend können die Ausländerbehörden auch nicht darauf verzichten, Maßnahmen zur Durchsetzung einer vollziehbaren Ausreisepflicht zu ergreifen. Sollten bei diesen Bemühungen neue Tatsachen bekannt oder neue Unterlagen vorgelegt werden, könnte die Frage der Staatenlosigkeit aber anders beantwortet werden.(...)"



     
      nach oben Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 35 AuslG,
    Hier: Kindergeld


    "(...)Diese Formulierung schließt es (bei verfassungskonformer Auslegung) nicht aus, einen durch die Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ausgelösten Rechtsanspruch auf Gewährung von Kindergeld bei der Berechnung der Lebensunterhaltsgrundlagen mit einzubeziehen.(...)"




     
     

    nach oben Rückführungen nach Afghanistan
    Hier: Anordnung nach §54 Satz 1 AuslG (Abschiebungsstopp)


    "Um Missverständnissen bei der Anwendung vom 19.06.2002 zum weiteren Verfahren hinsichtlich der Rückkehr
    afghanischer Staatsangehöriger vorzubeugen, weise ich unter Bezug auf Ziffer 5 des Erlasses darauf hin, dass im Einzelfall Aufenthaltsbefugnisse nach § 30 Abs. 4 AuslG erteilt werden können, wenn die sonstigen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind."

    gez. Dirk Gärtner


     
     
    Aufenthaltgesetz

    Hier:
    Weisung des Innenministeriums SH vom 26. Juli 2002

     


    "(...)Ich bitte daher, entsprechend den bisherigen Gepflogenheiten in der Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörde - Geschäftsstelle der Härtefallkommission - Innenministerium von der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bis zur Beratung durch die Härtefallkommission in den Fällen abzusehen (...)"

     


    nach oben Rückführungen von Minderheiten in das Kosovo
    Hier: Weisung des Innenministeriums SH vom 25. Juni 2002

     


    (...) Hervorzuheben ist, dass die Innenminister sich aufgrund des Berichtes des Bundesministeriums des Innern über die zwischenzeitlich mit UNMIK zur Rückführung von Minderheiten in den Kosovo geführten Gespräche einig waren, dass eine weitere generelle Aussetzung der Abschiebung von Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo nicht aufrechterhalten werden kann und ein dauerhaftes Bleiberecht für die Minderheiten aus dem Kosovo ausgeschlossen ist.(...)


     





    nach oben Abschiebungsstopp Afghanistan
    Hier: Weisung des Innenministeriums SH vom 19. Juni 2002

     


    (...) Die zwangsweise Rückführung kommt angesichts der derzeitigen zivilen und militärischen Lagen sowie des Fehlens ausreichender Flugverbindungen mit Ausnahme von Straftätern grundsätzlich nicht in Betracht (Nr. 3).
    Nach § 54 Satz 1 AuslG ordne ich daher an:
    1. Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger werden für die Dauer von sechs Monaten ausgesetzt.(...)


     



    nach oben Rückführungen nach Afghanistan
    Hier: Weisung des Innenministeriums SH vom 26. Februar 2002

     
     


    Angesichts der veränderten Lage in Afghanistan ist die Frage an mich herangetragen worden, ob auf der Grundlage des Bezugserlasses weiterhin Aufenthaltsbefugnisse zu erteilen und zu verlängern sind...


     



     

    nach oben Rückführungen nach Simbabwe
    Hier: Weisung des Innenministeriums SH vom 30. Januar 2002

     


    Als Anlage übersende ich den Abdruck eines Rundschreibens des Bundesministeriums des Innern vom 29.01.2002 über die aktuelle Sicherheitslage in Simbabwe. Danach können Repressalien gegen abgelehnte Asylbewerber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn diese Personen mit oppositionellen Bestrebungen in Verbindung gebracht werden können...


     


    nach oben Abschiebungsstopp für das Kosovo
    Hier: Weisung des Innenministeriums SH vom 28. November 2001

     


       Auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder wurde am 07./08. November 2001 erneut über die Situation der Minderheiten im Kosovo beraten. Wegen der für diese Personengruppe im Herkunftsland nach wie vor bestehenden unsicheren Lage wurde beschlossen, dass die Länder die Duldungen von Minderheiten aus dem Kosovo (insbesondere Serben, Roma und Aschkali) für weitere sechs Monate verlängern können. Ich ordne daher nach § 54 Satz 1 AuslG an:...


     



    nach oben Abschiebungsstopp für volljährige Kinder
    Hier: Weisung des Innenministeriums SH vom 23. November 2001

     


       Die Innenminister und -senatoren der Länder stellen fest, dass die Aufenthaltsbeendigung von jungen Erwachsenen, die bereits als minderjährige Kinder mit ihren Eltern als Asylbewerber in das Bundesgebiet eingereist sind, bei denen zumindest einem Elternteil Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG gewährt wird und deren Restfamilie ein Bleiberecht im Rahmen des § 31 AuslG erhält, unter humanitären Gesichtspunkten als unbefriedigend anzusehen ist...


     



    nach oben Staatsanwaltlicher Umgang mit Ausländerdelikten
    hier: Einstellung von Verfahren bei sog. Residenzpflichtverstößen
    Schreiben des Justizministeriums vom 30. Oktober 2001

     


       (...) anlässlich unseres Gespräches am 21. September 2000 wurde der Eindruck des Flüchtlingsrates geschildert, die Staatsanwaltschaften handhaben den Umgang mit Ausländerdelikten (Aufenthaltsverstößen usw.) unterschiedlich. Es wurde für wünschenswert erachtet, auf eine einheitliche Handhabung hinzuwirken, z.B. eine Einstellung nach § 153 stpo.
    Ich habe mir in diesem Zusammenhang von der staatsanwaltschaftlichen Praxis in Schleswig-Holstein berichten lassen. (...)


     



    nach oben Rückführungen nach Afghanistan
    Hier: Weisung des Innenministeriums SH vom 10. Oktober 2001

     
     


       Aufgrund der derzeitigen Lage in und um Afghanistan und der Berichte über geschlossene Grenzen ist gegenwärtig anzunehmen, dass eine freiwillige Rückkehr nach Afghanistan nicht mehr möglich ist. Auch Abschiebungen nach Afghanistan waren bisher schon aus tatsächlichen Gründen nicht möglich; die aktuelle Lageentwicklung erfordert daher keine Anordnung eines Abschiebungsstopps nach § 54 AuslG.


     



    nach oben Aufenthaltsrechtliche Regelungen für erwerbstätige Ausreisepflichtige aus Bosnien-Herzegowina und Jugoslawien einschließlich Kosovo
    Hier: Beschluss der Innenminsterkonferenz vom 10.Mai 2001 in Schierke

     


       Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern stellen in Fortsetzung ihrer Gespräche auf der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 23./24. November 2000 und 15. Februar 2001 fest, dass es in einer Reihe von Fällen Personen sowohl aus Bosnien-Herzegowina als auch aus der BR Jugoslawien einschließlich dem Kosovo gibt, die schon seit Jahren in Deutschland faktisch wirtschaftlich und sozial integriert sind und die bei ihrer Rückkehr eine eigenständig geschaffene und gesicherte Lebensgrundlage aufgeben müssten.


     


    nach oben Reiseerleichterungen für geduldete Ausländer
    Hier: Weisung des Innenministeriums Schleswig-Holstein v. 13.6.1995

     


       Aufenthaltsregelungen, Befugniserteilung und Reisedukumentausstellung zur vorübergehenden Reise nach Bosnien (Schnupperreisen).


     


    nach oben Vollzug der Abschiebungshaft: Familien, schwangere Frauen, Kinder und Jugendliche
    Hier: Weisung des Innenministeriums Schleswig-Holstein v. 1.6.1995

     


       Um Probleme bei der Durchführung von Abschiebungshaft zu vermeiden, bitte ich um Beachtung folgender Hinweise:...


     


    nach oben Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen des Aufenthaltsortes (Residenzpflicht)
    Hier: Weisung des Innenministeriums Schleswig-Holstein v. 20.4.1990

     


       ''Der Aufenthalt von Asylbewerbern ist nach §20 Abs. 1 AsylVfG auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt. Härten, die dadurch insbesondere bei lange dauernden Asylverfahren auftreten, sollen durch die Ausnahmemöglichkeiten des §25 AsylVfG ausgeglichen werden.(...)''


     
     
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