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Erlasse des Landes
| 19.2.2010 |
Aufnahme bestimmter nach MALTA geflüchteter Personen:
Anordnung des Bundesministeriums des Inneren vom 11. Februar 2010 gem. § 23 Abs. 2 AufenthG.
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| 1.2.2010 |
Dublin-II-Rückschiebungen:
Rückführungen nach Griechenland im Rahmen der EG-Asylzuständigkeitsverordnung - EG-AsylZustVO - (sog. Dublin II)
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| 17.12.2009 |
Zum Beschluss der Innenministerkonferenz vom 4.12.2009; Verfahrenshinweise im Zusammenhang mit dem IMK-Beschluss zur Altfallregelung als Anschlussregelung für die zum Jahresende auslaufenden
Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ gem. § 104 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG.
Gilt in Verbindung mit dem Erlass zur Altfallregelung vom 4.12.2009
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| 17.12.2009 |
Deutsch-syrisches Rücknahmeabkommen:
Rückführungen nach Syrien
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| 04.12.2009 |
Ausländerrecht - Altfallregelung; Nach dem Beschluss der IMK: Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen "auf Probe" nach der Altfallregelung.
Gilt in Verbindung mit dem Erlass zur Altfallregelung vom 17.12.2009
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| 17.11.2009 |
Aufenthaltsrecht - Abschiebestopp:
Rückführungen nach Sri Lanka
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| 12.11.2009 |
Ausländerrecht - Altfallregelung; hier: Statistik zur gesetzlichen Altfallregelung zum Ende des 3. Quartal 2009; Verfahrensweise zur Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Altfallregelung zum 31.12.2009
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| 20.10.2009 |
Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht:
Räumliche Beschränkung und Zulassung zur Ausübung einer Beschäftigung im Falle der Vermittlung von Praktika durch das Netzwerk ''Land in Sicht! - Abeit für Flüchtlinge in Holstein''
>>> Weblink zum Netzwerk Land in Sicht!
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| 5.10.2009 |
Ausländerrecht - Aufenthaltsverfestigung; hier: Beschluss des Landtages vom 16.9.2009 zur Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Altfallregelung zum 31.12.2009
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| 20.7.2009 |
Aufenthaltsrechtiche Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die Opfer des Menschenhandels oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren (§ 25 Abs. 4a AufenthG)
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| 27.5.2009 |
Rückführungen nach SRI LANKA: hier: Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG
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| 26.5.2009 |
Vorläufige Gewahrsamnahme nach §62 Abs. 4 AufenthG [Abschiebungs- oder Sicherungshaft nur mit richerlicher Anordnung!] hier: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.5.2009
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| 3.4.2009 |
Ausländerrecht;
Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Altfallregelung in § 104a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zum 31.12.2009.
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| 31.3.2009 |
Erlass zur sog. "Residenzpflicht":
Räumliche Beschränkungen von Duldungen in Ausnahmefällen auf das Land Schleswig-Holstein.
Anlage: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein: Stellungnahme zum Erlass
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| 3.1.2009 |
Das Deutsch-Syrische
"Abkommen über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen" vom 14.7.2008 tritt nach der inzwischen am 26.11.08 erfolgten syrischen Ratifizierung am 3. Januar in Kraft.
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| 10.12.2008 |
Erlass zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge in Syrien und Jordanien.
Hier: Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 5.12.2008 gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG zur Aufnahme bestimmter Flüchtlinge aus dem Irak
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| 16.10.2008 |
Erlass zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und diesbezügliches
Urteil des Bundessozialgerichts v. 17.6.2008
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| 24.04.2008 |
Rückführungen nach Sri Lanka: Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen gemäß §60a Abs. 1 AufenthG
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| 21.4.2008 |
Bundeseinheitliche Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen
hier: Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. Januar 2008
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| 04.03.2008 |
Innenministerium:
Verwaltungsumgang mit Ausreisepflichtigen aus dem Kosovo
dazu: Bundesinnenministerium vom 27.2.2008:
Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer der Staatsangehörigkeit der Republik Kosovo
mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu sechs Monaten
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| 28.2.2008 |
Aufenthaltsrecht: Durchführung der Abschiebungshaft
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| 27.12.2007 |
Justizministerium:
Vollzug der Abschiebungshaft von männlichen jugendlichen Abschiebungsgefangenen in der Abschiebungseinrichtung Rendsburg
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| 21.12.2007 |
Anwendung der Altfallregelung, §§ 104 a,b Aufenthaltsgesetz
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| 11.12.2007 |
Rückführungen nach Sri Lanka: Angespannte Sicherheitslage
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| 26.11.2007 |
Formelle aufenthaltsrechtliche Konsequenzen des unanfechtbaren Widerrufs der Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung
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| 19.11.2007 |
Ausländerrecht: Prüfung nach §73 Abs. 2a AsylVfG; Erteilung von Niederlassungserlaubnissen nach §26 Abs. 3 AufenthG
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| 5.11.2007 |
Asylverfahrensrecht: Erlaubnis zum Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereiches
Residenzpflicht/Räumliche Beschränkung
siehe dazu auch die Materialsammlung van INFONET: Glossar Residenzpflicht
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| 24.9.2007 |
Ausländerrecht; Nachfolgestaatenproblematik:
Abschiebungshindernisse durch Verlust der Staatsangehörigkeit
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| 21.8.2007 |
Rückführung nach Sri Lanka:
hier: Verlängerung der Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG.
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| 26.7.2007 |
Anwendung der Bleiberechtsregelung vom 17. November 2006; zukünftige Altfallregelung
hier: Bisherige Ergebnisse, Bewertung von Ausschlussgründen, Verlängerung der Rücknahmefrist.
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| 12.6.2007 |
Rückführung nach Sri Lanka:
hier: Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach § 60a Abs. 1 AufenthG.
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| 11.6.2007 |
Anordnung der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für integrierte,
langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer nach § 23 Abs.
1 AufenthG sowie Anordnung eines Abschiebestopps für integrierte
langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer, die in keinem
dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen nach § 60a AufenthG
vom 17.11.2006.
hier: Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei geringfügig Beschäftigten.
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| 31.5.2007 |
Anordnung der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für integrierte,
langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer nach § 23 Abs.
1 AufenthG sowie Anordnung eines Abschiebestopps für integrierte
langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer, die in keinem
dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen nach § 60a AufenthG
vom 17.11.2006.
hier: Anwendung der Antragsfrist und Bewertung der erbrachten Mitwirkungsleistungen.
Zur Beachtung dazu: Erlass IMSH vom 5.5.2006
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| 10.5.2007 |
Bleiberechtsregelung für integrierte langjährig
aufhältige Ausländerinnen und Ausländer vom 17.11.2006
hier:
Wegfall des Zustimmungserfordernisses der Arbeitsagenturen
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| 2.4.2007 |
Erlass zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU:
Aufnahme einer gesetzlichen Bleiuberechtsregelung in den § 104 a und b AufenthG.
Anordnung eines Abschiebestopps nach § 60a Abs. 1 AufenthG für geduldete Ausländerinnen und Ausländer, die die Kriterien einer voraussichtlichen gesetzlichen Altfallregelung erfüllen würden.
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| 17.11.2006 |
Umsetzung der IMK-Bleiberechtsregelung:
Anordnung der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für integrierte langjährig
aufhältige Ausländerinnen und Ausländer nach § 23 Abs. 1 AufenthG
sowie
Anordnung eines Abschiebungsstopps für integrierte langjährig aufhältige
Ausländerinnen und Ausländer, die in keinem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis
stehen nach § 60a AufenthG
» Extra-Seite: Bleiberechtsregelung
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| 26.9.2006 |
Beabsichtigte Bleiberechtsregelung für integrierte langjährig aufhältige Ausländerinnen und Ausländer
Berücksichtigung der voraussichtlichen Kriterien einer Bleiberechtsregelung bei anstehenden Aufenthaltsbeendigungen |
| 19.7.2006 |
Libanon: hier:
Abschiebestopp-Anordnung nach §60a Abs 1 Satz 1 AufenthG
mit Anlage: Stellungnahme Auswärtiges Amt vom 18.7.2006
|
| 5.5.2006 |
Identitätsfeststellung: hier:
Problematik der Identitätsfeststellung sowie Klärung der Staatsangehörigkeit ursprünglich aserbaidschanischer Staatsangehöriger mit armenischer Herkunft
Zur Beachtung dazu: Erlass IMSH vom 31.5.2007
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| 15.3.2006 |
Umsetzung des §21 AufenthG, nach dem einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden kann
• Anwendungshinweise für den Vollzug des §21 AufenthG durch die Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein
• Anlage 1: IHK-Formular "Gründungskonzept"
• Anlage 2: Zuständige und fachkundige Stellen in Schleswig-Holstein
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| 3.02.2006 |
Ausländerrecht:
hier: Bundeseinheitliche Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen
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| 30.1.2006 |
Auskunft des Kieler Innenministeriums zum vorläufigen Verwaltungsumgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen |
| 11.1.2006 |
Anordnung nach § 23 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer und ihrer Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion – mit Ausnahme der baltischen Staaten |
| 9.01.2006 |
Anordnung der Aussetzung von Abschiebungen nach §60a Abs. 1 AufenthG;
hier: Abschiebungen von Personen, die zuvor in den vom Erdbeben betroffenen Gebieten Pakistans gelebt haben
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| 13.12.2005 |
Erlaubnis zum Verlassen des räumlich beschränkten Aufenthaltsbereichs nach § 58 Abs. 1 AsylVfG und § 12 Abs. 5 AufenthG |
| 8.12.2005 |
Anrechnung von Zeiten einer Aufenthaltsgestattung im Rahmen des § 9 BeschVerfV
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| 19.10.2005 |
Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 1 AufenthG
hier: Abschiebungen von Personen, die zuvor in den vom Erdbeben betroffenen Gebieten Pakistans gelebt haben |
| 18.10.2005 |
Aufenthaltsrechtliche Konsequenzen bei einem Widerruf der Asylanerkennung oder der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1, 2, 3, 5 oder 7 AufenthG |
| 14.10.2005 |
Inobhutnahme; Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Fachaufsichtlicher Hinweis des Sozialministeriums SH |
| 28.9.2005 |
Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
hier: Aufenthalt aus humanitären Gründen; Anwendung des § 25 Abs. 4 und 5 AufenthG |
| 5.9.2005 |
Zwangsweise Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung
hier: Abschiebung aus einem Klinikum oder einer ähnlichen Einrichtung |
| 28.6.2005 |
Rückführung von Flüchtlingen nach Afganistan und Anordnung nach §23 Abs. 1 AufenthG
hier: Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 23./24. Juni 2005 in Stuttgart |
| 28.6.2005 |
Rückführungen von Minderheiten in den Kosovo und Rückkehr irakischer Staatsangehöriger
hier: Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 23./24. Juni 2005 in Stuttgart |
| 27.6.2005 |
Personenstandswesen; Geburtsurkunde bei unklarer Identität der Mutter/des Vaters
hier: 18. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden - DA - (18. DA-ÄndVwV); Aufhebung des Rd.-Erl. IV 232-141.10 vom 10. Februar 2003 |
| 3.5.2005 |
Rückführung
ethnischer Minderheiten in den Kosovo
hier: Expertengespräch mit UNMIK am 25./26.4.2005 in Berlin |
| 14.3.2005 |
Verfahren
zur Feststellung inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse oder
zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse aufgrund gesundheitlicher
Beeinträchtigungen;
hier: Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen
|
| 25.2.2005 |
Ehemalige
Deutsche, die nach dem 01.01.2000 durch Wiedererwerb der ursprünglichen
Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben |
| 24.1.2005 |
Anordnung
der Aussetzung von Abschiebungen nach 60a Abs. 1 AufenthG; hier:
Abschiebungen in Staaten, die von der Tsunami Flutkatastrophe betroffen
sind |
| 2.1.2005 |
Rückführungen
nach Afghanistan
Anordnung nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG |
| 7.12.2004 |
Rückführungen
von Minderheitenangehörigen in den Kosovo |
| 28.6.2004 |
Bleiberecht
für junge volljährige Ausländer |
| 9.9.2004 |
Rückführungen
von Minderheitenangehörigen in den Kosovo, Statistische Erfassung
der ausreisepflichtigen Personen aus dem Kosovo |
| 13.7.2004 |
Rückkehr
irakischer Staatsangehöriger |
| 13.7.2004 |
Rückführungen
nach Afghanistan |
| 9.
7.2004 |
Rückführungen
von Minderheitenangehörigen in den Kosovo |
| 9.
7.2004 |
Vorgriffsregelung
zur Umsetzung des §23a Aufenthaltsgesetz (ZuwG) |
| 17.6.2004 |
Erteilung
einer Auefebnthaltserlaubnis an deutschverheiratete Ausländerinnen
und Ausländer trotz Sozialhilfebezug |
| 22.4.2004 |
Rückführungen
nach Afghanistan hier: Verlängerung der Anordnung nach § 54 Satz
2 AuslG |
| 12.4.2004 |
Wiederaufnahme
der Abschiebungen von Kosovo-Albanern in das Kosovo |
| 30.3.2004 |
Durchführung
des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
hier: Ausführungshinweise zu §§ 7 und 7a AsylbLG |
| 26.3.2004 |
Durchführung
des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
hier: Kosten für Sprachmittler bei medizinischen Behandlungen
von Leistungsberechtigten nach §2 AsylbLG |
| 24.3.2004 |
Durchführung
des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
hier: Ausführungshinweise zu §§ 9, 10a und 10b AsylbLG
Anlage: Bundesverwaltungsgerichtsurteil |
| 22.3.2004 |
Übernahme
der Kosten für Dolmetscher im der Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes
(BSHG) |
| 19.3.2004 |
Durchführung
des Asylbewerberleistungsgesetzes
hier: Ausführungshinweise zu den §§ 3 bis 6 AsylbLG |
| 8.3.2004 |
Durchführung
des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
hier:Ausführungshinweise zu §1 und 1a AsylbLG |
| 5.3.2004 |
Durchführung
des Asylbewerberleistungsgesetzes |
| 12.12.2003 |
Maßnahmen
im Hinblick auf die Entwicklung der Zahl geduldeter Ausländerinnen
und Ausländer in Schleswig-Holstein |
| 28.11.2003 |
Abkommen
über die Rückübernahme von vietnamesischen Staatsangehörigen
|
| 26.11.2003 |
Rückführungen
nach Afghanistan hier: Verlängerung der Anordnung nach § 54 Satz
2 AuslG |
| 10.2.2003 |
Personenstandswesen:
Beurkundung der Geburt eines Kindes ausländischer Eltern, die keine
Personenstandsdaten belegen können |
| 4.6.2003 |
Abschiebung
in den Irak. Beschluss der Konferenz der Innenminister und –senatoren
der Länder vom 14./15. Mai 2003 |
| 27.5.2003 |
Rückführungen
nach Afghanistan hier: Verlängerung der Anordnung nach §
54 Satz 2 AuslG |
| 23.5.2003 |
Rückführungen
von Minderheiten in das Kosovo |
| 20.5.2003 |
Bleiberecht
für junge volljährige Ausländer |
| 16.5.2003 |
Verfahren
bei Feststellung von Abschiebungshindernissen wegen Krankheit &
Kriterienkatalog für die Erteilung von medizinischen Gutachtenaufträgen |
| 6.3.2003 |
Bleiberecht
für junge volljährige Ausländer |
| 20.12.2002 |
Erlass
zur Durchführung von Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein |
| 19.12.2002 |
Rückführung
von Minderheiten in das Kosovo |
| 18.12.2002 |
Urteil
des Bundesverfassungsgerichtes im Normenkontrollverfahren über
das Zuwanderungsgesetz, hier: Aufhebung der Verfahrensvorgaben bis
zum Inkrafttreten des § 25 Abs. 4a AufenthG |
| 16.12.2002 |
Rückführung
nach Afghanistan: Anordnung nach §54 Satz2 AuslG
|
| 11.11.2002 |
Asyl-
und abschiebungsrelevante Lage in Tschetschenien |
| 20.9.2002 |
Weisung:
Erlaubnis zum Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs nach
§58 Abs.1 AsylVfG |
| 28.8.2002 |
Rückführung
nach Afghanistan, Erlass zu §54 Satz 1 AuslG |
| 26.7.2002 |
Verfahren
bis zum Inkrafttreten des § 25 Abs. 4a AufenthG
|
| 25.6.2002 |
Weisung:
Rückführungen von Minderheiten in das Kosovo |
| 19.6.2002 |
Weisung:
Abschiebungsstopp Afghanistan |
| 26.2.2002 |
Weisung:
Rückführungen Afghanistan |
| 30.1.2002 |
Weisung:
Abschiebungen nach Simbabwe |
| 28.11.2001 |
Weisung:
Abschiebungsstopp Kosovo |
| 23.11.2001 |
Weisung:
Abschiebungsstopp volljährige Kinder |
| 10.10.2001 |
Weisung:
Rückführungen nach Afghanistan |
| 10.5.2001 |
Aufenthaltsregelungen
für erwerbstätige Ausreisepflichtige aus Bosnien-Herzegowina
und Jugoslawien einschließlich Kosovo |
| 27.12.2000 |
Erstattung
von Aufwänden für leistungsberechtigte Personen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz; Kosten der Abschiebung |
| 4.5.2000 |
Durchführung
des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG);
Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach
§2 ab 1.6.2000 |
| 21.3.2000 |
Durchführung
des Asylbewerberleistungsgesetzes §2 AsylbLG |
| 17.9.1999 |
Aufnahme
und Unterbringung von Asylbewerbern
hier: Zustellung von Postsendungen in Gemeinschaftsunterkünften |
| 12.3.1998 |
Erteilung
von Aufenthaltsbefugnissen nach § 30 Abs.3 AusIG bei Abschiebungshindernissen
nach § 53 AuslG |
| 22.10.1997 |
Asylbewerberleistungsgesetz;
hier §7 Abs. 1 Satz 2 |
| 18.6.1996 |
Aufnahme
und Unterbringung von Asylbegehrenden |
| 13.6.1995 |
Reiseerleichterungen
für geduldete Ausländer |
| 1.6.1995 |
Vollzug
der Abschiebungshaft: Familien, schwangere Frauen, Kinder und Jugendliche |
| 20.4.1990 |
Erlaubnis
zum vorübergehenden Verlassen des Aufenthaltsortes (Residenzpflicht)
|
sonstige
landes- oder bundesbehördliche Stellungnahmen
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13. Juli 2004: Rückführungen nach Afghanistan;
hier: Verlängerung der Anordnung nach § 54 Satz 2 AuslG
Die Ausländerreferenten der Länder und des Bundes wurden am
8.7.04 von der IMK in Kiel beauftragt, auf der Grundlage der bereits von
der IMK in Jena im November 2003 beschlossenen Rückführungsgrundsätze
und des vom BMI angestrebten "memorandum of understanding" die
praktische Umsetzung einzuleiten und einen Vorschlag für eine nähere
Bestimmung und Eingrenzung des Personenkreises, der in den nächsten
Monaten vorrangig zurückzuführen ist, sowie etwaige Bleiberechtsregelungen
vorzulegen. Vorläufig wird der bestehende Abschiebungsstopp verlängert.
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13. Juli 2004: Rückkehr irakischer Staatsangehöriger;
Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren
der Länder am 07./08. Juli 2004
Die Innenministerkonferenz hat sich in ihrer o. a. Sitzung erneut mit
der Rückkehr irakischer Staatsangehöriger befasst. Nach dem
dazu gefassten Beschluss besteht weiterhin eine tatsächliche Unmöglichkeit
der zwangsweisen Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger
irakischer Staatsangehöriger in den Irak. In diesen Fällen sind
deshalb Duldungen für mindestens drei Monate zu erteilen.
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9. Juli 2004: Rückführungen von Minderheitenangehörigen
in den Kosovo
Das Innenministerium
informiert über die IMK-Beschlusslage, benennt Rückführungsmöglichkeiten
von Türken, Bosniaken, Gorani und Torbesh in das Kossovo und teilt
die weiterhin bestehende Weigerung der UNMIK, der Abschiebung von Roma,
Serben, Ashkali und Ägyptern in das Kosovo zuzustimmen.
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9. Juli 2004: Vorgriffsregelung zur Umsetzung des
§23a Aufenthaltsgesetz (ZuwG)
Die Landesregierung
beabsichtigt die in Schleswig-Holstein seit 1996 bestehende Härtefallkommission
als Härtefallkommission im Sinne des §23a AufenthG einzurichten.
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes kann es im Einzelfall nicht vertretbar
sein, den Aufenthalt von Personen, bei denen zu vermuten ist, dass sie
von §23a AufenthG begünstigt werden könnten, zwangsweise
zu beenden.
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17.
Juni 2004: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an deutschverheiratete Ausländerinnen
und Ausländer trotz Sozialhilfebezug Das
Schleswig-Holsteinische OVG hat mit Beschluss vom 24.2.2003 (Anlage) unter
ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsauffassung entschieden,
dass ein deutschverheirateter Ausländer durch seine Eheschließung
einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach
§23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG erwogen hat.
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12.
Dezember 2003: "Ausländerrecht: Maßnahmen im Hinblick auf die Entwicklung
der Zahl geduldeter Ausländerinnen und Ausländer in Schleswig-Holstein"
In
diesem Erlass werden die Ämter aufgefordert, soweit möglich aufenthaltsbeendende
Maßnahmen gegen längjährig Geduldete, insbesondere aus der Türkei und
aus Georgien einzuleiten bzw. umzusetzen.
Ein restriktives Verwaltungshandeln ist u.E. zu befürchten. Die im Erlass
ebenfalls enthaltenen Hinweise auf im Einzelfall bestehende Möglichkeiten,
bei Personen dieser Zielgruppen auch die Aufenthaltsverfestigung zu betreiben,
sind aus Sicht des Flüchtlingsrates nicht deutlich genug ausgefallen.
BeraterInnen und UnterstützerInnen von Betroffenen wird empfohlen, schon
rechtszeitig im Vorfeld behördlichen Handelns Kontakte zu potentiell von
der Erlasslage Betroffenen aufzunehmen. Ggf. empfehlen wir bei den Ausländerbehörden,
bei denen dies notwendig erscheint, deutlich auf die im Erlass enthaltenen
Hinweise des Innenministeriums zu im Zuge der positiven Ermessenausübung
möglichen Aufenthaltsverfestigungen hinzuweisen.
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28. November 2003: Abkommen über die Rückübernahme von vietnamesischen
Staatsangehörigen
... einem vietnamesischen Staatsangehörigen sollte daher solange
keine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden, [wenn] ein Rückübernahmeersuchen
läuft.
Es ist bekannt, dass die vietnamesischen Staatsangehörigen dadurch
schlechter gestellt werden als andere Staatsangehörige, weil es zu
keiner Aufenthaltsverfestigung nach § 35 AuslG kommt...
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22. April 2004 und 26. November 2003: Rückführungen nach Afghanistan
hier: Verlängerung der Anordnung nach § 54 Satz 2 AuslG
Im ursprünglichen Beschluss wurde die Abschiebung ausgesetzt bis zum 18.6.2004.
Dieser Termin wurde im Erlass vom 22.4.2004 verlängert bis zum 31.7.2004
im Hinblick auf die Innenministerkonferenz Anfang Juli.
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Beurkundung der Geburt eines Kindes von Eltern,
die als Asylbegehrende über keine ausreichenden Dokumente verfügen
...Sollten also in
der Praxis die ausländischen Eltern glaubhaft darlegen können,
dass sie über keine der erforderlichen Urkunden verfügen, so ist
bis zur endgültigen Beschaffung der genannten Urkunden die Beurkundung
vorerst zurückzustellen....
Stellungnahme des UNHCR zur "Verpflichtung zur Registrierung von
neugeborenen Kindern Asylsuchender und Flüchtlinge" August 2003
zum Text
Reaktion des Innenministeriums vom 26.9.2003 zur Stellungnahme des UNHCR
zum Text
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Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat am 20.5.2003 seinen Erlass
verlängert:
Bleiberecht
für junge volljährige AusländerInnen, deren Eltern/Elternteil
Abschiebungsschutz nach §51 Abs. 1 AuslG genießen und deren
Restfamilie ein Bleiberecht im Rahmen des §31 AuslG erhaelt
(IMK Beschluss vom 01./08.11.2001);
hier: Verlängerung der Anordnung nach §54 Satz 2 AuslG
Im Einvernehmen
mit dem BMI vom 6.5.2003 ordne ich nach §54 Satz 2 AuslG an, dass
meine Anordnung vom 16.7.2002 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des
Zuwanderungsgesetzes, längstens jedoch bis zum 30.6.2004 fortgilt.
gez. Dirk Gärtner, Kiel 20. Mai 2003
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Verfahren bei Feststellung von Abschiebungshindernissen wegen Krankheit
& Kriterienkatalog für die Erteilung von medizinischen Gutachtenaufträgen
(...) Vor der zwangsweisen Durchsetzung einer bestehenden Ausreiseverpflichtung
ist zu jedem Zeitpunkt, d.h. auch bei unmittelbar bevorstehender Aufenthaltsbeendigung,
beachtlichen Indizien für eine gesundheitliche Beeinträchtigung
des/der Betroffenen nachzugehen, die Auswirkungen auf die Flugreisetauglichkeit
haben und/oder ein mögliches Vollstreckungshindernis darstellen könnten.
(...) Hier ist bei der Prüfung möglicher gesundheitlicher Abschiebungshindernisse
formal zu unterscheiden zwischen
(1.) einem zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernis, d.h. im Heimatland
drohen wegen unzureichender Behandlungsmöglichkeiten erhebliche Gefahren
für Leib, Leben oder Gesundheit und
(2.) einer möglichen (Flug-)Reiseuntauglichkeit als inlandsbezogenes
Vollstreckungshindernis.(...)
zum Text
Ergänzungserlass
des IMSH vom 12.September 2003
Relativierung
der Anlage
2, die "nicht als Mindestanforderung zu sehen ist, sondern
lediglich als Anhalt dienen kann."
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Bleiberecht für junge volljährige Ausländer
(...) Bleiberecht für junge volljährige Ausländer, deren
Eltern/Elternteil Abschiebeschutz nach §51 Abs.1 AuslG genießen
und deren Restfamilie ein Bleiberecht im Rahmen des §31 AuslG erhält
- IMK-Beschluss vom 07./08.11.2001; hier: Anordnung nach § 54 Satz
2 AuslG (...)
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Erlass zur Durchführung von Abschiebungshaft in Schleswig-Holstein
(...) Abschiebungshaft wird in Schleswig-Holstein nach § 8 Abs. 2 Satz
2 FrhEntzG in Verbindung mit den §§ 171, 173 bis 175, 178 Abs.
3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) im Wege der Amtshilfe in der Regel für
männliche Abschiebungshaftgefangene in der Außenstelle Rendsburg
der Justizvollzugsanstalt Kiel und für weibliche Abschiebungshaftgefangene
im Frauenvollzug in der Justizvollzugsanstalt Lübeck vollzogen. (...)
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Rückführung in das Kosovo
(...) Zur Ausführung der Beschlusslage der Innenministerkonferenz empfehle
ich, mit Rücksicht auf eine praktikable weitere ausländerrechtliche
Behandlung der Einzelfälle und den zumindest vorübergehenden Erhalt
vorhandener Arbeitsverhältnisse folgende Verfahrensweise bei der Verlängerung
von Duldungen zu beachten: (...) |
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Rückführungen nach Afghanistan
hier: Anordnung nach § 54 Satz 2 AuslG
(...) Nach § 54 Satz 2 AuslG ordne ich daher im Einvernehmen
mit dem Bundesministe-rium des Innern an, dass Abschiebungen nach
Afghanistan für weitere sechs Monate auf der Grundlage meiner Anordnung
vom 19.06.2002 ausgesetzt werden. (...)
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Asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Tschetschenien
(...) im Hinblick auf die veränderte Lage derzeit von
Abschiebungen von Tschetschenen in die Russische Föderation abzusehen.
(...)
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Erlaubnis zum Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs nach §58
Abs.1 AsylVfG
Hier: Teilnahme
von Asylbewerbern an Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative
EQUAL
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Ausländerrechtliche Behandlung von Kurden aus
Syrien nach abgelehntem Asylantrag,
Hier: Frage der Staatenlosigkeit
"(...)Die bloße Behauptung, staatenlos zu sein, genügt regelmäßig
nicht, um von der tatsächlichen Staatenlosigkeit ausgehen zu können.
Entsprechend können die Ausländerbehörden auch nicht darauf
verzichten, Maßnahmen zur Durchsetzung einer vollziehbaren Ausreisepflicht
zu ergreifen. Sollten bei diesen Bemühungen neue Tatsachen bekannt
oder neue Unterlagen vorgelegt werden, könnte die Frage der Staatenlosigkeit
aber anders beantwortet werden.(...)"
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Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach
§ 35 AuslG,
Hier: Kindergeld
"(...)Diese Formulierung schließt es (bei verfassungskonformer
Auslegung) nicht aus, einen durch die Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
ausgelösten Rechtsanspruch auf Gewährung von Kindergeld bei der
Berechnung der Lebensunterhaltsgrundlagen mit einzubeziehen.(...)"
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Rückführungen nach Afghanistan
Hier: Anordnung nach §54 Satz 1 AuslG (Abschiebungsstopp)
"Um Missverständnissen bei der Anwendung vom 19.06.2002 zum
weiteren Verfahren hinsichtlich der Rückkehr afghanischer
Staatsangehöriger vorzubeugen, weise ich unter Bezug auf Ziffer 5
des Erlasses darauf hin, dass im Einzelfall Aufenthaltsbefugnisse nach
§ 30 Abs. 4 AuslG erteilt werden können, wenn die sonstigen
Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind."
gez. Dirk
Gärtner
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Aufenthaltgesetz
Hier: Weisung des Innenministeriums SH vom 26. Juli 2002
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"(...)Ich
bitte daher, entsprechend den bisherigen Gepflogenheiten in der Zusammenarbeit
zwischen Ausländerbehörde - Geschäftsstelle der Härtefallkommission
- Innenministerium von der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen
bis zur Beratung durch die Härtefallkommission in den Fällen abzusehen
(...)"
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Rückführungen
von Minderheiten in das Kosovo
Hier:
Weisung des Innenministeriums SH vom 25. Juni 2002
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(...) Hervorzuheben ist, dass die Innenminister sich aufgrund des Berichtes
des Bundesministeriums des Innern über die zwischenzeitlich mit UNMIK
zur Rückführung von Minderheiten in den Kosovo geführten
Gespräche einig waren, dass eine weitere generelle Aussetzung der Abschiebung
von Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo nicht aufrechterhalten
werden kann und ein dauerhaftes Bleiberecht für die Minderheiten aus
dem Kosovo ausgeschlossen ist.(...)
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Abschiebungsstopp
Afghanistan
Hier:
Weisung des Innenministeriums SH vom 19. Juni 2002
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(...) Die zwangsweise Rückführung kommt angesichts der derzeitigen
zivilen und militärischen Lagen sowie des Fehlens ausreichender Flugverbindungen
mit Ausnahme von Straftätern grundsätzlich nicht in Betracht (Nr.
3).
Nach § 54 Satz 1 AuslG ordne ich daher an:
1. Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger werden für die
Dauer von sechs Monaten ausgesetzt.(...)
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Rückführungen
nach Afghanistan
Hier:
Weisung des Innenministeriums SH vom 26. Februar 2002
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Angesichts der veränderten Lage in Afghanistan ist die Frage an mich
herangetragen worden, ob auf der Grundlage des Bezugserlasses weiterhin
Aufenthaltsbefugnisse zu erteilen und zu verlängern sind...
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Rückführungen
nach Simbabwe
Hier:
Weisung des Innenministeriums SH vom 30. Januar 2002
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Als Anlage übersende ich den Abdruck eines Rundschreibens des Bundesministeriums
des Innern vom 29.01.2002 über die aktuelle Sicherheitslage in Simbabwe.
Danach können Repressalien gegen abgelehnte Asylbewerber nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden, wenn diese Personen mit oppositionellen Bestrebungen
in Verbindung gebracht werden können...
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Abschiebungsstopp
für das Kosovo
Hier:
Weisung des Innenministeriums SH vom 28. November 2001
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Auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und
-senatoren der Länder wurde am 07./08. November 2001 erneut über
die Situation der Minderheiten im Kosovo beraten. Wegen der für diese
Personengruppe im Herkunftsland nach wie vor bestehenden unsicheren Lage
wurde beschlossen, dass die Länder die Duldungen von Minderheiten aus
dem Kosovo (insbesondere Serben, Roma und Aschkali) für weitere sechs
Monate verlängern können. Ich ordne daher nach § 54 Satz 1 AuslG
an:...
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Abschiebungsstopp
für volljährige Kinder
Hier:
Weisung des Innenministeriums SH vom 23. November 2001
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Die Innenminister und -senatoren der Länder stellen
fest, dass die Aufenthaltsbeendigung von jungen Erwachsenen, die bereits
als minderjährige Kinder mit ihren Eltern als Asylbewerber in das Bundesgebiet
eingereist sind, bei denen zumindest einem Elternteil Abschiebungsschutz
nach § 51 Abs. 1 AuslG gewährt wird und deren Restfamilie ein Bleiberecht
im Rahmen des § 31 AuslG erhält, unter humanitären Gesichtspunkten
als unbefriedigend anzusehen ist...
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Staatsanwaltlicher
Umgang mit Ausländerdelikten
hier: Einstellung von Verfahren bei sog. Residenzpflichtverstößen
Schreiben
des Justizministeriums vom 30. Oktober 2001
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(...) anlässlich unseres Gespräches am 21. September
2000 wurde der Eindruck des Flüchtlingsrates geschildert, die Staatsanwaltschaften
handhaben den Umgang mit Ausländerdelikten (Aufenthaltsverstößen
usw.) unterschiedlich. Es wurde für wünschenswert erachtet, auf
eine einheitliche Handhabung hinzuwirken, z.B. eine Einstellung nach § 153
stpo.
Ich habe mir in diesem Zusammenhang von der staatsanwaltschaftlichen Praxis
in Schleswig-Holstein berichten lassen. (...)
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Rückführungen
nach Afghanistan
Hier:
Weisung des Innenministeriums SH vom 10. Oktober 2001
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Aufgrund der derzeitigen Lage in und um Afghanistan und
der Berichte über geschlossene Grenzen ist gegenwärtig anzunehmen,
dass eine freiwillige Rückkehr nach Afghanistan nicht mehr möglich
ist. Auch Abschiebungen nach Afghanistan waren bisher schon aus tatsächlichen
Gründen nicht möglich; die aktuelle Lageentwicklung erfordert
daher keine Anordnung eines Abschiebungsstopps nach § 54 AuslG.
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Aufenthaltsrechtliche
Regelungen für erwerbstätige Ausreisepflichtige aus Bosnien-Herzegowina
und Jugoslawien einschließlich Kosovo
Hier:
Beschluss der Innenminsterkonferenz vom 10.Mai 2001 in Schierke
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Die Innenminister und -senatoren der Länder und der
Bundesminister des Innern stellen in Fortsetzung ihrer Gespräche auf
der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 23./24.
November 2000 und 15. Februar 2001 fest, dass es in einer Reihe von Fällen
Personen sowohl aus Bosnien-Herzegowina als auch aus der BR Jugoslawien
einschließlich dem Kosovo gibt, die schon seit Jahren in Deutschland
faktisch wirtschaftlich und sozial integriert sind und die bei ihrer Rückkehr
eine eigenständig geschaffene und gesicherte Lebensgrundlage aufgeben
müssten.
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Reiseerleichterungen
für geduldete Ausländer
Hier:
Weisung des Innenministeriums Schleswig-Holstein v. 13.6.1995
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Aufenthaltsregelungen, Befugniserteilung und Reisedukumentausstellung
zur vorübergehenden Reise nach Bosnien (Schnupperreisen).
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Vollzug
der Abschiebungshaft: Familien, schwangere Frauen, Kinder und Jugendliche
Hier:
Weisung des Innenministeriums Schleswig-Holstein v. 1.6.1995
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Um Probleme bei der Durchführung von Abschiebungshaft
zu vermeiden, bitte ich um Beachtung folgender Hinweise:...
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Erlaubnis
zum vorübergehenden Verlassen des Aufenthaltsortes (Residenzpflicht)
Hier:
Weisung des Innenministeriums Schleswig-Holstein v. 20.4.1990
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''Der Aufenthalt von Asylbewerbern ist nach §20 Abs. 1
AsylVfG auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt. Härten,
die dadurch insbesondere bei lange dauernden Asylverfahren auftreten, sollen
durch die Ausnahmemöglichkeiten des §25 AsylVfG ausgeglichen werden.(...)''
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