Am 13.12.2017 ist uns durch Dritte eine <link https: www.frsh.de fileadmin pdf stellungnahmen ploener-landraetin-ladwig-zu-frsh-und-anderen_20171212.pdf external-link-new-window external link in new>Stellungnahme der Landrätin des Kreises Plön (s.u.), in der sie sich u.a. auf die <link artikel auslaenderbehoerde-ploen-ausser-rand-und-band>PE vom 8.12.2017 des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein bezieht, zur Kenntnis gelangt.
Der Unterzeichnende hat Landrätin Stephanie Ladwig anlässlich der Preisverleihung des Leuchtturms des Nordens an die Gruppe „Kirchbarkau hilft“ am 10.12.2017 als Besucherin der Veranstaltung im kirchlichen Gemeindezentrum in Kirchbarkau getroffen, er hat sie begrüßt, aber leider hat Frau Ladwig bei dieser Gelegenheit weder dem Unterzeichnenden noch gegenüber anderen anwesenden Vertreterinnen des Flüchtlingsrats geäußert, dass sie die o.g. PE als in Teilen unrichtig oder in anderer Weise für kritikwürdig erachtet. Warum die Landrätin solcherart Kritik später an die Presse richtet, eine Gelegenheit der vorherigen direkten Ansprache oder zumindest gleichzeitigen Adressierung an den Flüchtlingsrat aber ungenutzt lässt, t für uns nicht nachvollziehbar. Gerade dies ist u.E. keine geeignete Kommunikationsstrategie um „einseitiger Stimmungsmache und Lagerdenken“ (Ladwig) entgegen zu wirken.
Der Flüchtlingsrat bietet Landrätin Ladwig stattdessen gern ein direktes Gespräch an, in dem die Wahrnehmung des Plöner Verwaltungshandelns seitens des Flüchtlingsrates und der mit ihm vernetzten im Zuständigkeitsgebiet des Kreises Plön professionell oder ehrenamtlich für dort wohnverpflichtete Geflüchtete Engagierten erörtert werden könnte.
Zur Authentizität der gemachten Aussagen zur Qualität der Durchführung des zur Rede stehenden am 4.12.2017 stattgefundenen Abschiebungsversuchs ist u.E. zum einen zu sagen, dass unsere Presseerklärung vom 8.12.2017 unsere Quellenlage ausweist. Damit gilt offenbar sowohl für den Flüchtlingsrat wie für die Landrätin, dass beide den Sachverhalt vor Ort nicht miterlebt haben und sich diesbezüglich auf Auskünfte Dritter verlassen. Dass das in unserem Fall zu Behauptungen und Falschmeldungen geführt hat, vermögen wir allerdings auch nach Lektüre der Stellungnahme der Landrätin nicht zu erkennen. Im Einzelnen:
- Die in der Stellungnahme der Landrätin mit Blick auf unsere o.g. PE vom 8.12. erhobene Behauptung, "Behauptet wurde vom Flüchtlingsrat, dass die Abschiebepraxis des Kreises Plön Anlass zu fachaufsichtlichen Weisungen geben würde", weisen wir als unrichtig zurück. Richtig ist, dass eine solche Behauptung in der besagten Presserklärung nicht vorkommt und das Gesagte aber zum Ausdruck bringt, dass wir uns nicht vorstellen können, dass die zur Rede stehende Abschiebungsvollstreckungspraxis dem fachaufsichtlichen Dafürhalten entspricht.
- Zu den Anmerkungen der Landrätin zum Polizeiaufgebot am 4.12. in Großbarkau fühlen wir uns durch ihre diesbezüglich in ihrer Stellungnahme gemachten Äußerungen eher bestätigt. Mit in der Summe acht Polizisten zur Abschiebung einer Flüchtlingsfamilie aufzuwarten, bei der amtsbekanntermaßen verschiedenste schwere Krankheitsbilder vorliegen und nach Auskunft der Betroffenen eine Traumatisierung aufgrund von erfahrener Gewalt seitens Ordnungsbehörden im Heimatland bekannt war, ist eine u.E. unangemessen große Zahl von Vollstreckungsbeamten gewählt worden.
- Voll umfänglich weisen wir die Behauptung der Landrätin in ihrer Stellungnahme "Behauptet wurde vom Flüchtlingsrat, dass es sich bei der die Maßnahme begleitenden Ärztin, nicht um eine Ärztin gehandelt habe" zurück. Das haben wir nicht gesagt. Wir sind gar nicht in der Lage, zu beurteilen, ob es sich um eine tatsächlich qualifizierte Ärztin gehandelt hat. Aus dem Verhalten dieser Person vor Ort, insbesondere gegenüber der offenbar medizinisch hilfebedürftigen Mutter der Familie, konnten Anwesende allerdings offenbar nicht zweifelsfrei schließen, dass es sich um eine dem hyprokratischen Eid verpflichtete Ärztin gehandelt hat.
- Dass die Mutter der Kinder - wohl mithilfe medikamentöser Verabreichung - offenbar ruhig gestellt worden ist, wird selbst von der Landrätin in ihrer Stellungnahme nicht bestritten. Dass die Betroffene infolgedessen - und hier kann wohl kaum Freiwilligkeit unterstellt werden - zu Boden gehen musste, erscheint u.E. kaum infrage stehen. Nichts Weiteres wird in unserer PE vom 8.12. thematisiert. Der Unterschied zur Formulierung der Landrätin zum selben Sachverhalt in ihrer Stellungnahme "Vielmehr war es situationsbedingt notwendig, sie zeitweise zu ihrem eigenen Schutz festzuhalten" erscheint uns dabei allenfalls semantischer Qualität.
- Darauf, dass die Landrätin sich zu dem doch inzwischen seitens der Härtefallkommission und selbst des Innen- und Rechtsausschusses des Landtages umfänglich ausgeforschten und veröffentlichten Sachverhaltes des tatsächlichen Ablaufs der Aufenthaltsbeendigung der Familie C. aus Kirchbarkau in ihrer Stellungnahme so wie geschehen äußert, erregt unser Kopfschütteln.
- Ihre Erfahrungen mit der heterogenen Qualität von Verwaltungshandeln der schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte bringen Menschen aus unterschiedlichsten Zusammenhängen regelmäßig dem seit 26 Jahren bestehenden Landesflüchtlingsrat zur Kenntnis. In landesweitem Vergleich erreichen uns seit einigen Monaten dabei auffallend häufig Beschwerden über die Qualität des ausländerrechtlichen Verwaltungshandelns im Kreis Plön. Darauf bezog sich die entsprechende Formulierung in unserer PE vom 8.12.2017. Dass dies der Landrätin in ihrer Stellungnahme "in keiner Weise nachvollziehbar" erscheint, bedauern wir. Für angemessen allerdings hielten wir es schon, wenn es angesichts solcher Problemanzeigen aus der Zivilgesellschaft die vorgesetzte Aufmerksamkeit der verantwortlichen Landrätin eher sensibilisieren würde, anstatt sich in pauschalen Zurückweisungen zu verlieren.
Ergänzend möchten wir anmerken, dass anders als Landrätin Ladwig in ihrer Stellungnahme gegenüber der Äußerung des Hausarztes der betroffenen Familie in den <link https: www.frsh.de fileadmin pdf stellungnahmen anlage-zur-stellungnahme-vom-13-12-2017_kn_20171209.pdf external-link-new-window external link in new>KN v. 9.12.2017 befindet, reicht es nicht, sich auf die allgemeine Feststellung der gesundheitlichen Versorgungsqualität des Verwaltungsgerichtes zurückzuziehen, sondern ist die ABH sehr wohl verpflichtet, das BAMF in Sorge um die Abzuschiebenden für den Einzelfall aufzufordern zu prüfen, ob die Betroffenen menschenwürdig - d.h. in diesem Fall auch im Sinne ihrer konkreten individuellen spezifischen medizinischen Versorgungsbedarfe - aufgenommen und untergebracht werden. Das VG Sigmaringen <link http: www.asyl.net rechtsprechungsdatenbank suchergebnis artikel>(A 4 K 100/14 v. 30.7.2014) führt dazu aus "Bevor die Überstellung nach Polen im Rahmen des Dublin-Verfahrens durchgeführt wird, ist durch das Bundesamt durch Einholung einer schriftlichen Zusage der für die Aufnahme der Antragstellerin zuständigen polnischen Behörde sicherzustellen, dass eine Familie nach der Überstellung menschenwürdig untergebracht, versorgt und nicht getrennt wird. Dies ist erforderlich, um dem Kindeswohl widersprechende oder möglicherweise zu Traumatisierungen führende Abschiebungsfolgen für die Betroffenen zu vermeiden."
gez. Martin Link
Letzte Meldungen:
Mit <link file:4822 download file>PM vom 14.12.2017 kündigt die Plöner Landrätin Ladwig per Pressemitteilung an, den Flüchtlingsrat und mehrere beteiligte Institutionen zum Gespräch einzuladen, "um miteinander statt übereinander zu reden".
Der <link file:4823 download file>SHZ v. 14.12.2017 und vom <link file:4824 download file>15.12.2017 erscheint hingegen weniger um Differenzierung bemüht und stattdessen das Engagement der in der Hilfe für Rückkehrgefährdete eher diskreditieren zu wollen.