Der Erlass gibt den Ausländerverwaltungen u.a. Hinweise zur Förderung freiwilliger Ausreise, Mitwirkungspflichten nach § 83 Abs. 4 AufenthG, zwangsweise Rückführung/Abschiebung, Überstellung nach der Dublin-II-Verordnung, Abschiebungs-/Vollstreckungshindernisse, Vollzugshilfe durch die Landespolizeit, Wiedereinreise- und Aufenthaltsverbot und zu Beteiligungserfordernisse und Meldepflichten.
Dem Erlass ging Ende des Jahres 2016 ein Entwurf voraus. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat mit Blick auf den <link file:4347 _blank external-link-new-window external link in new>Entwurf vom 20.12.2016 und auf das was mit dem aktuellen <link file:4774 _blank external-link-new-window external link in new>Erlass vom 6.10.2017 tatsächlich in Kraft getreten ist, mit Datum 6.10.2017 eine umfangreiche<link file:4784 _blank external-link-new-window external link in new> Stellungnahme vorgelegt.