Ab Sonntag, den 21.9.2014, findet die Vorsitzendentagung der Petitionsausschüsse der Länder statt.
Anlässlich dieser Sitzung soll mittels beigefügter Stellungnahme juristisch begründet werden, warum die Petitionsausschüsse der Länder in Dublin-Verfahren tätig werden müssen und sich u.E. nicht darauf zurückziehen können, dass in diesem Bereich nur der Bund, nicht aber die Länder zuständig seien. Dies ergibt sich aus der verbliebenen Kompetenz der Ausländerbehörden zur Prüfung von inländischen Vollstreckungshindernissen. Die Durchführung von Petitionsverfahren entspricht nicht nur der Rechtslage, sondern ist auch deswegen dringend geboten, damit Familientrennungen und gesundheitliche Gefährdungen vermieden werden.
Mit Blick auf die Situation in Schleswig-Holstein wird das Thema besonders dringlich, weil hierzulande aufgrund der Lage zwischen Skandinavien
und Mitteleuropa eine erhebliche Zahl von Transitflüchtlingen aufgegriffen und aktenkundig werden, jedoch in eine Schutzlücke geraten . Die im Bundesland tätigen Beratungsstellen, RechtsanwältInnen und die unter dem Dach des Flüchtlingsrates engagierten Unterstützungsinitiativen stellen bei dieser Klientel fest, dass u.a. mit Blick auf Kettenabschiebungspraktiken oder quasi systemische Mängel in den vermeintlich zuständigen Dublinvertragsstaaten regelmäßig erhebliche Rücküberstellungshindernisse zu konstatieren sind, die von der zuständigen Bundesbehörde allerdings nicht als gute Gründe für den Selbsteintritt identifiziert werden und sich im Ergebnis zu erheblichen Gefährdungen der Betroffenen auswachsen.
In Bayern war es bis vor Kurzem noch Praxis, dass Dublin-Petitionen im Petitionsausschuss des Landtags behandelt wurden und eine aufschiebende Wirkung erreicht werden konnte. Es wäre aus unserer Sicht erstrebenswert, wieder und bundesweit zu dieser Praxis zu gelangen.
gez. Marei Pelzer, BAG PRO ASYL e.V.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Download der vollständigen Stellungnahme: