Die in der <link http: www.fr-online.de politik>Frankfurter Rundschau gestern bekannt gewordenen Kompromissvorschläge des Kanzleramts vor der anstehenden Bundesratsentscheidung zur Einstufung von Maghrebstaaten als sicheren Herkunftsstaaten lassen nichts Gutes ahnen. Staaten, in denen gefoltert wird, demokratische Grundrechte missachtet und die Menschenrechte verletzt werden, sind keine sicheren Herkunftsstaaten.
Details der Ideen aus dem Bundeskanzleramt sind nicht bekannt. Zu den kursierenden Vorschlägen kann jedoch bereits jetzt eine Einschätzung getroffen werden:
1. Vorschlag: Altfallregelung
Eine vernünftige Altfallregelung würde grundsätzlich der Entlastung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dienen. Es würde von einem Teil der anhängigen Verfahren entlastet, was den Druck auf Personal und Erledigungszahlen mindern würde. Was überwiegend im öffentlichen Interesse wäre, kann aber nicht Gegenstand eines Kompromisses im Rahmen eines Gesetzgebungsprozesses sein, der Verschärfungen zu Lasten von Flüchtlingen an anderer Stelle beinhaltet.
2. Vorschlag: Rechtsschutz für verfolgte Homosexuelle und Oppositionelle aus den angeblich sicheren Staaten
Wenn einzelne Gruppen wie Homosexuelle oder politische Oppositionelle in den Maghrebstaaten systematischer Verfolgung ausgesetzt sind, können die Verfolgerstaaten aus Sicht von FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL grundsätzlich nicht als sicher eingestuft werden. Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären und gleichzeitig Ausnahmen für einzelne, von diesen Staaten systematisch verfolgte Gruppen zu schaffen, ist absurd. Wie sollte eine Kompromissformulierung mit dem Tenor „grundsätzlich sicher, jedoch nicht für …“ in der gesetzgeberischen Praxis aussehen?
Die Idee widerspricht der <link http: www.servat.unibe.ch dfr bv094115.html>Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: „Das Konzept sicherer Herkunftsstaaten gerät indes schon ins Wanken, wenn ein Staat bei genereller Betrachtung überhaupt zu politischer Verfolgung greift, sei diese auch (zur Zeit) auf eine oder einige Personen- oder Bevölkerungsgruppen begrenzt. Tut er dies, erscheint auch für die übrige Bevölkerung nicht mehr generell gewährleistet, dass sie nicht auch Opfer asylrechtlich erheblicher Maßnahmen wird.“ Ein solcher Vorschlag aus dem Kanzleramt wäre also ein bewusster Versuch, Karlsruhe weiträumig zu umfahren.
Zu dem außerdem kursierenden Vorschlag, verkürzte Verfahren regelmäßig für Asylsuchende vorzusehen, die aus Staaten kommen, bei denen die Anerkennungsquoten des BAMF niedrig sind – und dafür von der Listung weiterer sicherer Herkunftsstaaten abzusehen – teilen FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL die <link http: www.fr-online.de gastbeitraege>Kritik, die Simone Peters und Volker Beck am 13. Juni geäußert haben.
Zusammen mit Amnesty International appelliert <link https: www.proasyl.de wp-content uploads>PRO ASYL in einem offenen Brief an die Bundesländer, den Gesetzentwurf zu stoppen. Die Einstufung der Maghrebstaaten als „sichere“ Herkunftsstaaten würde alle Schleusen öffnen, weitere angeblich sichere Herkunftsstaaten nach politischer Opportunität zu generieren.
Der <link http: www.frsh.de artikel fluechtlingsrat-sh-begruesst-die-ablehnung-der-landesregierung-gegen-das-gesetz-zur-behauptung-des-maghreb-als-sicher>FLÜCHTLINGSRAT begrüßte unlängst die konsequente Weigerung der Kieler Landesregierung, die vom Bundestag vorgeschlagene Festlegung der drei Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien als sicher, am kommenden Freitag im Bundesrat abzulehnen. "Wir fordern die Landesregierung auf, bei dieser festlegung zu bleiben und sich auch künftig auf keinen faulen Kompromiss einzulassen", erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V..
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