Anfang April 2016 befanden sich in Schleswig-Holstein 2.494 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF) in Schleswig-Holstein in Jugendhilfe. Kinder und Jugendliche, die ohne Ihre Eltern oder andere Erziehungsberechtigte nach Deutschland kommen, haben entsprechend internationaler Abkommen und nationaler Rechtsvorschriften Anspruch auf besonderen Schutz. Deshalb werden sie von den Jugendämtern in Obhut genommen und erhalten im Rahmen einer Vormundschaft eine Person zugewiesen, die ihre Interessen vertritt. Gleichzeitig unterliegen die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge jedoch auch dem Aufenthaltsrecht, das nicht in erster Linie auf das Kindeswohl ausgerichtet ist und damit bezüglich des hohen Schutzbedarfes zu Problemen für die Kinder und Jugendlichen führen kann.
Wir möchten Sie herzlich einladen, an der Fachveranstaltung „Ohne Eltern geflohen – Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zwischen Aufenthaltsrecht und Jugendhilfe“ teilzunehmen. Am Vormittag wird darüber informiert, was die zahlreichen Veränderungen des Aufenthalts- und Asylrechts seit 2015 für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bedeuten. Am Nachmittag beschäftigen wir uns mit den besonderen Kinder- und Jugendschutzaspekten im Umgang mit UmF.
WANN: Freitag, 17.06.2016 von 10:00 – 16:00 Uhr Einlass ab 9:30 Uhr
WO: „Kiek in!“, Gartenstr. 32, 24534 Neumünster
ZIELGRUPPE: Die Veranstaltung richtet sich an ehrenamtliche EinzelvormünderInnen, AmtsvormünderInnen und BetreuerInnen von UMF in Jugendhilfeeinrichtungen
ANMELDUNG:
Bitte melden Sie sich bis zum 13.06.2016 mit dem beiliegenden Formular an bei: office[at]frsh.de. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Rückfragen bitte an: Andrea Dallek, projekt[at]frsh.de, Tel. 0431 735000.