Der im Jahr 2003 aus der Türkei vor politischer Verfolgung nach Schleswig-Holstein geflohene kurdische Künstler Engin Celik ist nach Information der Karawane Hamburg seit Dienstag, den 13. Februar, wieder frei. Engin Celik, in Hessen Mitte Januar auf Antrag der Ausländerbehörde des Kreises Stormarn zur Abschiebung in Haft genommen, war vor 29 Tagen aus Protest gegen die geplante Abschiebung in die Türkei in den Hungerstreik getreten. Der Flüchtlingsrat hatte sich mit Blick auf die Celeik in der Türkei drohende erhebliche Gefahr für Leib und Leben gegenüber dem Kieler Innenministerium schriftlich für die Freilassung und für ein Bleiberecht für Engin Celik eingesetzt. Leider liegt von dort bis dato keine Antwort vor. Aber auch das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen, UNHCR, war gegenüber den Bundesbehörden in der Sache Celiks vorstellig geworden und hatte sich seine Asyl-Akte vorlegen lassen. Engin Celeik hat mit Blick auf seine umfangreichen exilpolitischen Aktivitäten einen Asylfolgeantrag gestellt. Über diesen Antrag ist nach Aussage von Celiks Anwalt noch nicht entschieden.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., T. 0431-735 000, <link>office@frsh.de