Die gesetzliche Grundlage für die Härtefallkommissionen war bei der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes nur befristet bis Ende 2009 eingeführt worden. Die Härtefallregelung ermöglicht es den Innenministern, abweichend von den sonstigen Vorschriften des Aufenthaltsrechts, ausreisepflichtigen Ausländern aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Das Vorliegen eines Härtefalls wird von den Härtefallkommissionen festgestellt, die in allen Bundesländern eingerichtet worden sind.
Die Vertreter der Flüchtlingsorganisationen, die in den meisten Kommissionen vertreten sind, waren sich einig, dass eine Verlängerung über 2009 dringend notwendig ist. Mit fast jedem Fall, der durch den Wegfall der Härtefallregelung künftig ungelöst bliebe, verbinde sich ein dramatisches Schicksal. Wenn ausländerrechtlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft seien, könne oft nur noch über die Härtefallregelung die Abschiebung verhindert werden. Die Härtefallregelung sei notwendig, um in Einzelfällen zu einer humanitären Entscheidung zu kommen.
Die Vertreter der Flüchtlingsorganisationen kritisierten zudem, dass die Härtefallregelungen in vielen Ländern zu restriktiv ausgestaltet seien. Die Liste normierter Ausschlussgründe sei so lang, dass die meisten potentiellen Härtefälle von vornherein keine Chance hätten. Bundesweit erhielten seit Bestehen der Härtefallregelung (1.1.2005) schätzungsweise 4.000 Personen eine Aufenthaltserlaubnis.
Hessen und Hamburg sind die Bundesländer, in denen die Petitionsausschüsse der Landesparlamente sich exekutive Kompetenzen herausnehmen wenn sie als Härtefallkommissionen dienen. Die Flüchtlingsorganisationen forderten Hessen und Hamburg auf, auch hier echte Härtefallkommissionen unter Beteiligung zuständiger Administrationen und Flüchtlingsorganisationen wie anderen Nichtregierungsorganisationen einzurichten. Das Schicksal der Betroffenen darf nicht von Entscheidungen entlang der Parteidisziplin abhängig gemacht werden. Wir brauchen offene Diskussionen und den fachlichen Austausch zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Vertretern in den Härtefallkommissionen. Im Sinne der Betroffenen sollte die Verlängerung der Härtefallregelung frühzeitig vor der anstehenden Bundestagswahl beschlossen werden.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
gez. Marei Pelzer, PRO ASYL e.V., <link http: www.proasyl.de>www.proasyl.de