Heute steht der <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd>Gesetzentwurf »zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« im Bundesrat auf der Tagesordnung. Im Windschatten der Krokodilstränenpolitik zum gestrigen Bombenattentat auf das Kabuler Diplomatenviertel baut dieses Gesetzentwurf Deutschland ultimativ vom Aufnahme- zum Abschiebeland um und perfektioniert die Abschiebemaschinerie, um die Betroffenen außer Landes zu schaffen.
Der Kieler Flüchtlingsrat begrüßt daher die Ankündigung der Landesregierung Schleswig-Holsteins, den Gesetzesentwurf nicht mitzutragen.
Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung gleichzeitig auf, es der thüringischen gleich zu tun, und vollständig auf Abschiebungen nach Afghanistan zu verzichten.
Die Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen hatten gestern vereinbart, dass bis zur Vorlage einer neuen Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes weitgehend nur noch Straftäter und sogenannte Gefährder nach Afghanistan zurückgeschickt werden sollen. Dieser Beschluss kam indes nur zustande, weil die SPD drohte anderenfalls einem Antrag auf vollständigen Abschiebungsstopp der Linken und Grünen zuzustimmen.
"Das Recht, überleben zu wollen, muss auch für für Straftäter*innen und vermeintliche Gefährder gelten", erklärt Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Thüringens Ministerpräsident erklärte inzwischen unter Verweis auf den am Hindukusch zunehmend eskalierenden Bürgerkrieg, aus seinem Bundesland überhaupt keine Personen nach Afghanistan abzuschieben.
Der von <link https: www.proasyl.de news hau-ab-gesetz-bundestag-entscheidet-ueber-erneute-asylrechtsverschaerfung>PRO ASYL, der Rechtsberaterkonferenz und den Flüchtlingsräten als "Hau-ab-Gesetz" kritisierte »Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« sieht unter anderem vor, im Asylverfahren durch die Massenauslesung von Handydaten den »gläsernen Flüchtling« zu schaffen. Nach einem erneuten Änderungsantrag soll das Bundeskriminalamt (BKA) nun auch Daten an Drittstaaten übermitteln dürfen. Schutzsuchende sollen außerdem über die bisherige sechsmonatige Frist hinaus in Erstaufnahmeeinrichtungen festgehalten werden können. Das führt zu einer Dauerisolierung und erschwert für die Betroffenen den Kontakt zu Ehrenamtlichen, Beratungsstellen und Rechtsanwält*innen.
Der Gesetzentwurf befördert systematisch Ausgrenzung und Isolierung von Flüchtlingen in "Ausreisezentren" und konterkariert jegliche auf eine nachhaltige Integration abstellenden Bemühungen der Betroffenen. Zudem ermöglicht das Gesetz überfallartige Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung selbst für Menschen, die länger als ein Jahr geduldet sind. Betroffene werden in den Ausreisegewahrsam oder in Abschiebehaft genommen. Hier ist der Zugang zu Rechtsmitteln erschwert.
Martin Link