FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL lehnen das geplante Integrationsgesetz ab: „Das Gesetz ist ein Etikettenschwindel. Es verspricht Integration und wird das Gegenteil bewirken“, fasst Geschäftsführer Günter Burkhardt die Kritik der Flüchtlingsorganisationen zusammen. Anstatt konsequent Integration zu fördern, setzt die Große Koalition auf weitere Gesetzesverschärfungen. Die gegen nachhaltige Integrationserfolge gerichtete Gesetz bleibt trotz <link http: www.spdfraktion.de node pdf _blank>der nun vorgenommenen Änderungen von CDU/CSU und SPD erhalten.
In einem beispiellosen Schweinsgalopp werden seit Monaten Gesetze - inzwischen acht - mit dem Ziel Asyl für Schutzsuchenede und robustes Bleiberecht für alle Flüchtlinge zu unterlaufen verschärft: Klares Ziel ist, Deutschland als Zufluchtsland unattraktiv zu machen. Die Konsequenzen sind auch für in Schleswig-Holstein Schutz Suchende und ihre UnterstützerInnen weitreichend. "Die im Integrationsgesetz vorgesehenen Maßnahmen werden die Integration für zahlreiche Menschen erschweren und verschärfen das Asyl- und Aufenthaltsrecht", mahnt Martin Link, Geschäftsführer beim FLÜCHTLINGSRAT Schleswig-Holstein.
FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL kritisieren insbesondere:
- Zwangsweise Wohnortzuweisungen beschneiden die Freizügigkeit von anerkannten Flüchtlingen und sind mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kaum zu vereinbaren. Für die betroffenen Flüchtlinge werden damit die tatsächlichen Möglichkeiten zur Integration verschlechtert.
- Leistungseinschränkungen enthalten Flüchtlingen ihr Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vor, entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
- Die Verschärfung des Aufenthaltsrechts wird zu einer großen Unsicherheit unter Flüchtlingen führen.
- Die Verpflichtung zur Ausübung von Ein-Euro-Jobs wird Flüchtlinge prekarisieren ohne ihnen echte Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.
- Schutzsuchende werden vom Zugang zum Asylverfahren ausgeschlossen, auch über die bisher geltende 3-Monatsfrist hinaus, wenn ein Nicht-EU-Staat unter bestimmten Voraussetzungen bereit ist, den Schutzsuchenden wieder aufzunehmen (§29 Asylgesetzentwurf).
Die Isolierung von Flüchtlingen in Lagern, die Verpflichtung, auch nach Anerkennung an bestimmten Orten zu bleiben, die mangelnde Sprachförderung wirken sich in Verbindung mit der nach wie vor langen Asylverfahrensdauer desintegrativ aus. Unverändert werden große Flüchtlingsgruppen wie beispielsweise AfghanInnen von den Integrationskursen ausgeschlossen.
Die <link file:3905>Kieler Sozialwissenschaftlerin Aica Polat hatte am Wochenende anlässlich des Empfangs zum <link artikel mit-hoehen-und-mit-tiefen-mit-kraechen-und-demonstrationen>25-jährigen Bestehen des Flüchtlingsrates gewarnt: Die mit den jüngsten Asylpaketen einher gehende Unterscheidung von mehr oder weniger der Integrationsförderung werter Menschen und die im Integrationsgesetz angelegte "Inszenierung von 'bedrohlichen Massen' soll Abwehrmechanismen legitimieren und hat zugleich den Aspekt der Ent-Subjektivierung und Distanz zum einzelnen Menschen." Das Gesetz sei ein "effektives Mittel zur Förderung von Vorurteilen und Stigmatisierungen bei 'den Anderen'."
"Wer diese rechtspolitische Strategie zur immer weiter gehenden gesellschaftlichen Ausgrenzung von Geflüchteten unterstütze, mache sich zum Mitverantwortlichen für die absehbarten Folgen", mahnt Martin Link. Schon seien ca. 60 Prozent der von der <link https: www.boell.de sites default files>Universität Leipzig Befragten der Auffassung, dass die meisten Asylbewerber "nicht wirklich" befürchten, in ihrem Heimatland verfolgt zu werden. Gegen die, die vermeintlich grundlos Asyl beanspruchen, ist offenbar jedes Mittel recht: Im ersten Halbjahr 2016 listen <link http: www.fr-online.de flucht-und-zuwanderung>PRO ASYL und die Amadeu-Antonio-Stiftung 709 Angriffe auf – mehr als doppelt so viele als im ersten Halbjahr 2015.
Neben PRO ASYL und der <link artikel schleswig-holsteiner-fachleute-gegen-geplantes-integrationsgesetz-des-bundes>AG Migration und Arbeit Schleswig-Holstein haben <link https: www.proasyl.de news breite-kritik-der-zivilgesellschaft-am-geplanten-integrationsgesetz _blank>Kirchen, DGB, Wohlfahrtsverbände und viele andere Organisationen das Gesetzesvorhaben kritisiert. Sehenden Auges richtet die Bundesregierung ein integrationspolitisches Fiasko an.
Zu den einzelnen Maßnahmen des Gesetzesentwurfs im Einzelnen:
Wohnsitzauflagen sind desintegrativ und rechtswidrig
Laut dem Gesetzentwurf sollen anerkannte Flüchtlinge zwangsweise dazu verpflichtet werden, sich an Wohnorten niederzulassen, zu denen Behörden sie zugewiesen haben (§ 12a Aufenthaltsgesetz). Wohnsitzauflagen stehen im Widerspruch zum Recht auf Freizügigkeit, das Flüchtlingen nach Art. 26 der Genfer Flüchtlingskonvention zusteht. Auch der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 01.03.2016 über Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte entschieden. Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung, Wohnsitzauflagen seien zulässig, hat der EuGH hohe Hürden gesetzt, die die Bundesregierung mit diesem Gesetz nicht erfüllt.
FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL lehnen die Wohnsitzauflage ab. Flüchtlinge dürfen von der Politik nicht als zu verwaltende Masse gesehen werden. Das Ziel, sich in Deutschland ein neues Leben aufzubauen, zieht sie dorthin, wo sie Perspektiven sehen. Kommunen und Städte, gerade aus strukturschwachen Gebieten, sollten das als Chance begreifen und mit Integrations- und Jobangeboten um den Zuzug von anerkannten Flüchtlingen werben. Mancherorts funktioniert es bereits, dass Anerkannte das Bleiben in einer vertraut gewordenen Umgebung plus Jobperspektive einer Abwanderung vorziehen.
Soziale Brennpunkte hingegen entstehen nicht nur in Großstädten, sondern vor allem dort, wo Menschen ausgegrenzt werden und ohne Perspektiven bleiben. Vor diesem Hintergrund ist die Idee der Wohnsitznahmeverpflichtung für Anerkannte ganz sicher eines: integrationspolitisch kontraproduktiv.
Leistungseinschränkungen unvereinbar mit menschenwürdigem Existenzminimum
Nach den Asylpaketen I und II wird der § 1a Asylbewerberleistungsgesetz erneut verschärft. Asylsuchenden soll ihr Anspruch auf ein soziokulturelles Existenzminimum beschnitten werden, wenn sie sich weigern an einem Integrationskurs teilzunehmen. Zugleich sollen Asylsuchende zu Integrationskursen verpflichtet werden. Die Regelung ist vor dem Hintergrund absurd, dass bislang zu wenige Integrationskurse in Deutschland angeboten werden und beispielsweise AfghanInnen und Somalis explizit von der Teilnahme an Kursen ausgeschlossen sind. Der Gesetzgeber schürt Ressentiments, dass Asylsuchende „integrationsunwillig“ seien – obwohl Asylsuchende gerade Integrationskurse besuchen wollen und es rechtlich wie faktisch nicht können.
Verschärfung des Aufenthaltsrechts schafft Unsicherheit
Das Aufenthaltsrecht soll verschärft werden. Der Gesetzgeber plant, dass anerkannte Flüchtlinge nicht wie bisher nach drei Jahren, sondern erst nach fünf Jahren eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten sollen. Der Vorschlag wird vor allem für eine große Unsicherheit unter Flüchtlingen sorgen: Denn nach Jahren der Flucht und langwierigen Asylverfahren wollen sie vor allem eine dauerhafte Perspektive haben. Unsicherheit ist aber gerade Gift für gelingende Integration.
Prekarisierung durch Ein-Euro Jobs
Der Gesetzentwurf sieht in § 5a AsylbLG vor, dass Personen, die in den Anwendungsbereich des AsylbLG fallen – wenn sie arbeitsfähig und nicht erwerbstätig sind - , zu Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des Arbeitsmarktprogramms „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ verpflichtet werden können. „Arbeitsgelegenheiten“ bedeutet: Ein-Euro Jobs. Die Bundesregierung versucht offensichtlich das viel kritisierte Konzept der Agenda 2010 nun auch bei Flüchtlingen anzuwenden. Doch Ein-Euro Jobs haben auch für deutsche Arbeitslose oft keinen Zugang zum regulären Arbeitsmarkt geschaffen. Viele arbeiten über lange Zeit unter prekären Umständen.
Ausschluss vom Asylrecht
Verschärft wird die Möglichkeit, Schutzsuchende vom Asylrecht auszuschließen, wenn unter bestimmten Voraussetzungen ein Nicht-EU-Staat bereit ist, den Ausländer wieder aufzunehmen. Nachdem dann diese gesetzliche Grundlage geschaffen wird, folgen politische Verhandlungen zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes. Das Asylrecht bleibt als Hülle stehen, immer weniger Schutzsuchende sollen es in Anspruch nehmen können. Bislang sieht das Asylgesetz vor, dass das Asylverfahren in Deutschland durchzuführen ist, wenn die „Rückführung“ nicht innerhalb von drei Monaten möglich ist.
Was nötig ist: Dezentrale Unterbringung, Altfallregelungen, Integrationskurse für alle
Das Integrationsgesetz ist kein Schritt in die Richtung einer modernen Einwanderungsgesellschaft, sondern fällt meilenweit hinter wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse zurück. Viele der Regelungen sind zudem offensichtlich verfassungs- und europarechtswidrig. Erneut lässt der Gesetzgeber die Gelegenheit aus echte Fortschritte in Richtung einer Gesellschaft für Alle zu beschreiten. <link https: www.proasyl.de wp-content uploads _blank>PRO ASYL hat schon im September 2015 gefordert, Flüchtlinge dezentral unterzubringen, mehr Geld in den sozialen Wohnungsbau zu investieren, Asylsuchenden im Rahmen einer Altfallregelung eine Aufenthaltserlaubnis zu geben, sofern ihr Asylantrag seit einem Jahr nicht bearbeitet wurde und endlich die Integrations- und Sprachkurse für alle Asylsuchenden zu öffnen.
"Anstatt immer neuer Instrumente, Flüchtlingen das Ankommen und Heimischwerden zu verleiden, sollte Politik und Gesellschaft eine nachhaltige Anerkennungskultur gewährleisten", fordert Martin Link vom FLÜCHTLINGSRAT. Denn "das menschliche Grundbedürfnis nach Wertschätzung und Akzeptanz der eigenen sozialen Zugehörigkeit ist sowohl für Einheimische wie Zuwandernde ein wichtiger Bestandteil von individueller Identitätsarbeit." (<link file:3905>Polat). Durch eine mit ihnen entgegen gebrachter Wertschätzung und ermöglichten Teilhabe werden Menschen an die Gesellschaft, in der sie leben selbst bei unfreiwilliger Zuwanderung, positiv gebunden. So wird es ihre Gesellschaft, mit der sie sich auseinandersetzen, der gegenüber sie eine Verantwortung empfinden (Rosenstreich).
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
gez. Günter Burkhard, PRO ASYL e.V.