Mit Blick auf den eskalierenden Krieg hat das Innenministerium Schleswig-Holstein heute einen Abschiebestopp für Personen aus dem Libanon erlassen. Demnach werden kommunale und Landes-Ausländerbehörden aufgefordert, keine Abschiebungen von Personen zu betreiben, die in den Libanon ausreisepflichtig sind. Im Libanon werden vom UNHCR derzeit über 400.000 Binnenflüchtlinge - denen inzwischen weitgehend alle weiteren Fluchtwege abgeschnitten sind - und über 100.000 seit vergangener Woche ins Ausland Geflohene gezählt. Die israelische Armee kündigt an, alle derzeit noch in dem von Israel besetzten Westjordanland (Westbank) stationierten Armee-Einheiten durch Reservisten auszuwechseln und alle militärischen Kräfte auf den Einmarsch im Libanon zu konzentrieren. Demnach ist kurzfristig keine Entspannung im Krieg im Libanon zu erwarten. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt die schnelle Reaktion des Kieler Innenministeriums. Der Flüchtlingsrat appelliert darüber hinaus an die Landesregierung, sich gegenüber dem Bund für eine umgehende Initiative zur großzügigen Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Libanon einzusetzen. Dass eine Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Libanon ggf. unkompliziert möglich ist, hatte die Bundesregierung schon vor ein paar Jahren bewiesen. Deutschland nahm 400 Angehörigen der Südlibanesischen Armee (SLA) auf, von denen auch einige nach Schleswig-Holstein kamen. Die SLA Kämpfer mussten in Folge des 2000 von Israel beschlossenen Rückzugs aus dem Libanon von dort fliehen. Die SLA hatte zuvor jahrelang eng mit den israelischen Besatzungstruppen kollaboriert. Die SLA-Angehörigen hatten sich dabei zahlreicher brutaler Verbrechen gegen die libanesische und im Libanon lebende palästinensische Zivilbevölkerung schuldig gemacht. “Die Großzügigkeit, die Deutschland noch vor wenigen Jahren für eine Gruppe von Tätern im libanesisch-israelischen Konflikt hat walten lassen, sollte mindestens ebenso für die gegenwärtigen zivilen Opfer des Krieges gelten!” fordert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. HINWEIS: Der Libanon-Erlass des Kieler Innenministeriums kann hier heruntergeladen werden.
gez. Martin Link
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Tel.: 0431-735 000