Der Antragsteller war in Finnland Asylbewerber unter falschem Namen und wurde in Deutschland aufgegriffen, wo er auch beabsichtigte Asyl zu beantragen. Daraufhin musste der Antragsteller sich in deutsche Zurückschiebungshaft nach Griechenland begeben. Da es jedoch wahrscheinlich nicht zu der Zurückschiebung nach Griechenland kommen wird und sich der Antragsteller sich dieser letztendlich stellen würde, wenn sie als rechtens anerkannt würde, hebt das Gericht die Zurückschiebungshaft auf.