Im Falle eines minderjährigen unbegleiteten Afghanen urteilte das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, dass die Bescheide des BAMF vom 2.10.08 und 9.10.08 unzulässig sind. Das Bundesamt kann eine Rückschiebung nach Griechenland nicht verlangen. Statt dessen muss das BAMF selber das Asylverfahren durchführen.