Auszug:
"...Die Ausländerbehörden sind daher angehalten, die betroffenen Menschen in ihren Bemühungen zur Erlangung eines Bleiberechts zu unterstützen und auf weiterführende Hilfsangebote hinzuweisen sowie ggf. geeignete Ansprechpartner in anderen Behörden zu benennen (siehe hierzu auch Kapitel 1.11 sowie 3.3). Konkret sollen die Betroffenen auf konkrete Unterstützungen hingewiesen werden, z.B. um das Erfordernis überwiegender Lebensunterhaltssicherung bzw. eine entsprechende positive Prognoseentscheidung durch Qualifizierung und Arbeitsplatzsuche oder Vermittlung in Arbeit erfüllen zu können. Gleiches gilt bezüglich des Besuchs eines Integrations- oder Berufssprachkurses zum Erlangen der nötigen Kenntnisse der deutschen Sprache (vgl. dazu auch unter 3.). Die Ausländerbehörde sollte bei Antragstellung auf ein Chancen-Aufenthaltsrecht, auch stets die Voraussetzungen der §§ 25a, 25b AufenthG prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen diese Titel erteilen.
Zum gesetzlichen Stichtag haben sich in der Bundesrepublik Deutschland laut den Angaben im Ausländerzentralregister (AZR) 248.182 geduldete Ausländer aufgehalten, davon 137.373 mit einer Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren. Mit dem Chancen-Aufenthalt soll den Betreffenden die Möglichkeit gegeben werden, in dem im Gesetz vorgesehenen Zeitraum von 18 Monaten die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen...."
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