Dem Programm „Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung in Schleswig-Holstein (BÜFAA.SH)“,über das das Wirtschafts- & Arbeitsministerium Schleswig-Holstein (WiMiSH) am 1.8.2016 einmal mehr informiert (Download <link file:3938 download file> s.u.), liegt eine <link http: www.schleswig-holstein.de de landesregierung vii _startseite archiv artikel2016>Vereinbarung zwischen Kammern, Unternehmensverbänden, Gewerkschaften, Arbeitsverwaltungen und dem Arbeitsministerium (WiMiSH) zugrunde. Leider wurde die themen- und zielgruppenspezifische Expertise anderer, z.B. des Netzwerks "<link http: www.mehrlandinsicht-sh.de external-link-new-window external link in new>Mehr Land in Sicht!", nicht in die Programmplanungen einbezogen. Eine wenngleich knappe Information über das Förderprogramm BÜFAA.SH liefert der "Umsetzungs- und Monitoringbericht der Fachkräfteinitiative 'Zukunft im Norden'“ (<link http: www.schleswig-holstein.de de fachinhalte f fachkraefte downloads>S. 48f).
Offenbar gibt es inzwischen allerdings das Problem, die vorhandenen Plätze im Programm mit Personen der zugangsberechtigten Zielgruppen - die laut <link http: www.ib-sh.de fileadmin user_upload downloads arbeit_bildung buefaa.sh buefaa.sh_richtlinie.pdf>Richtlinie und zu unserem Unverständnis auf Geflüchtete mit vermeintlich sicherer Bleibeperspektive (Syrien, Irak, Inan, Eritrea) beschränkt werden - zu besetzen. Die im Lande aufhältige Gesamtzahl an Personen aus diesen Herkunftsländern erklärt das nicht. Die Arbeitsagentur und Jobcenter äußern wohl gegenüber dem WiMiSH, dass die beteffenden Personen in nur geringer Anzahl bei ihnen vorstellig würden und von daher nicht in die BÜFAA.SH-Maßnahmen vermittelt werden könnten. In anderen Fällen scheitere nach verlauten der Zugang daran, dass die zuständigen Ausländerbehörden nach dem Ende der dreimonatigen Arbeitsverbots den bestehenden Arbeitsmarktzugang nicht in die Aufenthaltspapiere der Betroffenen labeln. Außerdem gebe es bei den Teilnehmenden, die Zugang bekommen hätten, wohl eine respektable Größe an Abbrecher_innen. Über die 29 "zertifizierten" Träger, die die Teilnehmer_innen begleiten und unterstützen sollen, ob sie über zielgruppenspezifische Expertise und verfügen, ist hier nicht bekannt.
ANLIEGEN
Ende September/Anfang Oktober 2016 soll es im WiMiSH einen runden Tisch zur Zwischenbilanzierung von BÜFAA.SH geben, zu dem der Flüchtlingsrat dazu geladen wird. Mit Blick darauf bitten wir Beratungsstellen, Lotzen, Initiativen und andere in der arbeitsmarktlichen Integrationsförderung engagierte Personen um Rückmeldung ihrer Erfahrungen mit dem Programm BÜFAA.SH, mit den hier beteiligten Arbeitsverwaltungen und mit den mit der Umsetzung betrauten Trägern oder den Ausländerbehörden. Wenn es Geflüchtete gibt, die uns ihre ganz persönlichen Erfahrungen mit dem Programm BÜFAA.SH weitergeben mögen, wären wir ebenfalls sehr dankbar:
- <link moz-txt-link-abbreviated>mehrLiS@frsh.de, T. 0431-2393924 oder
- <link moz-txt-link-abbreviated>office@frsh.de, T. 0431-735 000
gez. Martin Link
Download: <link file:3938 download file>Information des WiMiSH zum Programm BÜFAA.SH vom 1.8.2016