Welchen flüchtlingspolitischen Sinn es macht, Menschen, die gerade glücklich der in ihrer Heimat herrschenden Kriegsgewalt, politischer Verfolgung oder anderen Überlebensnöten entkommen sind, stante pede in einem Rückkehr- und Ausreisezentrum zu konzentrieren, erklärte der Staatsminister leider nicht.
Das Bündnis Bleiberecht Schleswig-Holstein bedauert, dass im Zuge der ministeriellen Überlegungen zur Neustrukturierung der Flüchtlingsunterbringung -- wie u.a. in einem Schreiben an Wohlsfahrtsverbände, Landeszuwanderungsbeauftragten und Flüchtlingsrat verlautbart -- auch künftig die zentrale Kasernenunterbringung zu Lasten einer gesetzlich vorgesehenen zeitnahen Umverteilung in Kreise und Gemeinden weiterhin regelmäßige Praxis bleiben soll.
Die Konsequenzen einer solchen Politik waren in denen vergangenen Monaten spürbar: Verschiedentlich hatten Protestaktionen verzweifelter BewohnerInnen der Scholz-Kaserne in Neumünster Aufsehen erregt. Stein des Anstosses waren für die Betroffenen regelmäßig die langen -- in einigen Fällen jahrelangen -- Verbleibzeiten und der psychische Druck der auf den langfristig in der Kaserne "wohnverpflichteten" Frauen, Männern und Kindern lastet, die sich weitgehend ausgegrenzt fühlen.
Mit Blick auf die zurückgehenden Zugangszahlen schreibt die vom Innenministerium geplante Verschärfung der zentralen Unterbringung von Flüchtlingen in Neumünster diese Problemlagen ohne Not fest.
Das Bündnis Bleiberecht begrüßt die Auflösung von zentralen Lagern zur Unterbringung von Flüchtlingen und fordert allerdings die konsequente dezentrale Unterbringung der betroffenen Menschen in Kreisen und Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein.
gez. Martin Link, T. 0431-735 000, <link>projekt@frsh.de
Zum Bündnis Bleiberecht Schleswig-Holstein gehören über 30 Organisationen, u.a. aus Kirche, Gewerkschaften, Verbänden, Bildungsinstitutionen und Migrationsfachstellen. Die vollständige Liste und weitere Informationen zur Arbeit des Bündnisses stehen unter <link http: www.hiergeblieben.info>www.hiergeblieben.info
<link http: www.frsh.de presse pe_04_09_07_imsh.pdf>Presseerklärung des Innenministeriums SH vom 4.9.2007