Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein lehnte die Klage einer Jugoslawierin ab. Diese hatte ihren Bescheid zur Ausreisepflicht vom 21.02.00 angefochten. Die Rechtmäßigkeit dieses Bescheids wurde jedoch vom Gericht bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein lehnte die Klage einer Jugoslawierin ab. Diese hatte ihren Bescheid zur Ausreisepflicht vom 21.02.00 angefochten. Die Rechtmäßigkeit dieses Bescheids wurde jedoch vom Gericht bestätigt.