In der Nacht zum 18. Januar 1996 starben 7 Kinder und 3 Erwachsene bei einem Brandanschlag auf die damalige Flüchtlingsunterkunft in der Lübecker Hafenstraße. Achtundvierzig Menschen wohnten dort. Bis heute leiden die Überlebenden des Attentates unter den physischen und psychischen Folgen dieser Tragödie und betrauern den Verlust von Angehörigen. Die Brandstifter wurden nie zur Verantwortung gezogen.
Ausgrenzung und Diskriminierung von Flüchtlingen sind auch heute noch an der Tagesordnung. Unter anderem führen die nach wie vor bestehenden Sondergesetze für Flüchtlinge wie das Asylbewerberleistungsgesetz, die sogenannte Residenzpflicht oder die Lagerunterbringung, Arbeitsverbote und fehlende Aufenthaltsperspektive zu gesellschaftlicher Isolation.
Der aktuelle Diskurs über Integrationsverweigerung, der Erfolg der rassistischen Thesen von Thilo Sarrazin und nicht zuletzt die Toten an den EU-Außengrenzen machen deutlich, dass eine humanitäre Flüchtlings- und Migrationspolitik und ein Klima der gesellschaftlichen Teilhabe sowie das Bewusstsein für globale Verantwortung noch in weiter Ferne liegen.
Im Gedenken an die Opfer des Lübecker Brandanschlages fordern wir:
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