Das Oberverwaltungsgericht Schleswig stellte fest, dass in einem Prozess einer Kurdin in Vertretung für ihre minderjährigen Kinder die BRD ihren Asylberechtigten Status aufgrund der Möglichkeit von Sippenhaft anerkennen muss.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig stellte fest, dass in einem Prozess einer Kurdin in Vertretung für ihre minderjährigen Kinder die BRD ihren Asylberechtigten Status aufgrund der Möglichkeit von Sippenhaft anerkennen muss.