Arbeit suchen oder eine Ausbildungsstelle finden - vor diesen Herausforderungen stehen zurzeit diejenigen langjährig geduldeten Flüchtlinge, die ein Bleiberecht nach dem Bleiberechtsbeschluss der Herbstkonferenz der Innenminister anstreben. Betroffene und Beratungseinrichtungen klagen mit Blick auf die kurze Frist der Regelung indes über eine zeitaufwendige Entscheidungspraxis bei den Behörden. Die Folge ist, dass in den ersten 100 Tagen der Bleiberechtsregelung bisher kaum Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden sind. Der Flüchtlingsrat wendet sich in diesen Tagen mit einem Offenen Brief an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Schleswig-Holstein.
Aufenthaltsrechtlich "geduldete" Menschen, denen aufgrund der Gesetzes- und Verordnungslage in der Vergangenheit i.d.R. kein Zugang zum Arbeitsmarkt erlaubt war, werden seit November 2006 durch Erlass ultimativ aufgefordert, spätestens bis zum 30. September 2007 einen Arbeitsplatz vorzuweisen. Erst dann können sie von der Ausländerbehörde ein Bleiberecht erhalten.
Entgegen dem status quo antes unterliegen geduldete Arbeitssuchende der Bleiberechtsregelung nicht mehr der sog. Vorrangprüfung, nach der die Arbeitsagentur bisher prüfte, ob andere Arbeitslose für den zu besetzenden Arbeitsplatz bevorrechtigt wären. Erhalten bleibt aber eine - derzeit bisweilen viele Wochen lange - Prüfung der Arbeitsbedingungen, die nach Aussage der Arbeitsagentur Lohndumping verhindern soll.
Dass Betroffenen der Erhalt eines nach der geltenden Erlasslage vorausgesetzten Dauerarbeitsplatzes gelingt, hängt aber auch wesentlich an Bereitschaft von Betrieben und anderen Arbeitgeberinnen / Arbeitgebern, von der Bleiberechtsregelung betroffene Personen einzustellen und sich für diese gegenüber den beteiligten Ausländer- und Arbeitsverwaltungen stark zu machen. In einem offenen Brief wendet sich der Flüchtlingsrat an die Unternehmen im Bundesland.
In dem Schreiben werden ArbeitgeberInnen um Unterstützung von arbeitsuchenden geduldeten Personen gebeten. Gleichzeitig werden zahlreiche Tips gegeben, die das Verständnis um das Verfahren erleichtern helfen und Unternehmen Wege aufzeigen, die administrativen Entscheidungen nach Möglichkeit zu beschleunigen.
Der im Folgenden dokumentierte Offene Brief an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Schleswig-Holstein kann auch aus dem Internet heruntergeladen werden: <link http: www.infonet-frsh.de>www.infonet-frsh.de.
Gern können aber auch mehrzählige Exemplare zur Weiterverteilung beim Flüchtlingsrat angefordert werden: T. 0431-735 000, office@frsh.de
gez. Martin Link
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
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Dokumentation:
Kiel, 20.02.2007
Ein Offener Brief an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Schleswig-Holstein zur Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländerinnen und Ausländer
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicher haben Sie die Diskussionen um die Bleiberechtsregelung seit November letzten Jahres verfolgt. Nun ist auch Schleswig-Holstein mit der Umsetzung von der Theorie in die Praxis beschäftigt. In diesem Zusammenhang wenden wir uns an Sie und bitten um Ihre Unterstützung.
Arbeitskräfte einzustellen, die nur über eine Duldung verfügen, ist ein langwieriges, bürokratisches und oftmals erfolgloses Unterfangen. Diese Situation hat sich nun für einen Teil der Menschen mit Duldung grundlegend geändert. Die Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländerinnen / Ausländer ist beschlossen und jetzt ist die Erwerbstätigkeit nicht nur möglich, sondern zwingend erforderlich, da sie eine der Grundvoraussetzungen für die Existenz einzelner Personen und ganzer Familien ist.
Wir möchten Ihnen einige Informationen über das vereinfachte Verfahren geben und bitten Sie zu prüfen, ob Sie unter diesen neuen Bedingungen begünstigte Personen Vollzeit oder Teilzeit in Ihrem Betrieb einstellen können.
Wer an der Bleiberechtsregelung teilhaben möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Eine der entscheidenden Bedingungen ist die eigenständige Sicherung des gesamten Lebensunterhaltes und der Sozialversicherungspflicht durch eine oder mehrere Arbeitsstellen bis zum 30.09.2007.
Der Bleiberechtserlass des schleswig-holsteinischen Innenministeriums sieht vor, dass Ausländerinnen / Ausländern mit einer sog. "Duldung zur Arbeitsplatzsuche" umgehend eine Aufenthaltserlaubnis mit unbeschränkter Arbeitserlaubnis erteilt wird, wenn sie ein entsprechendes Vollzeit-Arbeitsplatzangebot vorlegen. Das gilt auch für eine Beschäftigung bei Zeitarbeitsfirmen.
Sollte der Netto-Verdienst des Arbeitsplatzes nicht für den gesamten Lebensunterhalt ausreichen, weil es sich um eine Teilzeittätigkeit oder eine geringfügige Beschäftigung handelt, wird auf Anweisung der Bundesagentur für Arbeit (bestätigt durch die Regionaldirektion Nord) die sonst bei geduldeten Ausländerinnen / Ausländern erforderliche Vorrangprüfung (ob für diesen Arbeitsplatz bevorrechtigte Personen zur Verfügung stehen) nicht durchgeführt. Lediglich die faktischen Arbeitsbedingungen (Lohn usw.) werden durch die zuständige Arbeitsagentur überprüft. Auch in diesen Fällen soll die Arbeitserlaubnis kurzfristig erteilt werden und die Betroffenen haben bis zum 30.09.2007 Zeit weitere Beschäftigungsverhältnisse einzugehen, um die o.g. Voraussetzungen zu erfüllen.
Wie sollte ein erfolgversprechendes Arbeitsplatzangebot formuliert sein?
Das Angebot muss verbindlich sein. Am besten sollte der Arbeitplatz sozialversicherungspflichtig, sowie dauerhaft sein und den Lebensunterhalt der Einzelperson / Familie ohne weitere Ansprüche auf Sozialleistungen absichern.
"Dauerhaft" meint in der Regel "unbefristet", mit einer längerfristigen Prognose. Bei zeitlich befristeten Arbeitsverträgen wird möglicherweise auch die Aufenthaltserlaubnis entsprechend befristet und kann unter den gleichen Voraussetzungen verlängert werden.
Folgende Angaben sollten im Arbeitsvertrag, Vorvertrag oder im schriftlichen Arbeitsplatzangebot enthalten sein:
- Name, Anschrift der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers und die Anschrift des Arbeitsortes
- Name, Anschrift, Geburtsdatum der / des Arbeitssuchenden
- Tätigkeit möglichst genau benennen (z.B. Küchenhilfe, Servicekraft, Verkäuferin usw.)
- Beginn der Beschäftigung
- Dauer des Arbeitsverhältnisses: entweder ''befristet bis ...'' (bitte angeben, ob eine Verlängerung möglich und beabsichtigt ist), oder ''unbefristet / auf unbestimmte Zeit''
- Dauer der Probezeit
- geplante Tagesarbeitszeiten, bzw. die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit
- Brutto-Stundenlohn oder durchschnittliches monatliches Brutto-Einkommen
- Anzahl der Urlaubstage
Weitere Informationen über die Bleiberechtsregelung und ihre Umsetzung erhalten Sie bei uns und auf unseren Webseiten www.frsh.de / Bleiberecht oder www.infonet-frsh.de / Bleiberecht. Im konkreten Einzelfall vermitteln wir Sie gerne an eine Migrationssozialberatungsstelle in Ihrer Nähe.
Wir bitten Sie, wohlwollend zu prüfen ob Sie freie und neue Arbeitsplätze mit bislang geduldeten Flüchtlingen besetzen und so dazu beitragen Menschen, die seit sechs, acht oder mehr Jahren in Deutschland Zuhause sind, vor Ausweisung und Abschiebung zu schützen.
Mit freundlichen Grüssen,
i. A. Silke Dietrich
INFONET
Bildungs- und Berufszugänge für Flüchtlinge
FLÜCHTLINGSRAT SCHLESWIG-HOLSTEIN e.V.
Oldenburger Str. 25, 24143 Kiel
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T. 0431 240 59 09