Abschiebungsverbot hinsichtlich Pakistans, da der Kläger die erforderliche medizinische Behandlung aus finanziellen Gründen nicht erhalten könnte (schwerwiegende Erkrankung, Bedarf besonderer medizinischer Sachkunde).
Abschiebungsverbot hinsichtlich Pakistans, da der Kläger die erforderliche medizinische Behandlung aus finanziellen Gründen nicht erhalten könnte (schwerwiegende Erkrankung, Bedarf besonderer medizinischer Sachkunde).