Das MILIGH hat am 17.9.2020 ohne eigenes Anschreiben an die AHBn ein Länderrundschreiben des BMI zur Beachtung durchgereicht. Das Länderrundschreiben des BMI vom 16.9.2020 steht im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie und gibt Anwendungshinweise
- zum Auslaufen der 2. Schengen-Covid-19-V,
- mit Klarstellungen zu Erweiterungen von Einreisemöglichkeiten und
- mit der Mitteilung über weitere Ausnahmekategorien.
Die diesbezügliche Anlage einer Globalzustimmung der BA ist identisch mit der BA-Globalzustimmung vom 2.4.2020, die schon mit dem MILIGSH-Erlass vom 2. April 2020 (Erntehelferregelung; Az.: IV 202-21157/2020) versand wurde.