Dennoch hat die Härtefallkommission am 6. März die Nichtbefassung mit dem Fall beschlossen. Eine <link file:490 download herunterladen der datei>Presseerklärung der Kommission erklärt dies lediglich mit formalen Gründen.
Schon in der Vorprüfung wurde der Fall durch die Geschäftsstelle der Härtefallkommission im Februar mit Verweis auf die Verfahrenskriterien der HFK abgewiesen. Der darauf folgende Antrag von Mitgliedern, die von der Ablehnung aus der Presse erfahren hatten, sich doch mit dem Fall zu befassen, wurde nun offenbar mehrheitlich abgelehnt.
Im Falle von Danny Jozez werden regelmäßige asyl- und aufenthaltsrechtliche Fehlentwicklungen exemplarisch: Es geht um Menschen, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, denen kein Asyl zugestanden wurde und die daraufhin - selbst über Jahre - im Unzustand der “Duldung” gehalten werden. Konfrontiert mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der zuständigen Ausländerbehörden unterlassen sie aus Angst amtlich verlangte Mitwirkungen an der erzwungenen Rückkehr in ihr Herkunftsland oder panisch und schlecht beraten tauchen sie bisweilen ab, suchen in ihrer Not Hilfe in einem Kirchenasyl. Die übliche Ausländerverwaltungspraxis agiert in diesen Fällen regelmäßig gnadenlos. Die Verfahrenskriterien der Härtefallkommission nicht minder.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert erneut dazu auf, die Verfahrenskriterien zu überarbeiten. Es kann nicht angehen, dass regelmäßig Verfehlungen, die vor allem der prekären Aufenthaltssituation geschuldet sind, schwerer wiegen als die persönliche Härte, erbrachte Integrationsleistungen und das offensichtliche öffentliche Interesse.
gez. Martin Link
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.