Die Innenminister des Bundes und der Länder haben sich einiges vorgenommen:
Syrien: So soll eine Neubewertung der Sicherheitslage zu Syrien – will sagen die Aufnahme von Abschiebungen – besprochen werden. Die Assad-Familiendiktatur ist seit Jahrzehnten bekannt für gravierende Menschenrechtsverletzungen, Folter, systematische Inhaftierung und brutalste Exzesse gegen alle der Opposition Verdächtige. Im aktuellen Krieg agiert das kriegsverbrecherische Regime mit Massenvernichtungsmitteln und Fassbombenterror gegen die eigene Zivilbevölkerung und mit dem systematischen Aushungern ganzer Städte. In den Gebieten, wo das Regime noch nicht wieder sattelfest ist, lehren indes islamistische und andere von unterschiedlichsten ausländischen Mächten gelenkte Aufständische die Zivilbevölkerung nicht minder das Fürchten. Aus dem Exil Rückkehrende sind vonseiten aller Akteure als Deserteure, Regimeflüchtlinge oder vermeintliche politische Gegner in akuter Gefahr. Im Übrigen ist das Land weitgehend ruiniert und reduziert den Alltag der dort Verbliebenen auf einen täglichen Überlebenskampf, den viele, insbesondere Kinder, nicht gewinnen.
Afghanistan: Die Intensivierung von Abschiebungen nach Afghanistan soll bei der IMK beschlossen werden. Die Innenminister weigern sich offenbar, aktuelle alarmierende Berichte, u.a. der Vereinten Nationen, Amnesty Internationals, der International Crisis Group oder von Hilfsorganisationen, über eskalierende zivile Opfer- und Flüchtlingszahlen am Hindukusch zur Kenntnis zu nehmen. Laut Global Peace Index 2017 ist Afghanistan nach Syrien das zweitgefährlichste Land der Erde. Zahlreiche Akteure, wie der IS, die Taliban und weitere Aufständische, marodierende Milizen, kriminelle Banden und Teile der afghanischen Armee machen durch Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverbrechen von sich reden und rufen den Internationalen Strafgerichtshof auf den Plan. Die Zahl der umkämpften Provinzen nimmt von Monat zu Monat zu. Das Bundesinnenministerium kann für seine Behauptung einer ungefährdeten Rückkehr in angeblich sichere Gebiete im Land keine Belege beibringen. Die Ökonomie – abgesehen von der Drogen- und Entführungsindustrie – liegt am Boden. Die erwartete Nachbesserung des Lageberichts des Auswärtigen Amtes lässt indes weiter auf sich warten. Hierzulande fallen die Asylquoten für Geflüchtete aus Afghanistan in den Keller und Betroffene sollen ab dem kommenden Jahr wieder systematisch bei der Bildungs- und Arbeitsmarktintegration benachteiligt werden.
Kirchenasyl: Dass sich ausgerechnet aus Schleswig-Holstein ein Antrag an die IMK richtet, der offenbar das Ziel hat, das humanitäre Engagement „Kirchenasyl“ gewährender Gemeinden zu diskreditieren, ist vor allem peinlich. Wider besseres Wissen behauptet das Kieler Innenministerium im Vorfeld der IMK, die Kirchen hielten sich nicht an Absprachen und würden vor allem und regelmäßig leichtfertig sogenannte Dublin-Fälle ins Kirchenasyl nehmen. Und eine Dublin-Rücküberstellung bedeute schließlich nur den Wechsel von einem demokratischen europäischen Staat in die Asylzuständigkeit eines nicht minder ungefährlichen anderen. Dass allerdings die systematische Internierung von Schutzsuchenden, Folter in Polizeihaft und allzu oft Pogrome gegen Geflüchtete in Polen, Ungarn und Bulgarien, Kettenabschiebungen nach Irak, Afghanistan und Somalia in Norwegen und Dänemark und die soziale Verelendung von Schutzsuchenden in Italien zur Regel gehören, wird zwar zunehmend durch Gerichte bestätigt, aber vom Kieler Innenminister fahrlässig ausgeblendet. Tatsächlich kommt nicht fast jeder ins „Kirchenasyl“, wie es der Innenminister glauben machen will. In offenbarer Verkennung der tatsächlichen Schutzbedarfe der betroffenen Flüchtlinge und des hohen Maßes an Sachgerechtigkeit bei den gemeindlichen Aufnahmeentscheidungen glaubt das Kieler Innenministerium wohl, auf Grundlage eines IMK-Beschlusses mit Druck auf die Kirchleitungen deren Basis top down zur Raison bringen zu können.
Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt: Tag für Tag werden Angriffe auf Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte verübt. Die Opferzahlen stiegen von 2015 bis 2016 um 200 %. Opfer rassistischer Gewalt brauchen Schutz und Sicherheit, gerade um ihre Erfahrungen angemessen verarbeiten zu können. Durch ein Bleiberecht werden sie in die Lage versetzt, in Strafverfahren gegen die Täter mitzuwirken.
„Seit rechtsextremistische und rassistische Akteure die Parlamente in Bund und Ländern erobert haben, sollen nun offenbar die Flüchtlinge den Blutzoll für die Rückgewinnung abgewanderter Wähler*innen der Altparteien zahlen“, vermutet Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, mit Blick auf die geplante Tagesordnung der IMK in Leipzig. Link appelliert an die Innenminister aus Bund und Ländern und nicht zuletzt an die Landesregierung Schleswig-Holsteins, sich nicht in diesen Strudel ziehen zu lassen und stattdessen einer Politik, die die Schwächsten in der Gesellschaft zu Sündenböcken erklärt, eine deutliche Absage zu erteilen.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert die schleswig-holsteinische Landesregierung dazu auf, sich bei der Innenministerkonferenz dafür einzusetzen, dass:
- keine Abschiebungen nach Syrien oder Afghanistan beschlossen werden - nicht jetzt und nicht später.
- ein gesichertes Bleiberecht, voller Zugang zu allen Angeboten der Sprach- und Arbeitsmarktförderung für Geflüchtete und uneingeschränktes Recht auf Familiennachzug für Schutzsuchende aus Syrien und Afghanistan garantiert wird.
- sie ihren Antrag zum „Kirchenasyl“ zurückzieht. Denn eine Landesregierung, die im Koalitionsvertrag eine „humane Flüchtlingspolitik als Leitlinie“ ihres Handelns apostrophiert, sollte Kirchengemeinden und ihrem Einsatz zur Bewahrung des Rechtsstaats und für den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit mit Respekt, anstatt mit Verunglimpfung ihres humanitären Engagements begegnen.
- ein uneingeschränktes Bleiberecht und Abschiebungsschutz für Opfer rechter und rassistischer Gewalt geschaffen wird. Nachdem Brandenburg und Berlin vorgelegt haben, muss nun eine Bleiberechtsregelung für Opfer von rassistischen Angriffen in allen Bundesländern zustande kommen.
Pressekontakt: Martin Link, <link>ml@frsh.de, Tel. 0431 735 000
LETZTE MELDUNGEN:
- <link file:4814 download file>PE der IMK vom 8.12.2017
- <link file:4815 download file>PE des Kieler Innenministeriums zur IMK vom 8.12.2017