Das Verfahren vom 22.10.09 wird eingestellt, weil der kurdische Iraner die Klage zurückgenommen hat. Der Ablehnungsbescheid des Bamfs vom 18.07.07 ist weiterhin gültig. Die Klage ist trotzdem zulässig, jedoch unbegründet.
Das Verfahren vom 22.10.09 wird eingestellt, weil der kurdische Iraner die Klage zurückgenommen hat. Der Ablehnungsbescheid des Bamfs vom 18.07.07 ist weiterhin gültig. Die Klage ist trotzdem zulässig, jedoch unbegründet.