Die Klage einer Familie aus Aserbaidschan wird abgelehnt, da trotz neuer Dokumente, die eine Verfolgung nachweisen sollen, diese laut Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein nicht anerkennbar ist.
Die Klage einer Familie aus Aserbaidschan wird abgelehnt, da trotz neuer Dokumente, die eine Verfolgung nachweisen sollen, diese laut Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein nicht anerkennbar ist.