Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein wies die Klage eines alevitischen Türken gegen das Bamf in Bezug auf die Anerkennung als Asylsuchender ab. Die vorgetragene politische Verfolgung sei nicht asylrelevant und somit hat der Kläger keinen Anspruch auf den Asylstatus. Das Gericht geht nicht davon aus, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Rückkehr in die Türkei eine politische Verfolgung droht.