Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hielt eine Klage gegen einen Bescheid des Amts für Anerkennung vom 12.11.2002 als zulässig jedoch unbegründet. Die Veränderte Lage im Kosovo hätte laut Bescheid dazu geführt, dass die Familie ihr Asylanerkennungsbescheid entzogen wird und sie zur Ausreise verpflichtet werden. Der angefochtene Bescheid hält jedoch verwaltungsgerichtlicher Überprüfung stand.