Der Bundesgerichtshof beschließt am 1.10.2013, dass der Betroffenen aus der Sicherungshaft zu entlassen ist.
Der Bundesgerichtshof beschließt am 19.12.2013, dass die vom Amtsgericht Kiel und Langericht Kiel gefassten nBeschlüsse den Betroffenen in seinen Rechten verletzt haben, ein zulässiger Haftantrag fehlte.