Aussetzung einer geplanten Abschiebung nach Afghanistan zur Entscheidung über den vom Antragsteller gestellten Asylfolgeantrag. Der Antragsteller wäre im Falle einer Abschiebung in sein Heimatland ohne sozialen Rückhalt und würde aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen und seines Glaubenwechsels zum Christentum und der Lage im Land einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt.